Schwerbehinderung: Mehr Freiheit durch persönliche Assistenz

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Persönliche Assistenz hilft Menschen mit Behinderung im täglichen Leben, von Schulbegleitung über die Unterstützung in den eigenen vier Wänden bis zur Gestaltung der Freizeit. Das ermöglicht den Betroffenen, in größerem Ausmaß am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und dies auch noch stärker selbst zu bestimmen.

Wir zeigen, wie Sie Assistenz organisieren, wie diese bezahlt wird, in welchen Bereichen Assistenten arbeiten, und worauf Sie achten müssen.

Was bedeutet persönliche Assistenz?

Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen können ihre Angelegenheiten in bestimmten Bereichen oft nicht allein erledigen, sondern benötigen Unterstützung, um ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Welche Unterstützung die Betroffenen benötigen, ist individuell unterschiedlich und hängt mit der Art der Einschränkung ebenso zusammen wie mit den konkreten Lebensumständen und der Infrastruktur vor Ort. Insofern ist es sehr unterschiedlich, welche Leistungen der Assistent im konkreten Fall erbringen muss und auch, welchen fachlichen Hintergrund er dafür benötigt.

In welchen Bereichen gibt es Assistenz?

Als Mensch mit Behinderung bekommen Sie Assistenz im gesamten Spektrum Ihrer Lebensbereiche. Das reicht von häuslicher Pflege und Haushaltshilfe, über den Besuch von Kindergarten, Kita, Schule und Hochschule bis zur Arbeit, dem Aufenthalt im Krankenhaus, hin zu Freizeitgestaltung, Erwachsenenbildung und Eltern-Assistenz von Kindern mit Behinderung.

Ein Assistent kann ein Kind mit Behinderung zur Schule begleiten, einen Betroffenen pflegen, für eine Betroffene größere Einkäufe erledigen, oder die Wohnung an Stellen putzen, an die der Mensch wegen seiner Einschränkung nicht gelangt.

Das persönliche Verhältnis muss stimmen

Wichtig ist die persönliche Beziehung. Der Assistent arbeitet mit dem Betroffenen zusammen, in dessen privatem Bereich. Dazu gehört nicht nur Vertrauen, sondern auch zwischenmenschliche Sympathie.

Deshalb stellen Menschen mit Behinderung ihre Assistenz in der Regel selbst ein und wählen diese auch selbst aus. Oft arbeiten sie selbst ein, die Auswahl des passenden Beschäftigten, die Einarbeitung und andere Aufgaben übernehmen, aber auch professionelle Dienstleister als Gesamtpaket.

Selbst auf die Suche gehen oder Assistenzdienst einschalten?

Beides hat Vor- und beides hat Nachteile. Sich selbst die passende Assistenz zu suchen, fördert die Wahrnehmung, selbst zu bestimmen und alles selbst im Überblick zu behalten. Es ist aber anstrengender, denn die Arbeit der Suche und des Einarbeitens bleibt an den Betroffenen hängen.

Zudem sind Sie als Betroffener bei einer selbst eingestellten Assistenz der Arbeitgeber und müssen sich um Lohnzahlung, Urlaub, Arbeitszeiten und Arbeitsrecht selbst kümmern.

Ein Assistenzdienst sucht hingegen im besten Fall aus einem Pool von Mitarbeitern diejenigen aus, die für die jeweiligen Aufgaben am besten geeignet sind und sich zudem mit den Betroffenen gut verstehen. Das entlastet die Menschen mit Behinderung von Arbeitsaufwand, bedeutet aber auch, Aufgaben aus der Hand zu geben.

Wer zahlt für die Assistenz?

Diese Assistenz für Menschen mit Behinderung kann verschiedene Leistungsträger übernehmen, abhängig von ihrer persönlichen Situation als Betroffene. Das reicht von der Krankenkasse bis zur Pflegekasse, von der Rentenversicherung bis zur Unfallversicherung, vom Integrationsamt bis zur Bundesagentur für Arbeit, Jugendamt, Sozialamt und Versorgungsamt.

Wie bekommen Sie Ihre persönliche Assistenz?

Als Mensch mit Behinderung können Sie zwischen zwei Möglichkeiten wählen, um eine persönliche Assistenz zu bekommen. Wenn Sie sich erstens für eine Sachleistung entscheiden, dann können Sie einen Dienstleister die Organisation und Bezahlung der Assistenz übernehmen lassen. Der jeweilige Leistungsträger klärt in der Folge alles Bürokratische mit dem Dienstleister.

Zweitens können Sie sich für das persönliche Budget entscheiden, das Ihnen als Mensch mit Behinderung zusteht. Im Unterschied zu den Sachleistungen handelt es sich hier um eine Geldleistung.

Persönliches Budget nur bei Anspruch auf Teilhabe-Leistungen

Dieses Geld nutzen Sie, um die Assistenz selbst einzustellen und zu bezahlen. Sie bestimmen also selbst, wer für Sie arbeitet und zu welchen Zeiten. Achtung: Nur, wenn Sie einen Anspruch auf Teilhabe-Leistungen haben, können Sie ein persönliches Budget für die Assistenz bekommen.

Worauf sollten Sie achten?

Wenn Sie sich für das persönliche Budget entscheiden, dann sollten Sie sich in jedem Fall vorher beraten lassen. Es gibt rechtlich einiges zu beachten, denn Sie sind jetzt ja in der Position des Arbeitgebers. Beratungsstellen stehen Ihnen hier zur Seite, online, telefonisch und auch im persönlichen Gespräch.

Wo finden Sie die passende Beratungsstelle?

Die Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)stehen Ihnen zur Verfügung für alle Fragen rund um Behinderung und Teilhabe. Auf der entsprechenden Internetseite können Sie zudem Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden, die Sie persönlich aufsuchen können.

Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e. V. (ISL) gibt Ihnen alle nötigen Informationen zu Assistenz und persönlichem Budget. Sie können der ISL zum Thema auch eine E-Mail schicken unter der Adresse persoenliches.budget@isl-ev.de.

Das Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz hilft Ihnen ebenfalls. Sämtliche Mitglieder sind selbst Betroffene, also Menschen mit Behinderung.