Merz-Regierung will Rentenoptimierung stoppen – auch hunderttausende Rentner betroffen

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Wer im Ruhestand Angehörige pflegt, kann seine Rente bislang mit einem Verzicht von wenigen Cent dauerhaft erhöhen. Genau diese Möglichkeit will die Bundesregierung ab Januar 2027 für Altersrentner nach der Regelaltersgrenze streichen.

Für Betroffene würde die Pflegearbeit weitergehen, während der Aufbau zusätzlicher Rentenansprüche endet. Allerdings ist die Änderung noch nicht geltendes Recht, und auch die Schlagzeile von mehr als 100.000 Betroffenen braucht eine genauere Einordnung.

Mehr als 100.000 Betroffene? Was die Zahlen tatsächlich sagen

Nach einer Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund bezogen 2025 rund 178.400 Menschen eine Altersteilrente. Rund 101.200 von ihnen hatten ihre persönliche Regelaltersgrenze bereits erreicht.

Wie viele davon die Teilrente wegen einer Pflegetätigkeit nutzen, erfasst die Rentenversicherung jedoch nicht. Sie vermutet in dieser Gruppe einen hohen Anteil an Pflegepersonen, kann aber keine genaue Zahl nennen. Damit stehen mehr als 100.000 ältere Teilrentner im Blickfeld der Reform.

Wenige Cent weniger Rente ermöglichen zusätzliche Rentenpunkte

Nach bisherigem Recht zahlt die Pflegekasse für pflegende Bezieher einer Altersvollrente grundsätzlich nur bis zum Ende des Monats Rentenbeiträge, in dem sie die Regelaltersgrenze erreichen. Wer stattdessen eine Teilrente bezieht, kann bei erfüllten Pflegevoraussetzungen darüber hinaus Beiträge erhalten.

Dafür genügt eine Teilrente von 99,99 Prozent: Bei 1.500 Euro monatlicher Bruttorente beträgt der Verzicht gerade einmal 15 Cent. Die Pflegekasse kann im Gegenzug Beiträge überweisen, aus denen zusätzliche Rentenansprüche entstehen.

Der häufig als „Rententrick“ bezeichnete Weg ist rechtlich zulässig und wird von der Deutschen Rentenversicherung ausdrücklich erläutert. Wer ihn nutzt, hält sich an die geltenden Regeln.

Was die Bundesregierung zum 1. Januar 2027 ändern will

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Nach dem von der Bundesregierung veröffentlichten Verfahrensstand müssen die vorgeschlagenen Änderungen noch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen.

Der Kabinettsentwurf sieht Änderungen an § 44 SGB XI und § 3 SGB VI vor. Bei Bezug einer Altersrente sollen Pflegebeiträge nach Ablauf des Monats entfallen, in dem die persönliche Regelaltersgrenze erreicht wird – unabhängig davon, ob eine Vollrente oder eine Teilrente bezogen wird.

Die Änderung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Eine niedrigere Teilrente würde den Ausschluss ebenfalls nicht verhindern.

Welche Pflegepersonen die geplante Grenze trifft

Situation der Pflegeperson Bisherige Regelung Nach dem Entwurf ab 2027
Altersrente vor der Regelaltersgrenze Pflegebeiträge bei erfüllten Voraussetzungen möglich Weiterhin möglich, bis zum Ende des Monats des Erreichens der Regelaltersgrenze
Altersvollrente nach der Regelaltersgrenze Keine weiteren Pflegebeiträge Keine Änderung
Altersteilrente nach der Regelaltersgrenze Weitere Pflegebeiträge möglich Weitere Pflegebeiträge sollen entfallen
Pflegeperson ohne Bezug einer Altersrente Pflegebeiträge bei erfüllten Voraussetzungen möglich Kein Ausschluss allein durch diese neue Regelung

Die Teilrente selbst soll bestehen bleiben. Über die schon im früheren Entwurf vorgesehene Begrenzung der Pflegebeiträge für Teilrentner hatte gegen-hartz.de bereits berichtet.

Pflege allein reicht für zusätzliche Rentenansprüche nicht aus

Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben und Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung besitzen. Außerdem muss die Pflege nicht erwerbsmäßig in häuslicher Umgebung stattfinden und wenigstens zehn Stunden pro Woche umfassen, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage.

Die Pflegeperson darf daneben regelmäßig nicht mehr als 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Weshalb schon eine geringe Überschreitung Folgen haben kann, erklärt unser Beitrag zur 30-Stunden-Grenze bei Rentenbeiträgen für Pflegepersonen.

Wie viel zusätzliche Rente auf dem Spiel steht

Das Bundesgesundheitsministerium nennt seit Juli 2026 einen zusätzlichen monatlichen Rentenanspruch von rund 7,34 bis 38,85 Euro für ein volles Pflegejahr. Die Höhe hängt insbesondere vom Pflegegrad und davon ab, ob Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder ambulante Sachleistungen bezogen werden.

Es handelt sich um zusätzliche Bruttorente, die später monatlich gezahlt wird, und nicht um eine einmalige Prämie. Bei mehreren Pflegepersonen kann sich der individuelle Anspruch durch die Aufteilung der Pflege verringern.

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Gerade bei einer kleinen Rente kann ein über mehrere Jahre aufgebauter Zuschlag spürbar helfen. Die geplante Streichung betrifft deshalb mehr als eine Rechenmöglichkeit auf dem Papier.

Bereits erworbene Rentenpunkte bleiben erhalten

Die geplante Änderung streicht keine rechtmäßig erworbenen Rentenpunkte aus früheren Pflegezeiten. Sie würde den weiteren Aufbau entsprechender Ansprüche für die betroffenen Altersrentner beenden.

Deshalb können Pflegebeiträge aus 2026 auch noch zu einer höheren Rente ab Juli 2027 führen. Bei pflegenden Rentnern nach der Regelaltersgrenze werden zusätzliche Beiträge grundsätzlich zum 1. Juli des Folgejahres berücksichtigt.

Für laufende Fälle ist bisher kein besonderer Schutz vorgesehen

Im Kabinettsentwurf ist für bereits pflegende Altersteilrentner keine besondere Fortgeltung der bisherigen Beitragszahlung vorgesehen. Wird die Regelung unverändert beschlossen, wären daher auch Menschen betroffen, die das Modell schon länger nutzen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hatte in ihrer Stellungnahme vom 10. Juni 2026 angeregt, einen Bestandsschutz für laufende Pflegetätigkeiten zu prüfen. Zugleich hielt sie die Begrenzung grundsätzlich für nachvollziehbar, weil Pflege im Rentenalter üblicherweise keine Einschränkung der Erwerbsarbeit mehr verursache.

Die Regierung verspricht Unterstützung und streicht einen Vorteil

Zur Vorstellung des Kabinettsentwurfs erklärte Gesundheitsminister Carsten Linnemann: „Wir machen keine Abstriche bei der Rente von pflegenden Angehörigen“. Das Gesundheitsministerium betont zudem, die Pflegeversicherung werde Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige weiterhin in vollem Umfang übernehmen.

Diese Zusage beschreibt jedoch nicht vollständig, wer künftig überhaupt noch Beiträge erhalten soll. Die vorgesehene Altersgrenze würde eine Gruppe aus der weiteren Beitragszahlung herausnehmen.

Der Gesetzentwurf begründet das damit, dass Pflegebeiträge vor allem Nachteile aus einer eingeschränkten Erwerbstätigkeit ausgleichen sollen. Bei Altersrentnern jenseits der Regelaltersgrenze sei die Erwerbsbiografie in der Regel abgeschlossen.

Das erklärt die versicherungsrechtliche Begründung, beantwortet aber nicht die politische Frage nach der Anerkennung ihrer Pflegearbeit. Wer einen Angehörigen versorgt, übernimmt auch mit 68 oder 73 Jahren eine anspruchsvolle Aufgabe, die durch einen Geburtstag nicht weniger anstrengend wird.

Was pflegende Rentner jetzt prüfen sollten

Bis zu einer wirksamen Gesetzesänderung gelten die bisherigen Regeln weiter. Wer pflegt und eine Altersvollrente bezieht, kann deshalb mit der Rentenversicherung und der Pflegekasse klären, ob eine Teilrente noch zusätzliche Ansprüche ermöglicht.

Vor einer Umstellung sollten mögliche Auswirkungen auf eine Betriebsrente geprüft werden. Weitere Hintergründe bietet unser Beitrag zu den Nutzungsmöglichkeiten einer Teilrente.

Wer bereits eine Teilrente nutzt, sollte die Beitragsmeldungen der Pflegekasse und die Rentenneuberechnung prüfen. Falls die Pflegebeiträge später tatsächlich entfallen, kann eine Rückkehr zur Vollrente sinnvoll sein, sofern keine anderen Gründe für die Teilrente sprechen.

Beispiel aus der Praxis: 15 Cent Verzicht für zusätzliche Rente

Ein Beispiel: Die 68-jährige Helga hat einen Anspruch auf 1.500 Euro Bruttorente und pflegt ihren Ehemann mit Pflegegrad 5 allein zu Hause. Sie erfüllt die zeitlichen Voraussetzungen, ist nicht erwerbstätig und ihr Mann bezieht ausschließlich Pflegegeld.

Mit einer Teilrente von 99,99 Prozent verzichtet Helga auf 15 Cent monatlich. Ein vollständiges Pflegejahr unter diesen Bedingungen bringt nach den Berechnungswerten von 2026 rund 38,85 Euro zusätzliche monatliche Bruttorente; spätere Rentenanpassungen können diesen Betrag verändern.

Wird die geplante Regelung unverändert Gesetz, könnte Helga ab Januar 2027 durch diese Pflege keine weiteren Rentenpunkte erwerben. Ihre bis dahin rechtmäßig aufgebauten Ansprüche blieben erhalten.