Wer seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, braucht Hilfe – und könnte dafür künftig selbst zahlen. Bundestag und Bundesrat haben am 25. September 2026 dem Kompromiss zum Schuldnerberatungsdienstegesetz zugestimmt.
Die beschlossene Fassung erlaubt Beratungsentgelte. Der zuvor vorgesehene Grundsatz einer kostenlosen Beratung mit eng begrenzten Ausnahmen entfällt.
Kostenlose Angebote bleiben weiterhin möglich. Zudem dürfen die Entgelte Ratsuchende nicht unangemessen belasten und nicht der Gewinnerzielung dienen. Für Sie wird deshalb entscheidend, bei welchem Anbieter Sie Hilfe suchen und welche Kosten dieser vorab nennt.
Nach der Blockade kommt die Zustimmung – mit verändertem Inhalt
Noch im Mai hatte der Bundesrat dem Gesetz die erforderliche Zustimmung verweigert. Gegen-Hartz berichtete über die Blockade der grundsätzlich kostenlosen Schuldnerberatung. Anschließend befasste sich der Vermittlungsausschuss mit dem Streit zwischen Bund und Ländern.
Am 23. September verständigte sich der Ausschuss auf einen Kompromiss. Zwei Tage später stimmten Bundestag und Bundesrat zu. Im Bundestag unterstützten CDU/CSU und SPD das Ergebnis; AfD, Grüne und Linke stimmten dagegen.
Stand der Recherche am 30. September 2026 ist damit die parlamentarische Zustimmung belegt. Eine Verkündung im Bundesgesetzblatt und ein bereits erfolgtes Inkrafttreten sind durch die hier ausgewerteten Nachweise nicht bestätigt.
Aus dem Beschluss folgt deshalb keine sofortige Zahlungspflicht für Ihren nächsten Beratungstermin.
Was aus der kostenlosen Beratung geworden ist
Die frühere Bundestagsfassung sah kostenlose Schuldnerberatung als Regelfall vor. Anbieter hätten nur in besonders begründeten Ausnahmefällen ein begrenztes Entgelt verlangen dürfen. Dieses sollte höchstens die Betriebskosten für die Beratung decken und Ratsuchende nicht unangemessen belasten.
Der Kompromiss streicht die Voraussetzung des besonders begründeten Ausnahmefalls. Beratungsstellen können nach der neuen Fassung Entgelte verlangen, solange diese die genannten Grenzen einhalten. Damit verliert die Kostenfreiheit ihren ausdrücklich festgeschriebenen Vorrang.
| Frühere Bundestagsfassung | Beschlossener Vermittlungskompromiss |
|---|---|
| Kostenlose Beratung sollte grundsätzlich der Regelfall sein. | Beratungsstellen können Entgelte erheben; kostenlose Beratung bleibt möglich. |
| Entgelte sollten besonders begründete Ausnahmefälle voraussetzen. | Ein besonders begründeter Ausnahmefall wird nicht mehr verlangt. |
| Ein Entgelt durfte maximal die Betriebskosten für die Beratung decken und nicht unangemessen belasten. | Ein Entgelt darf nicht der Gewinnerzielung dienen und Verbraucher nicht unangemessen belasten. |
Keine bundesweite Pflichtgebühr für jeden Termin
Der neue Text verpflichtet Beratungsstellen nicht dazu, Rechnungen auszustellen. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach den Gesamtkosten und danach, welche Leistungen diese abdecken.
Nach der beschlossenen Regelung müssen Beratungsstellen rechtzeitig vor ihrer Inanspruchnahme über mögliche Entgelte und deren Höhe informieren.
Warum der Fachverband vor neuen Hürden warnt
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung kritisierte den Vermittlungskompromiss bereits am 24. September. Nach ihrer Einschätzung schwächt er sowohl die Kostenfreiheit als auch die zuvor konkretisierten Qualitätsanforderungen.
Der Verband verlangt ausreichend Personal, verlässliche Finanzierung und einen zeitnahen Zugang zu professioneller Hilfe. Seine Kritik trifft einen empfindlichen Punkt: Wer bereits zwischen Lebensmitteln, Stromrechnung und offenen Forderungen abwägen muss, könnte wegen zusätzlicher Beratungskosten noch länger warten.
Welche Grenzen Gläubigervertreter beachten müssen, erläutert Gegen-Hartz im Beitrag über unzulässige Praktiken von Inkassounternehmen. Bei möglichen Rechtsverstößen kann außerdem die zentrale Aufsicht über Inkassodienstleister eine Anlaufstelle sein.
So finden Sie Hilfe, ohne vorschnell einen Vertrag zu unterschreiben
Wenden Sie sich an kommunale Beratungsstellen, Wohlfahrtsverbände oder Verbraucherzentralen und klären Sie deren jeweilige Bedingungen. Die Justiz weist darauf hin, dass Schuldnerberatung häufig kostenlos ist. Sie empfiehlt trotzdem, die Kosten vor dem Termin ausdrücklich zu erfragen.
Lassen Sie sich erklären, ob Sie eine vollständige Beratung erhalten und ob die Stelle erforderliche Bescheinigungen ausstellen darf. Sammeln Sie dafür Gläubigerschreiben, Kontoauszüge und Einkommensnachweise. Teilen Sie bereits bei der Anmeldung mit, wenn eine Kontopfändung, eine Stromsperre oder der Verlust Ihrer Wohnung droht.
Bei einer Pfändung sollten Sie nicht auf das neue Gesetz warten
Die politische Einigung ersetzt keinen konkreten Kontoschutz. Bei einer Kontopfändung sichert ein P-Konto grundsätzlich einen monatlichen Freibetrag. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich dieser erhöhen. Welche Einkommensbeträge geschützt bleiben, zeigt die Pfändungstabelle seit Juli 2026.
Prüfen Sie außerdem, ob Sie zusätzliche Freibeträge auf dem P-Konto bescheinigen lassen können. Wurde Ihr geschützter Betrag durch einen individuellen Beschluss festgesetzt, sollten Sie klären, ob eine Anpassung nötig ist: Die jährliche Erhöhung greift nicht in jeder Konstellation automatisch.
Verlassen Sie sich auch bei Sozialleistungen nicht darauf, dass die Bank deren Herkunft allein als ausreichenden Schutz behandelt. Wie schwer fehlender Kontoschutz wiegen kann, zeigt der Fall, in dem Bürgergeld auf einem ungeschützten Konto gepfändet wurde.
FAQ: Gebühren für Schuldnerberatung
Muss ich wegen des Beschlusses jetzt für jede Schuldnerberatung zahlen?
Nein. Der Kompromiss sieht keine allgemeine Zahlungspflicht vor. Kostenlose Angebote bleiben möglich. Fragen Sie vor der Beratung nach den Bedingungen.
Wie hoch dürfen die Entgelte sein?
Die beschlossene Regelung nennt keinen festen Eurobetrag. Sie verbietet unangemessene Belastungen und Entgelte zur Gewinnerzielung. Die Beratungsstelle muss mögliche Kosten und deren Höhe rechtzeitig vorher nennen.
Sollte ich mit der Beratung bis zum Inkrafttreten warten?
Nein. Suchen Sie bei Zahlungsproblemen frühzeitig Hilfe. Besonders bei einer laufenden Pfändung oder einer drohenden Versorgungssperre sollten Sie den dringenden Handlungsbedarf sofort ansprechen.
Quellen
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung: Stellungnahme zum Vermittlungsergebnis, 24. September 2026.
Deutscher Bundestag: Drucksache 21/2774 – Beschlussempfehlung und Bericht mit dem Grundsatz der Kostenfreiheit, 12. November 2025.
Deutscher Bundestag: Vermittlungsergebnis zum Schuldnerberatungsdienstegesetz zugestimmt, 25. September 2026.
Justiz-Services: Geld schützen bei einer Kontopfändung, abgerufen am 30. September 2026.
Vermittlungsausschuss: Drucksache 21/8160 – Beschlussempfehlung zum Schuldnerberatungsdienstegesetz, 23. September 2026.




