300 Euro Tankpreispauschale: Bekommen auch Rentner und Grundsicherungsempfänger den Zuschuss?

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Ein neuer Energiezuschuss ist im Gespräch. Rentner und Menschen mit Grundsicherung sollten die Debatte deshalb genau lesen: Ob sie profitieren würden, hängt von einer noch ausstehenden Regelung ab.

Reiche wirbt für Direktzahlungen an Menschen mit niedrigen Einkommen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche wirbt für gezielte Direktzahlungen an Menschen mit niedrigen Einkommen. Wie der MDR am 16. September berichtet, sind die Bedingungen bislang nicht konkretisiert. Eine verbindliche Einkommensgrenze oder einen festgelegten Betrag nennt der Bericht nicht.

DIW-Präsident Marcel Fratzscher bringt eine erneute Energiekostenpauschale nach dem Vorbild von 2022 ins Gespräch. Damals gab es für bestimmte anspruchsberechtigte Gruppen 300 Euro. Nach einem Bericht über seine Äußerungen gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland befürwortet Fratzscher einen breit ausgezahlten Zuschuss und lehnt einen allgemeinen Tankrabatt ab.

Damit stehen unterschiedliche Ansätze nebeneinander: gezielte Hilfen für niedrige Einkommen und eine breiter angelegte Pauschale. Daraus lässt sich noch kein fertiges Regierungsprogramm ableiten. Wer bereits eine sichere „300-Euro-Tankpreispauschale“ ankündigt, greift der Entscheidung vor.

Rentner sind weder sicher dabei noch grundsätzlich ausgeschlossen

Auch der Beitrag des Rechtsanwalts Peter Knöppel von “rentenbescheid24” zur aktuellen Debatte hält fest: Eine neue Zahlung an Rentner ist nicht beschlossen. Eine kleine Altersrente könnte zwar zu einer Förderung niedriger Einkommen passen. Eine verbindliche Zusage für Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrentner ergibt sich daraus jedoch nicht.

Bei einer einkommensabhängigen Zahlung müsste außerdem geklärt werden, welches Einkommen zählt. Nur die gesetzliche Rente zu betrachten, würde beispielsweise zusätzliche Betriebsrenten oder andere Einkünfte ausblenden. Ebenso offen wäre, ob die Verhältnisse einer einzelnen Person oder des gesamten Haushalts geprüft werden.

2022 gab es einen eigenen Anspruch für Rentenbeziehende

Nach den Informationen der Deutschen Rentenversicherung erhielten Menschen mit Wohnsitz in Deutschland die damalige Pauschale, wenn sie am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente hatten. Die 300 Euro wurden grundsätzlich automatisch über die Rentenzahlstellen ausgezahlt. Ein eigenes Auto oder Tankquittungen waren dafür keine Voraussetzung.

Das zeigt, dass eine Entlastung auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses organisiert werden kann. Es bedeutet jedoch nicht, dass eine künftige Leistung dieselben Bedingungen haben müsste. Der damalige Stichtag und die damalige Anspruchsgrundlage lassen sich nicht einfach auf 2026 übertragen.

Bei Grundsicherung geht es um mehr als die Auszahlung

Für Menschen mit Grundsicherung stellen sich zwei getrennte Fragen: Haben sie Anspruch auf einen möglichen Zuschuss, und bleibt dieser bei der Leistungsberechnung außer Betracht? Eine Überweisung allein sagt noch nicht, wie viel zusätzlich verfügbar bleibt. Würde eine neue Zahlung als Einkommen berücksichtigt, könnte die Entlastung durch geringere Sozialleistungen teilweise oder vollständig verloren gehen.

Bei der Rentnerpauschale von 2022 war das ausdrücklich geregelt: § 4 des Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetzes schloss die Berücksichtigung als Einkommen bei einkommensabhängigen Sozialleistungen aus.

Berechtigte Rentner konnten die 300 Euro deshalb auch bei ergänzender Grundsicherung erhalten, ohne dass diese deswegen gekürzt wurde. Diese Schutzregelung galt für die damalige Leistung und ist keine pauschale Garantie für jeden späteren Energiezuschuss.

Zudem darf Grundsicherungsbezug nicht mit Rentenbezug gleichgesetzt werden. Wer keine anspruchsbegründende Rente bezog, erhielt die Rentnerpauschale nicht allein deshalb, weil Grundsicherung gezahlt wurde.

Ein neues Entlastungsgesetz müsste Menschen ohne Rente oder Erwerbseinkommen ausdrücklich mitdenken, wenn auch sie erreicht werden sollen.

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Was feststeht – und was noch offen ist

Frage Stand der Debatte
Gibt es einen neuen Anspruch auf 300 Euro? Ein solcher Anspruch ist in den vorliegenden Berichten nicht belegt.
Sind Rentner einbezogen? Eine verbindliche Festlegung fehlt.
Erhalten Grundsicherungsbezieher den Zuschuss? Anspruch und mögliche Anrechnungsfreiheit sind ungeklärt.
Muss man ein Auto besitzen? Es liegen keine festgelegten Anspruchsvoraussetzungen vor.
Wann wird ausgezahlt? Für die diskutierte Pauschale gibt es keinen verbindlichen Auszahlungstermin.

Die Auszahlung ist noch nicht organisiert

Der MDR berichtet auch über praktische Schwierigkeiten: Für den staatlichen Direktauszahlungsmechanismus fehlen bislang zahlreiche Bankverbindungen. Als Alternative nennt Fratzscher bestehende Wege über Arbeitgeber und Rentenzahlstellen. VdK-Präsidentin Verena Bentele verlangt eine klare Abgrenzung der Berechtigten und möglichst wenig Verwaltungsaufwand.

Aus sozialpolitischer Sicht müsste ein solches Verfahren auch diejenigen erreichen, die weder einen Arbeitgeber noch eine Rentenzahlstelle haben. Eine Hilfe gegen finanzielle Überlastung wäre unvollständig, wenn ausgerechnet Menschen mit besonders wenig Geld an den Auszahlungswegen scheitern.

Ebenso sollte eine Förderung niedriger Einkommen berücksichtigen, dass finanzielle Belastungen nicht am Besitz eines Autos beginnen oder enden.

300 Euro ausgezahlt heißt nicht automatisch 300 Euro steuerfrei

Auch die steuerliche Behandlung einer möglichen neuen Pauschale ist ungeklärt. Bei der Rentnerzahlung von 2022 waren Anrechnungsfreiheit im Sozialrecht und Steuerpflicht zwei verschiedene Fragen. Die damalige Zahlung wurde als steuerpflichtige Einnahme behandelt, ohne dass deshalb bei jedem Empfänger tatsächlich Einkommensteuer anfiel.

Mehr zum Streit um die damalige Besteuerung erläutert Gegen-Hartz im Beitrag zur 300-Euro-Energiepreispauschale für Rentner und der Prüfung durch den Bundesfinanzhof. Aus diesem Verfahren folgt jedoch ebenfalls kein Anspruch auf eine neue Auszahlung.

Bestehende Ansprüche bleiben wichtiger als eine offene Ankündigung

Wer finanziell unter Druck steht, sollte eine mögliche Pauschale noch nicht im Haushaltsbudget einplanen. Unabhängig davon können bereits geltende Ansprüche helfen. Gegen-Hartz erklärt beispielsweise, wie der Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Einkommensanrechnung verringern kann.

Politisch muss sich ein neuer Energiezuschuss daran messen lassen, was bei belasteten Haushalten tatsächlich ankommt. Dafür braucht es verständliche Voraussetzungen, erreichbare Auszahlungswege und Klarheit über die Behandlung bei Sozialleistungen. Eine griffige Summe in der Schlagzeile ersetzt diese Antworten nicht.

Sechs Fragen und Antworten zur möglichen Tankpreispauschale

Ist eine neue Tankpreispauschale von 300 Euro beschlossen?

Nach den ausgewerteten Berichten ist sie bislang ein Vorschlag. Ein verbindlicher Anspruch auf eine neue 300-Euro-Zahlung lässt sich daraus nicht ableiten.

Könnten auch Rentner das Geld bekommen?

Das ist möglich, aber nicht zugesagt. Die Bedingungen einer neuen Leistung müssten Rentenbeziehende entsprechend einbeziehen.

Bekommen Menschen mit Grundsicherung automatisch einen Zuschuss?

Nein, aus dem Leistungsbezug allein entsteht kein Anspruch auf die diskutierte neue Pauschale. Dafür fehlen bislang verbindliche Voraussetzungen.

Würde das Sozialamt die Zahlung anrechnen?

Das ist für eine neue Leistung noch offen. Die Rentnerpauschale von 2022 war ausdrücklich von der Einkommensanrechnung bei einkommensabhängigen Sozialleistungen ausgenommen.

Muss man für den Zuschuss ein Auto haben?

Eine solche Voraussetzung ist bislang nicht festgelegt. Bei der Rentner-Energiepreispauschale von 2022 war Autobesitz keine Bedingung.

Kann man die neue Pauschale bereits beantragen?

Aus den bisherigen Vorschlägen ergibt sich kein eröffnetes Antragsverfahren. Auch die frühere Nachantragsfrist für die Rentnerpauschale von 2022 ist abgelaufen; sie endete am 30. Juni 2023.