Wer pflegebedürftig ist, einen Angehörigen pflegt oder als kinderloser Beitragszahler künftig mehr in die Pflegekasse einzahlen soll, sollte die aktuelle Debatte um das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) genau verfolgen.
Auf dem Hauptstadtkongress in Berlin haben Vertreter von Kassen, Opposition, Pflegeanbietern und Bundesländern unabhängig voneinander erklärt: Der Entwurf der Bundesregierung löst nicht das zentrale Problem der Pflegeversicherung.
Das Bundesgesundheitsministerium unter Nina Warken (CDU) hat den Referentenentwurf Anfang Juni 2026 vorgelegt. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027, einzelne Komponenten sollen erst später folgen. Ein Referentenentwurf (der erste offizielle Gesetzestext eines Ministeriums vor der Kabinettsbefassung) ist noch kein beschlossenes Recht. Weder das Kabinett noch der Bundestag haben bislang zugestimmt.
Inhaltsverzeichnis
Selbst die Kassen-Lobby hält die Finanzierung für ungelöst
Die Kritik kommt nicht nur von Sozialverbänden, die traditionell mehr Leistungen fordern. Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, formulierte es auf dem Kongress so: „Großer Kritikpunkt aus unserer Sicht bleibt allerdings, dass sich Bund und Länder weiterhin einen recht schlanken Fuß machen bei der Frage der Finanzierung.”
Der GKV-Chef begrüßte zwar einzelne Strukturideen des Entwurfs, etwa den Fokus auf Prävention und Digitalisierung. Bei der eigentlichen Finanzierungsfrage sieht er aber kein tragfähiges Konzept.
Diese Einschätzung wiegt schwer, weil der GKV-Spitzenverband die Kassen vertritt, die den Sparkurs am Ende verwalten müssen. Wenn selbst diese Institution die Verantwortungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Beitragszahlern als ungeklärt bezeichnet, ist das kein parteipolitischer Reflex, sondern eine fachliche Warnung.
Grüne, Wohlfahrtsverbände und SPD: Die zentrale Frage bleibt offen
Simone Fischer, pflegepolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, benannte denselben Punkt aus oppositioneller Sicht. Der Entwurf enthalte zwar Vorschläge zu Prävention, Rehabilitation und Digitalisierung. „Die entscheidende Frage bleibt aber unbeantwortet: Wie wird die Pflegeversicherung dauerhaft finanziell stabilisiert und wie werden pflegebedürftige Menschen wirksam vor weiteren steigenden Eigenanteilen geschützt”, kritisierte sie.
Notwendige Schritte wie die Erstattung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln würden vertagt.
Offensive Kürzung von Leistungen
Noch deutlicher äußerte sich Norbert Grote, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Er bezeichnete den Entwurf als „Irrweg” und sagte: „Wir haben in diesem Referentenentwurf erstmals eine offensive Kürzung von Leistungen – das hatten wir in der Vergangenheit in der Form nicht.”
Auch Edgar Franke (SPD), früherer Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, warnte: Mit dem aktuellen Vorschlag ließen sich die Finanzprobleme „bestenfalls kurzfristig entschärfen”.
Selbst aus den Reihen der Bundesländer kam Kritik: Die Thüringer Sozialministerin Katharina Schenk (SPD) bemängelte, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe im sogenannten Zukunftspakt Pflege deutlich weitreichendere Vorschläge gemacht habe, die im jetzigen Entwurf gar nicht mehr auftauchen.
Was die geplanten Mehrbelastungen für Beitragszahler bedeuten
Während die grundsätzliche Finanzierungsfrage umstritten bleibt, stehen einzelne Zahlen im Entwurf bereits fest. Die Beitragsbemessungsgrenze (die Einkommensgrenze, bis zu der Pflegeversicherungsbeiträge berechnet werden) soll auf 6.450 Euro monatlich steigen. Wer mehr verdient als die bisherige Grenze, zahlt künftig auf einen größeren Teil seines Einkommens Beiträge.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Höherer Zuschlag für Kinderlose
Zusätzlich soll der Zuschlag für Kinderlose von derzeit 0,6 auf 0,7 Beitragssatzpunkte steigen. Kinderlose Versicherte würden dann insgesamt 4,3 Prozent statt bisher 4,2 Prozent zahlen. Nach Angaben aus dem Entwurf soll außerdem erstmals ein Pflegeversicherungsbeitrag für geringfügig Beschäftigte eingeführt werden.
Diese Zahl ist bislang nicht unabhängig vom Ministerium bestätigt und sollte vor einer abschließenden Bewertung noch geprüft werden. Hintergrund aller Maßnahmen ist die Finanzlage der Pflegekassen: Für 2027 erwartet das Bundesgesundheitsministerium ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro, für 2028 von über 15 Milliarden Euro.
Genau diese Lücke ist der Grund, warum Blatt, Fischer und Franke trotz unterschiedlicher politischer Ausgangspunkte zum selben Schluss kommen: Die jetzt bekannten Maßnahmen reichen nicht, um das Problem dauerhaft zu lösen.
Was Betroffene jetzt wissen sollten
Wer pflegebedürftig ist oder einen Angehörigen pflegt, sollte aus der aktuellen Debatte zwei Schlüsse ziehen. Erstens: Da der Entwurf noch kein Gesetz ist, gilt bis zur Verabschiedung das heutige Recht uneingeschränkt weiter.
Wer heute Anspruch auf eine Leistung hat, die im Entwurf gekürzt oder umgebaut werden soll, kann sie nach aktuellem Stand weiterhin in voller Höhe nutzen.
Zweitens: Weil die Finanzierungsfrage nach Einschätzung von Kassen, Opposition und Verbänden ungelöst bleibt, ist mit weiteren Nachschärfungen im parlamentarischen Verfahren zu rechnen – in welche Richtung, ist offen.
Wer in den kommenden Monaten einen Pflegeversicherungsbeitrag beantragen will oder eine Verhinderungspflege plant, sollte das nicht auf die lange Bank schieben, solange die heute geltenden Regeln noch greifen.
Wer bereits Leistungen bezieht, sollte die eigenen Bescheide und Ansprüche dokumentieren, um spätere Übergangsregelungen einordnen zu können.
Häufige Fragen zum Pflegeneuordnungsgesetz
Ist das PNOG schon beschlossen?
Nein. Stand Ende Juni 2026 handelt es sich um einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Weder das Kabinett noch der Bundestag haben darüber abgestimmt. Bis zur endgültigen Verabschiedung kann sich der Inhalt noch ändern.
Warum kritisiert sogar der GKV-Spitzenverband den Entwurf?
Weil aus Sicht der Kassen die zentrale Frage nach einer dauerhaften Finanzierung nicht beantwortet ist. Einzelne Strukturreformen wie der Ausbau der Digitalisierung werden begrüßt, die Verantwortungsverteilung zwischen Bund, Ländern und Beitragszahlern bleibt aus Sicht des Verbands aber offen.
Müssen alle Versicherten mit höheren Beiträgen rechnen?
Nach dem Entwurf nicht alle gleichermaßen. Stärker betroffen wären kinderlose Versicherte durch den höheren Zuschlag sowie Besserverdienende durch die angehobene Beitragsbemessungsgrenze. Für Versicherte mit Kindern soll der allgemeine Beitragssatz unverändert bleiben.
Quellen
Bündnis 90/Die Grünen, Bundestagsfraktion: Wortmeldung Simone Fischer, Hauptstadtkongress Berlin, Juni 2026
Bundesministerium für Gesundheit: Referentenentwurf eines Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG), Stand Juni 2026
Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa): Wortmeldung Norbert Grote, Hauptstadtkongress Berlin, Juni 2026
GKV-Spitzenverband: Wortmeldung Oliver Blatt, Hauptstadtkongress Berlin, Juni 2026
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie: Wortmeldung Katharina Schenk, Juni 2026




