Katastrophenschutz lässt Schwerbehinderte im Stich

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Eine Warnung, die Sie nicht hören können. Ein Fluchtweg, den Ihr Rollstuhl nicht passiert. Eine Notunterkunft ohne zugängliche Toilette. Für Menschen mit Behinderungen können solche Barrieren lebensgefährlich werden.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert im September 2026: Der deutsche Zivil- und Katastrophenschutz berücksichtigt ihre besondere Gefährdung bislang nicht ausreichend.

Forschungen an der Universität Tübingen und Forderungen der Lebenshilfe zeigen ebenfalls dringenden Handlungsbedarf.

Forschung zeigt grundlegende Lücken im Katastrophenschutz

Die Anfang 2024 veröffentlichte KIM-Studie von Friedrich Gabel und Maira Schobert untersuchte die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen im deutschen Katastrophenmanagement.

Laut der Universität Tübingen fehlt eine übergreifende Strategie. Verantwortliche kennen vielfach nicht die konkreten Schwierigkeiten bei Evakuierungen und Notunterbringungen.

Einheitliche Standards für Barrerefreiheit bei Schutzmaßnahmen fehlen. Land- und Stadtkreise legen deshalb selbst fest, welche Kriterien ihre Konzepte erfüllen sollen.

Warnungen sind nur teilweise barrierefrei, Unterstützung bei der Vorsorge reicht nicht aus und notwendige Hilfsmittel gelten mitunter als „Luxus“. Zudem fehlen Daten darüber, wer im Einsatzfall welche Hilfe benötigt.

Betroffene wirken zu selten an Entscheidungen mit; entsprechende Schulungen gibt es kaum.

Lebenshilfe fordert Konsequenzen aus der Flutkatastrophe

Die Lebenshilfe verweist auf das Hochwasser im Sommer 2021, das Menschen mit Behinderungen besonders traf. Der Verband wirkte an der KIM-Bestandsaufnahme mit und betont: Besserer Katastrophenschutz hätte die Folgen der Flut mindern können.

Die Lebenshilfe fordert eine engere Zusammenarbeit von Behörden, Rettungsorganisationen und Behindertenverbänden, durchgehend barrierefreie Kommunikation und geeignete Schulungen.

Gemeinsame Übungen mit Menschen mit Behinderungen sollen vor Ort selbstverständlich werden. So können Beteiligte bereits vor einer Katastrophe erkennen, welche Abläufe funktionieren und wo Unterstützung fehlt.

Schutz ist eine staatliche Verpflichtung

Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen in Gefahrensituationen zu ergreifen. Dazu zählen Naturkatastrophen, humanitäre Notlagen und bewaffnete Konflikte.

Die Vorschrift beschränkt diesen Schutz nicht auf Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis oder einem bestimmten Grad der Behinderung.

Das Positionspapier des Menschenrechtsinstituts führt allerdings keinen neuen pauschalen Geldanspruch ein. Es benennt Defizite und fordert Verbesserungen.

Auch die Diskussion über mehr Rechte durch ein neues Behindertengleichstellungsgesetz müssen Sie von bereits geltenden Verpflichtungen unterscheiden.

Eine Warnung muss ankommen und verständlich sein

Das Institut kritisiert unzugängliche Informationen und Notunterkünfte sowie fehlende Kenntnisse über Unterstützungsbedarfe. Wer gehörlos ist, braucht eine andere Warnung als einen Sirenenton. Wer auf Leichte Sprache angewiesen ist, benötigt verständliche Handlungsanweisungen.

Wie wichtig zugängliche Kommunikation bereits im Alltag ist, zeigt der Beitrag zu Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern.

Die Lebenshilfe verlangt Barrierefreiheit bei vorbereitenden Informationen, Warnungen in Rundfunk und Apps, Notrufen sowie Beratung und Unterstützung nach einer Katastrophe.

Auch die spätere Aufarbeitung muss Betroffenen offenstehen. Eine technisch zugestellte Warnmeldung bedeutet noch nicht, dass Sie diese verstehen und entsprechend handeln können.

Ohne Hilfsmittel endet die Gefahr nicht mit der Rettung

Bei Evakuierungen bleiben nach Angaben des Menschenrechtsinstituts Hilfsmittel zurück. Der Verlust eines angepassten Rollstuhls kann die selbstständige Mobilität lange einschränken.

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Die Monitoring-Stelle fordert deshalb gesetzliche Grundlagen, damit personalisierte Hilfsmittel nach einer Rettung schnellstmöglich wieder bereitstehen. Dazu könnten finanzierte Ersatzhilfsmittel gehören, die an einem anderen Ort lagern. Das ist eine Empfehlung, kein durch das Papier neu geschaffener Anspruch.

Für die reguläre Versorgung finden Sie hier einen Überblick über Hilfsmittel, die Sie bei der Krankenkasse beantragen können. Fehlt ein notwendiges Gerät schon im Alltag, sollten Sie die Versorgung frühzeitig klären.

Der Beitrag zum Beantragen von Hilfsmitteln und zum Umgang mit Wartezeiten erläutert das Verfahren.

Was Sie für Ihren persönlichen Notfallplan klären können

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt, die Vorbereitung am eigenen Unterstützungsbedarf auszurichten. Wichtig können notwendige Medikamente samt Medikamentenplan, Hilfsmittel, passende Batterien oder Akkus und Notfallkontakte sein.

Besprechen Sie mit Menschen aus Ihrem Umfeld, welche Unterstützung Sie benötigen.

Ihre Situation Das sollten Sie vorher klären
Sie benötigen Hilfe beim Verlassen der Wohnung. Wer unterstützt Sie, und welche Alternative besteht, wenn diese Person nicht erreichbar ist?
Sie nutzen ein elektrisch betriebenes Hilfsmittel. Welche Ausfallvorsorge ist für Ihr Gerät mit dem Versorger abgestimmt?
Sie benötigen Unterstützung bei der Kommunikation. Wie können Sie Einsatzkräften Ihren Bedarf verständlich mitteilen?
Sie müssen vorübergehend anderswo unterkommen. Welche Anforderungen muss eine Unterkunft für Ihre Versorgung erfüllen?

Wenn Sie persönliche Assistenz im Alltag nutzen, besprechen Sie den Notfallplan gemeinsam mit Ihren Assistenzkräften. Fragen Sie Ihren Dienst, welche Absprachen bei unterbrochenen Verkehrsverbindungen oder ausgefallener telefonischer Erreichbarkeit bestehen.

Bei stromabhängigen Hilfsmitteln sind zwei Fragen zu klären: Wer bezahlt den laufenden Betrieb, und wie funktioniert die Versorgung bei einem Stromausfall?

Eine mögliche Erstattung der Stromkosten durch die Krankenkasse beantwortet die zweite Frage noch nicht.

Fiktives Beispiel: Miriam braucht mehr als eine Warnung

Miriam, 54 Jahre, aus Koblenz nutzt einen Elektrorollstuhl und lebt im zweiten Stock. In diesem fiktiven Beispiel erhält sie rechtzeitig eine Hochwasserwarnung. Trotzdem bleibt die entscheidende Frage offen: Wie verlässt sie das Haus, wenn der Aufzug ausfällt?

Sie bespricht deshalb mit ihrem Assistenzdienst und der örtlich zuständigen Katastrophenschutzbehörde ihren Unterstützungsbedarf. Sie fragt nach einem geeigneten Transport und einer zugänglichen Unterkunft.

Auf ihrem Notfallblatt vermerkt sie benötigte Hilfsmittel und Kontaktpersonen. Damit macht sie ihren Bedarf konkret; eine verbindliche Rettungszusage entsteht durch die Anfrage allein noch nicht.

Betroffene müssen an der Planung mitwirken

Das Menschenrechtsinstitut fordert, Organisationen der Betroffenen an der Planung zu beteiligen und Fahrzeuge, Einrichtungen sowie Schulungen an unterschiedlichen Bedarfen auszurichten.

Hier setzt auch das im November 2025 gestartete Tübinger Projekt KAI an: Gemeinsam mit Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen soll es Anforderungen für Politik und Einsatzorganisationen erarbeiten.

Ein verbindlicher Schutzstandard ist das Forschungsvorhaben nicht.

Fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis nach barrierefreien Anlaufstellen und Rettungskonzepten. Benennen Sie Hindernisse und beziehen Sie gegebenenfalls die örtliche Behindertenvertretung ein.

Bestehen bereits Probleme mit der regulären Hilfsmittelversorgung, erläutert Gegen-Hartz außerdem, wie Sie bei abgelehnten Hilfsmitteln Widerspruch einlegen können.

FAQ: Schwerbehinderung und Katastrophenschutz

Gilt der Schutz erst ab einem GdB von 50?

Nein. Artikel 11 der UN-Behindertenrechtskonvention schützt Menschen mit Behinderungen und beschränkt sich nicht auf Personen mit anerkannter Schwerbehinderung.

Begründet das Positionspapier einen Anspruch auf einen zweiten Rollstuhl?

Nein. Das Papier allein schafft keinen solchen Anspruch. Das Institut fordert bessere gesetzliche Grundlagen für die Versorgung nach einer Rettung.

Wo gibt es verständliche Informationen zur Vorbereitung?

Die Lebenshilfe bündelt auf ihrer Themenseite unter anderem BBK-Angebote in Leichter Sprache zu Vorsorge, Warnungen und Notruf.

Quellen

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe: Vorsorgen für Krisen und Katastrophen.
Bundesvereinigung Lebenshilfe: Inklusiver Katastrophenschutz für Menschen mit Behinderung.
Deutsches Institut für Menschenrechte: Artikel 11 UN-BRK.
Deutsches Institut für Menschenrechte: Menschen mit Behinderungen in Katastrophen und Notlagen, September 2026.
Universität Tübingen: Nichts über uns ohne uns: Forschung für ein inklusiveres Katastrophenmanagement, Friedrich Gabel.