Hartz IV: 36 Euro Weihnachtsgeld bei Sozialhilfe

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Der Bundesrat billigt 36 Euro Weihnachtsbeihilfe für Sozialhilfe- EmpfängerInnen zu. Angleichung des Regelsatzes in Ost und West

Wer Sozialhilfe bezieht (nicht zu verwechseln mit ALG II!), erhält in diesem Jahr 36 Euro Weihnachtsgeld (sog. Weihnachtsbeihilfe). Der Bundesrat in Berlin hat einen beschlossenen Gesetzesentwurf zugestimmt. Ebenfalls neu ist, dass der Sozialhilfe- Regelsatz auf 345 Euro in den ostdeutschen Bundesländern angehoben wird. Dies bedeute eine Angleichung zum West- Regelsatz um 14 Euro monatlich mehr für Sozialhilfe- Empfänger/innen.

Für Arbeitslosengeld II Empfänger/innen gibt es allerdings kein Weihnachtsgeld. Die Leistungen des Sozialgeldes entsprechen denen des Arbeitslosengeldes II. Nichterwerbsfähige, die keiner Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwerbsfähigen angehören, können Sozialhilfe nach SGB XII beantragen. Nicht erwerbsfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit nicht mehr als drei Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. 29.11.06

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