Hartz IV: Sanktionsandrohung gegen Schüler

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"Und wenn du denkst, dümmer geht es nicht …" von Rechtsanwalt Thomas Lange

12.10.2014

Dann kommt das Jobcenter Oberspreewald-Lausitz (OSL) und verlangt, unter Androhung von Sanktionen, von schulpflichtigen Kindern Bewerbungen auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, im Umkreis von 50 km um den elterlichen Wohnsitz. Und weil Kinder oftmals noch unkritischer als deren Eltern sind, wird die Verpflichtung des Kindes auch gleich mal in einer Eingliederungsvereinbarung fixiert.

Verstößt das Kind gegen diese Pflicht, werden die Leistungen gleich mal ganz eingestellt. Die „Vereinbarung“ ist selbstverständlich ohne die Unterschrift der Eltern unwirksam und wenn den Eltern solch ein Blödsinn vorgelegt wird, sollten sie sich erinnern, dass es ihre erste und wichtigste Aufgabe ist, die Kinder vor allen Gefahren zu beschützen. Die 100 %ige Sanktionierung der Kinder stellt wohl so einen Schaden dar, vor dem die Eltern ihre Kinder in jedem Fall zu bewahren haben. Ich kann daher nur allen Betroffenen (und deren Eltern) nochmals dringend anraten:

Finger weg von jeglichen Eingliederungsvereinbarungen
Es gibt für die Betroffenen überhaupt keinen Grund, die vom Jobcenter vorgelegten „Vereinbarungen“ zu unterschreiben. Das Jobcenter verpflichtet sich in diesen „Vereinbarungen“ praktisch zu Nichts. Die Pflichten treffen allein den Hilfebedürftigen. Selbstverständlich wird jeder Betroffene alles tun um aus diesem unsinnigen Hartz-IV-System aussteigen zu können; aber warum sollte man der Behörde, durch Unterzeichnung der „Vereinbarung“, die Möglichkeit der Leistungskürzung geben, falls mal etwas nicht so klappt, wie man es selbst erwartet hat? Viele Betroffene glauben, sie müssten diesen Unfug unterschreiben, weil das Jobcenter Ihnen sonst die Leistungen komplett einstellt. Sollte Ihnen derartiges von einem Mitarbeiter des Jobcenters angedroht werden, bitte ich Sie, mir dies mitzuteilen. Die Ankündigung der Leistungseinstellung bei Verweigerung der Unterschrift ist ein Straftatbestand und wird zur Anzeige gebracht!(Rechtsanwalt Thomas Lange, Lübbenau, info@rechtsanwalt-grossraeschen.de)

Bild: berwis / pixelio.de

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