Regierung drückt sich vor Hartz IV Neuberechnung

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Bundesregierung drückt sich vor Neuberechnung von Hartz IV-Regelsatz

02.07.2013

Trotz eindeutigem Ergebnis des von der Bundesregierung in Auftrag gegebenen Gutachtens soll der Hartz IV-Regelsatz nicht neu berechnet werden. Der Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zufolge liegt die Zahl der von verdeckter Armut betroffenen Haushalte, die zwar Anspruch auf Hartz IV haben, diesen aber nicht geltend machen, um 30 Prozent höher als bisher angenommen. In Bezug auf den Regelsatz, der sich an den Konsumausgaben der Menschen mit den unteren 20 Prozent der Einkommen orientiert, ist das problematisch. Während Hartz IV-Bezieher nicht mit in die Berechnung einbezogen werden, fallen die verdeckt armen Haushalte jedoch unter die berücksichtigten niedrigsten Einkommen. Folglich ergibt sich ein Hartz IV-Regelsatz, der zu gering ausfällt. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Vorgehensweise scharf.

Hartz IV wird an Hartz IV bemessen
„Die Bundesregierung weigert sich weiterhin, existenzsichernde Regelsätze für Hartz IV-Bezieher einzuführen", sagt Werner Hesse, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, mit Bezug auf einen Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag. An diesen war die Verpflichtung geknüpft, einige Kernfragen zur Regelsatzbemessung bis zum 30. Juni 2013 vorzulegen.

Dem Bericht zufolge spricht sich die Bundesregierung weiterhin dafür aus, zur Bemessung der Hartz IV-Regelsätze nicht nur das Konsumverhalten von Haushalten mit Niedrigeinkommen sondern auch niedrigsten Einkommen, für die ein Leistungsanspruch besteht, zu berücksichtigen. Trotz des eindeutigen Gutachten, nachdem etwa 30 Prozent der Leistungsberechtigen kein Hartz IV beantragen, soll demnach der Regelsatz nicht neu berechnet werden. „Hartz IV wird weiterhin an Hartz IV bemessen," kritisiert Hesse. Selbst für Kinder soll es keine Anhebung der Grundsicherung geben, auch dann nicht, wenn Eltern ihr behindertes Kind in ihren Haushalt aufnehmen und zuhause pflegen.

Wie der Paritätische Wohlfahrtverband berichtet, habe die Bundesregierung die „volle Zeitspanne genutzt und den Bericht erst in die letzte Sitzung des Sozialausschusses am 26. Juni 2013 eingebracht“. Dadurch sei das Bundestagsplenum am frühen Morgen des 28. Juni 2013 in die Sommerpause gegangen, ohne zuvor über den Bericht zu beraten. „Die Bundesregierung hat sich geschickt um eine politische Bewertung ihrer Regelsatzpolitik gedrückt," moniert Hesse. (ag)

Bild: Stephan Bratek/geralt / pixelio.de

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