Wer zu Hause ein elektrisches Hilfsmittel nutzt, zahlt nicht nur „ein bisschen Strom“, sondern in manchen Fällen Monat für Monat spürbar mit. Genau hier kommt ein oft unterschätzter Anspruch ins Spiel: Wenn die Krankenkasse ein Hilfsmittel bewilligt, können auch die für den Betrieb erforderlichen Stromkosten erstattungsfähig sein.
Entscheidend ist 2026 weniger „ob“, sondern wie gut der Verbrauch nachgewiesen wird – und wie klar Sie zeigen, dass eine Pauschale Ihren tatsächlichen Bedarf verfehlt.
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Stromkosten gehören zur Hilfsmittelversorgung – das ist der rechtliche Kern
Die Grundlage liegt im Hilfsmittelanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Rechtsprechung hat längst klargestellt, dass zur Versorgung nicht nur das Gerät selbst gehört, sondern bei Bedarf auch das, was den bestimmungsgemäßen Gebrauch ermöglicht – einschließlich notwendiger Stromkosten.
In der Praxis lösen Krankenkassen das meist über Pauschalen oder über eine individuelle Berechnung (teilweise auch über technische Lösungen wie einen separaten Zähler). Für Versicherte bedeutet das: Wer plausibel und prüfbar rechnet, hat die besseren Karten – gerade dann, wenn die Pauschale erkennbar zu niedrig ist.
Warum Pauschalen 2026 häufig zum Problem werden
Viele Kassen arbeiten mit Monats-Pauschalen, weil sie Verwaltung spart. Das funktioniert bei Geräten mit sehr geringem Verbrauch oft gut. Es kippt aber, sobald ein Hilfsmittel regelmäßig läuft, höhere Leistung zieht oder zusätzliche Komponenten (z. B. Befeuchter, Ladegerät, Kompressor) dazukommen.
Dann entsteht schnell eine dauerhafte Lücke zwischen Pauschale und realen Kosten – und genau diese Lücke müssen Sie nicht „hinnehmen“, sondern belegen.
Die typische Fehlerstelle: Betroffene beantragen „Stromkostenzuschuss“, legen aber keinen belastbaren kWh-Nachweis vor. Dann bleibt die Kasse bei der Pauschale oder lehnt ab, weil der Bedarf nicht nachvollziehbar ist. 2026 überzeugt nicht die Empörung, sondern das Nachweis-Set.
Der kWh-Nachweis, der Krankenkassen überzeugt: das Nachweis-Set in einem Paket
| Baustein | Was Sie einreichen sollten (so kurz wie möglich, aber prüfbar) |
| Gerätedaten | Datenblatt/Anleitung oder Foto vom Typenschild: Leistungsaufnahme in Watt (W), Modellbezeichnung |
| Nutzungsprofil | Realistische Nutzung: Stunden pro Tag und Tage pro Monat; ideal: Betriebsstunden-Nachweis (Zählerstand/Fotos/Protokoll) |
| Strompreis | Letzte Stromrechnung oder Tarifblatt: Arbeitspreis €/kWh (Grundpreis ist hier meist nicht der Fokus) |
| Rechenblatt | 1 Seite: Formel, Einsetzen der Werte, Ergebnis kWh/Monat und €/Monat, plus Zeitraum |
| Plausibilisierung | Kurzsatz, warum die Nutzung so anfällt (z. B. tägliche Therapie, Nachtbetrieb, dauerhafte Versorgung) |
Wichtig: Einige Krankenkassen verlangen für die individuelle Berechnung ausdrücklich Angaben zu Watt, täglicher Nutzungsdauer und eine Stromrechnung; teils werden auch Betriebsstunden-Nachweise abgefragt. Wenn Sie dieses Paket geschlossen einreichen, wirken Sie nicht „schätzend“, sondern abrechnungsfähig.
Verbrauchsberechnung: die Formel, die jeder Sachbearbeitung reicht
Der Rechenkern ist simpel. Er muss nur sauber dargestellt werden:
kWh/Monat = (Watt ÷ 1.000) × Stunden/Tag × Tage/Monat
€/Monat = kWh/Monat × Arbeitspreis (€/kWh)
Damit können Sie jede Pauschale gegenprüfen und die monatliche Differenz sichtbar machen:
Differenz/Monat = tatsächliche Stromkosten − Pauschale
Zwei typische Szenarien
| Beispiel | Ergebnis (mit Arbeitspreis als Variable) |
| Gerät mit 15 W, 8 h/Tag, 30 Tage | kWh = (15/1000)×8×30 = 3,6 kWh/Monat → € = 3,6 × Preis/kWh |
| Gerät mit 300 W, 8 h/Tag, 30 Tage | kWh = (300/1000)×8×30 = 72 kWh/Monat → € = 72 × Preis/kWh |
Die Wirkung ist offensichtlich: Bei niedrigen Wattzahlen kann eine kleine Pauschale reichen. Bei höherem Verbrauch entsteht schnell ein zweistelliger Monatsbetrag – und damit ein realistischer Streitgegenstand.
Wann eine Pauschale „zu niedrig“ ist – und wie Sie das ohne Diskussion beweisen
Eine Pauschale ist dann praktisch angreifbar, wenn Sie drei Punkte gleichzeitig zeigen:
Erstens: Der Verbrauch ist nicht nur „einmalig“, sondern dauerhaft (Monat für Monat).
Zweitens: Die Unterdeckung ist erheblich (nicht 50 Cent, sondern spürbare Beträge).
Drittens: Ihr Nachweis ist prüffähig (Watt, Stunden, Strompreis, Rechnung).
Daraus wird ein klarer Antrag: „Ich beantrage die individuelle Berechnung, weil die Pauschale meinen nachgewiesenen Verbrauch nicht abdeckt.“
So formulieren Sie den Kern in zwei Sätzen (ohne juristisches Risiko)
„Das Hilfsmittel wird täglich genutzt. Aus Leistungsaufnahme, Nutzungsdauer und Arbeitspreis ergeben sich Stromkosten von … €/Monat. Die Pauschale deckt das nicht ab; daher beantrage ich die Erstattung in nachgewiesener Höhe bzw. eine Anpassung der Pauschale anhand der beigefügten Berechnung.“
Typische Stolperfallen 2026 – und wie Sie sie umgehen
Viele Anträge scheitern nicht am Anspruch, sondern an formalen Schwächen. Häufig fehlt der Arbeitspreis (€/kWh), es wird nur „geschätzt“, oder die Wattzahl wird aus dem Internet übernommen, ohne das konkrete Modell zu belegen.
Ebenfalls kritisch: Die Nutzungsdauer wirkt überzogen, weil kein Nutzungsprofil beigefügt ist. Wer dagegen Typenschild + Stromrechnung + plausibles Stundenprofil einreicht, zwingt die Prüfung auf die Sachebene.
Achten Sie außerdem darauf, dass manche Kassen Zeiträume oder Mindestnutzungsdauern in ihren Formularlogiken vorsehen (z. B. Antrag nach längerer Nutzung).
Wenn Sie den Bedarf früher geltend machen müssen (Gerät wird absehbar nicht mehr genutzt, Tarifwechsel, Umzug), sollten Sie das kurz begründen und die Abrechnung auf den tatsächlichen Zeitraum begrenzen.
FAQ
Muss die Krankenkasse Stromkosten wirklich übernehmen?
Wenn Stromkosten für den bestimmungsgemäßen Betrieb eines bewilligten Hilfsmittels erforderlich sind, kann eine Erstattung in Betracht kommen. Entscheidend ist der konkrete Bedarf und ein nachvollziehbarer Nachweis.
Reicht eine Pauschale immer aus?
Nein. Pauschalen können bei höherem Verbrauch zu niedrig sein. Dann ist eine individuelle Berechnung bzw. Anpassung naheliegend, wenn Sie den Verbrauch prüfbar belegen.
Welche Nachweise sind am wichtigsten?
Watt-Angabe für das konkrete Gerät, plausibles Nutzungsprofil (idealerweise mit Betriebsstunden-Beleg) und der Arbeitspreis aus der Stromrechnung.
Geht das auch rückwirkend?
Das hängt vom Einzelfall und vom beantragten Zeitraum ab. Praktisch ist ein klar begrenzter Zeitraum mit vollständigem Nachweis am besten durchsetzbar.
Quellenübersicht
- § 33 SGB V (Hilfsmittel)
- Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 06.02.1997 – B 3 RK 12/96
- LSG München, Urteil vom 26.02.2021 – L 4 KR 547/20 (Stromkosten als erforderliche Betriebskosten; Umsetzungsoptionen)
- BARMER: Antrag auf Betriebskostenerstattung für Hilfsmittel (individuelle Berechnung/Angaben)
- Mobil Krankenkasse: Antrag auf Stromkostenerstattung (Anforderungen wie Watt/Betriebsstunden)
- AOK (Formularbeispiel): Antrag auf Erstattung von Stromkosten für Hilfsmittel (Pauschal-/Nachweislogik)




