Die „Rente mit 63“ steht vor dem Aus. Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren abzuschaffen. Doch der politische Widerstand wächst. Nun liegt ein Vorschlag auf dem Tisch, der die Regelung stark einschränken, aber nicht vollständig streichen würde.
45 Jahre reichen dann allein nicht mehr
IAB-Direktor Bernd Fitzenberger schlägt vor, die abschlagsfreie Frührente weiterhin höchstens zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze zu ermöglichen.
Dafür sollen jedoch zwei Voraussetzungen gelten: 45 anrechenbare Versicherungsjahre und zusätzlich mindestens 42 Jahre tatsächliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
Das ist ein erheblicher Unterschied zum heutigen Recht. Für die 45-jährige Wartezeit zählen derzeit nicht nur Beschäftigungsjahre. Berücksichtigt werden unter anderem Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes, nicht erwerbsmäßige Pflege, Wehr- und Zivildienst, bestimmte Zeiten mit Krankengeld sowie unter Voraussetzungen auch Arbeitslosengeld.
Wer durch die neue 42-Jahre-Regel verlieren könnte
Genau hier liegt die Brisanz des Vorschlags. Wer zwar 45 Versicherungsjahre erreicht, davon aber weniger als 42 Jahre tatsächlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, könnte die abschlagsfreie Frührente nach diesem Modell nicht mehr nutzen.
Das könnte beispielsweise Versicherte treffen, deren Erwerbsbiografie längere Phasen der Kindererziehung, Angehörigenpflege, Krankheit oder andere heute anrechenbare Zeiten enthält.
Diese Zeiten würden für die 45 Jahre nicht zwingend wertlos. Sie könnten aber nicht die zusätzlich verlangten 42 Beschäftigungsjahre ersetzen.
Damit würde der Kreis der Berechtigten deutlich kleiner. Gleichzeitig bliebe ein abschlagsfreier früherer Renteneintritt für Menschen erhalten, die besonders lange tatsächlich gearbeitet haben.
Für viele wäre weiterhin zwei Jahre früher Schluss
Nach geltendem Recht können besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit abschlagsfrei früher in Rente gehen. Für Versicherte des Jahrgangs 1964 und jünger ist dies derzeit mit 65 Jahren möglich. Die Regelaltersgrenze liegt für diese Jahrgänge bei 67 Jahren.
Fitzenbergers Modell würde an einem Abstand von höchstens zwei Jahren grundsätzlich festhalten. Wer künftig sowohl 45 Versicherungsjahre als auch mindestens 42 Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen kann, könnte damit weiterhin vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge ausscheiden.
Abschaffung ist noch nicht beschlossen
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die bisherige abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren abzuschaffen. Union und SPD hatten angekündigt, die Empfehlungen als Gesamtpaket umsetzen zu wollen. Gleichzeitig wächst der Widerstand gegen diesen Teil der Reform. Mehrere Ministerpräsidenten fordern Übergangs- oder Härtefallregelungen.
Diskutiert wird daneben eine „soziale Schutzrente“ für Menschen, die wegen körperlicher oder psychischer Belastungen ihren Beruf gesundheitlich nicht mehr ausüben können. Eine endgültige gesetzliche Regelung steht jedoch noch aus.
Für Versicherte ist deshalb wichtig: Die heutige Rechtslage gilt zunächst weiter. Wer seine Ruhestandsplanung auf die 45-jährige Wartezeit stützt, sollte seinen Versicherungsverlauf prüfen und insbesondere darauf achten, welche Pflichtbeitrags- und Berücksichtigungszeiten gespeichert sind.
FAQ
Reichen künftig 42 Arbeitsjahre für eine abschlagsfreie Rente?
Nein. Nach dem Vorschlag wären weiterhin 45 anrechenbare Versicherungsjahre erforderlich. Zusätzlich müssten mindestens 42 Jahre auf tatsächliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entfallen.
Gilt die neue Regel schon?
Nein. Es handelt sich um einen Reformvorschlag. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte besteht nach geltendem Recht weiterhin.
Zählen Kindererziehung und Pflege heute zu den 45 Jahren?
Ja. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt unter anderem Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag sowie Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege. Im vorgeschlagenen Modell könnten solche Zeiten aber die zusätzliche Voraussetzung von 42 Beschäftigungsjahren nicht ersetzen.
Quellenverzeichnis
Deutsche Rentenversicherung: „Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte“. (Deutsche Rentenversicherung)
IAB-Forum, Bernd Fitzenberger: „Acht Reformvorschläge zur Stärkung der gesetzlichen Rente: Der entscheidende Hebel ist eine höhere Beschäftigung“, 5. Mai 2026. (IAB-Forum)
BR24: „Kompromiss bei ‚Rente mit 63‘?“, 11. August 2026. (BR.de)
Handelsblatt: „Alterssicherung: Dieser Kompromiss könnte die ‚Rente mit 63‘ ersetzen“, 14. August 2026.




