Neues Gesetz ab 2027 führt zu Einsparungen bei Rentnern

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Rente ab 2027: Neues Gesetz streicht Rentnern den Krankengeldschutz

Fast die gesamte Altersrente beziehen, weiterarbeiten und bei längerer Krankheit abgesichert bleiben: Diese Kombination wird ab dem 1. Januar 2027 für viele Beschäftigte unmöglich. Wer mehr als zwei Drittel seiner Altersvollrente als Teilrente erhält, verliert dann den gesetzlichen Krankengeldanspruch.

Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung ausdrücklich hin. Betroffene stehen damit vor einer unangenehmen Entscheidung: die hohe laufende Rente behalten oder für einen möglichen Krankengeldanspruch deutlich weniger Rente beziehen.

Wen der Einschnitt tatsächlich trifft

Die Änderung betrifft vor allem gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte, die neben ihrem Arbeitslohn eine hohe Alters-Teilrente beziehen. Grundlage ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das den Ausschluss vom Krankengeld erweitert.

Eine pauschale Kürzung sämtlicher Altersrenten ist damit nicht verbunden. Die finanzielle Gefahr entsteht für Betroffene vielmehr dann, wenn sie länger krank sind und der Arbeitgeber kein Gehalt mehr fortzahlt.

Warum bisher schon wenige Cent Rentenverzicht ausreichten

Eine Altersvollrente schließt den gesetzlichen Krankengeldanspruch bereits nach der bisherigen Rechtslage aus. Bei einer Teilrente konnte dieser Schutz hingegen bestehen bleiben, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt waren.

Deshalb wählten Beschäftigte häufig eine Teilrente von 99,99 Prozent. Bei einer rechnerischen Vollrente von 1.500 Euro bedeutete das lediglich 15 Cent weniger Rente im Monat.

Dass eine Teilrente den Krankengeldanspruch nicht automatisch ausschließt, erläutert auch der Beitrag „Rente: Krankengeld gibt es auch bei Teilrente“. Für hohe Teilrenten lässt sich diese bisherige Absicherung ab 2027 jedoch nicht mehr fortführen.

Ab Januar entscheidet die Zwei-Drittel-Grenze

Künftig entfällt der Anspruch bereits bei einer Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente. Damit sind auch Rentenanteile von 70, 80 oder 90 Prozent betroffen.

Die Deutsche Rentenversicherung nennt für den möglichen Erhalt des Krankengeldschutzes eine Teilrente von höchstens 66,66 Prozent. Dieser Wert liegt knapp unter zwei Dritteln; 66,67 Prozent liegen bereits darüber.

Die 99,99-Prozent-Teilrente bleibt als Rentenmodell möglich, verliert aber diesen Vorteil. Weitere Hintergründe beschreibt gegen-hartz.de im Beitrag „Rente: Krankengeld wird bei Teilrente ab 2027 gestrichen“.

Was die Entscheidung bei 1.500 Euro Rente bedeutet

Die folgende Modellrechnung zeigt die monatlichen Bruttobeträge bei einer angenommenen Altersvollrente von 1.500 Euro. Steuern und Sozialabgaben sind nicht berücksichtigt.

Gewählter Rentenanteil Monatliche Bruttorente Krankengeld ab 2027
100 Prozent 1.500,00 Euro Ausgeschlossen
99,99 Prozent 1.499,85 Euro Ausgeschlossen
80 Prozent 1.200,00 Euro Ausgeschlossen
66,66 Prozent 999,90 Euro Bei erfüllten Voraussetzungen möglich
50 Prozent 750,00 Euro Bei erfüllten Voraussetzungen möglich

Der Wechsel von 99,99 auf 66,66 Prozent würde hier monatlich 499,95 Euro weniger Bruttorente bedeuten. Über zwölf Monate wären das 5.999,40 Euro weniger laufende Rentenzahlung.

Das ist der eigentliche finanzielle Konflikt: Der niedrigere Rentenbetrag macht sich jeden Monat bemerkbar, während Krankengeld erst bei entsprechend langer Arbeitsunfähigkeit benötigt wird. Eine Absenkung allein aus Angst vor der Gesetzesänderung kann deshalb ebenfalls teuer werden.

Nach der Lohnfortzahlung droht die Lücke

Bei einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich bis zu sechs Wochen das Arbeitsentgelt weiter. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, kann anschließend Krankengeld den Verdienstausfall teilweise auffangen.

Genau diese Absicherung entfällt künftig bei einer zu hohen Teilrente. Die Altersrente läuft weiter, doch das zusätzliche Einkommen aus der Beschäftigung wird nach Ende der Entgeltfortzahlung nicht durch gesetzliches Krankengeld ersetzt.

Wer den Arbeitslohn für Miete, Lebenshaltung und laufende Verpflichtungen braucht, muss diese Lücke ernst nehmen. Eine nahezu volle Rente bedeutet schließlich nicht automatisch, dass sie zum Leben reicht.

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66,66 Prozent garantieren noch keine Zahlung

Eine niedrigere Teilrente beseitigt lediglich diesen Ausschlussgrund. Ob tatsächlich Krankengeld zusteht, hängt weiterhin vom Versicherungsverhältnis und den weiteren Anspruchsvoraussetzungen ab.

Auch der Beginn des Rentenbezugs kann die Leistung beeinflussen: Nach § 50 Absatz 2 SGB V kann eine Teilrente das Krankengeld mindern, wenn sie erst nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der stationären Behandlung zuerkannt wird. Rentenhöhe und Krankengeld sollten deshalb vor einer Änderung gemeinsam geprüft werden.

Weiterarbeiten bleibt erlaubt

Für gesetzliche Altersrenten gelten weiterhin keine Hinzuverdienstgrenzen. Unbegrenzter Hinzuverdienst ist auch bei einer Altersvollrente möglich und setzt keine 99,99-Prozent-Teilrente voraus.

Der Wegfall des Krankengeldanspruchs wirkt sich außerdem auf die Beitragsberechnung aus dem Arbeitsentgelt aus. Nach Angaben der IKK classic gilt bei fehlendem Krankengeldanspruch grundsätzlich der ermäßigte Krankenversicherungsbeitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags.

Wer zum Jahreswechsel wechseln will, muss rechtzeitig handeln

Soll eine andere Teilrentenhöhe ab dem 1. Januar 2027 gelten, muss der Änderungsantrag nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung spätestens am 31. Dezember 2026 dort eingegangen sein. Möglich ist die Beantragung schriftlich oder über den Online-Service.

Vorher sollten Betroffene die konkrete Rentenhöhe berechnen lassen und sich von ihrer Krankenkasse bestätigen lassen, welcher Krankengeldschutz im persönlichen Fall besteht. Auch der Arbeitgeber benötigt zutreffende Angaben für die Entgeltabrechnung.

Praxisbeispiel: Eine Erkrankung verändert die gesamte Rechnung

Die fiktive Rentnerin Sabine arbeitet weiter und erhält bei einer rechnerischen Vollrente von 1.500 Euro eine Teilrente von 1.499,85 Euro. Im Frühjahr 2027 erkrankt sie für mehrere Monate und erhält nach Ende der Entgeltfortzahlung wegen ihrer hohen Teilrente kein gesetzliches Krankengeld.

Hätte sie rechtzeitig auf 66,66 Prozent umgestellt, wäre Krankengeld bei erfüllten Voraussetzungen weiterhin möglich. Dafür hätte sie schon in den gesunden Monaten mit einer Bruttorente von 999,90 Euro auskommen müssen.

Sechs Fragen und Antworten zur Änderung

Wer verliert ab 2027 den Krankengeldanspruch?

Betroffen sind insbesondere Beschäftigte mit einer Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente, die bisher Krankengeldschutz hatten. Die neue Grenze gilt ab dem 1. Januar 2027.

Wird meine Altersrente automatisch gekürzt?

Nein, diese Regelung senkt die Rente nicht automatisch. Sie verändert den Anspruch auf Krankengeld bei einer hohen Alters-Teilrente.

Kann ich weiterhin 99,99 Prozent Teilrente beziehen?

Ja, diese Rentenhöhe bleibt möglich. Sie erhält ab 2027 jedoch keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch mehr.

Reicht eine Teilrente von 66,67 Prozent?

Nein, 66,67 Prozent liegen über zwei Dritteln. Die Rentenversicherung nennt höchstens 66,66 Prozent für den möglichen Erhalt des Krankengeldschutzes.

Sollte ich meine Teilrente sofort reduzieren?

Das hängt von Ihrer finanziellen Situation und Ihrem Versicherungsverhältnis ab. Eine niedrigere Teilrente bedeutet weniger laufende Auszahlung und garantiert für sich genommen noch kein Krankengeld.

Welche Frist gilt für eine Änderung zum Januar 2027?

Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein. Eine frühzeitige Klärung mit Rentenversicherung und Krankenkasse erleichtert die Entscheidung.

Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Mitteilung vom 16. September 2026; Deutsche Rentenversicherung Rheinland, Mitteilung vom 24. September 2026; IKK classic zu Teilrente und Krankengeld; § 50 SGB V; BMAS zu Hinzuverdienstgrenzen.