„Zu spät eingereicht“: Mit dieser Begründung wollte eine Krankenkasse die Beiträge eines Selbstständigen nicht mehr senken. Doch der Mann setzte sich vor dem Sozialgericht Freiburg durch.
Die Kasse hatte seine Beiträge sofort endgültig festgesetzt, obwohl sie zunächst vorläufig hätte entscheiden müssen. Deshalb durfte sie die Korrektur nicht mit den Nachweisfristen für vorläufig festgesetzte Beiträge verweigern.
Für Betroffene bedeutet es: Prüfen Sie nicht nur, wann Sie den Steuerbescheid eingereicht haben. Entscheidend kann sein, wie die Kasse Ihre Beiträge ursprünglich festgesetzt hat und ob das rechtmäßig war (Az. S 6 KR 3264/25).
Kasse verweist auf Fristende – Gericht verlangt Neuberechnung
Der Kläger hatte Ende 2020 online angegeben, dass sein Einkommen eine bestimmte Grenze überschreiten werde. Das Gericht wertete diese Angabe als Schätzung für das kommende Jahr.
Daraus durfte die Kasse in diesem Fall nicht sofort einen endgültigen Beitrag festsetzen.
Den Steuerbescheid für 2021 reichte der Selbstständige am 5. Mai 2025 ein. Die Kasse hielt ihm entgegen, die Nachweisfrist habe bereits am 31. Dezember 2024 geendet. Das Gericht verpflichtete sie trotzdem, den ursprünglichen Bescheid zurückzunehmen und die Beiträge anhand des tatsächlichen Einkommens neu festzusetzen.
Warum der ursprüngliche Beitragsbescheid so wichtig ist
Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen läuft die einkommensabhängige Beitragsberechnung in zwei Schritten: Zunächst setzt die Krankenkasse die Beiträge vorläufig fest. Dafür nutzt sie regelmäßig den zuletzt erlassenen Einkommensteuerbescheid; bei Aufnahme der Selbstständigkeit zählen die nachgewiesenen voraussichtlichen Einnahmen.
Erst später rechnet sie anhand der tatsächlichen beitragspflichtigen Einnahmen des betreffenden Jahres endgültig ab.
Weisen Versicherte ihre tatsächlichen Einnahmen auf Verlangen der Kasse nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres nach, kann die Kasse die zuvor vorläufigen Beiträge auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze endgültig festsetzen.
Für eine nachträgliche Neufestsetzung sieht § 240 Absatz 4a SGB V inzwischen außerdem eine zwölfmonatige Antragsfrist nach Bekanntgabe dieser Festsetzung vor.
Die Vorschrift enthält allerdings Ausnahmen vom vorläufigen Verfahren, etwa bei bestimmten Erklärungen über Einnahmen auf Höhe der Beitragsbemessungsgrenze.
Deshalb ist die Krankenkasse nicht unbedingt auf der sicheren Seite, weil im Bescheid das Wort „endgültig“ steht. Entscheidend ist ob die Kasse im konkreten Fall überhaupt sofort endgültig entscheiden durfte.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Überprüfungsantrag kann einen alten Bescheid wieder öffnen
§ 44 SGB X ermöglicht die Rücknahme eines bestandskräftigen Bescheids, wenn die Behörde erstens das Recht falsch angewandt oder zweitens einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt hat.
Beantragen Sie in einer vergleichbaren Konstellation ausdrücklich die Überprüfung des ursprünglichen Beitragsbescheids nach § 44 SGB X. Benennen Sie das Beitragsjahr und das Datum des Bescheids, legen Sie den Einkommensteuerbescheid bei und erläutern Sie, weshalb die sofortige endgültige Festsetzung aus Ihrer Sicht fehlerhaft war.
Fordern Sie eine nachvollziehbare Entscheidung über die Neuberechnung.
Allerdings: Hat der Versicherte vorsätzlich wesentlich falschenoder unvollständige Angaben gemacht, kann dies die rückwirkende Korrektur ausschließen. Eine ehrlich abgegebene Einkommensprognose, die sich später als zu hoch erweist, ist davon zu unterscheiden.
Bei einer neuen Ablehnung die Widerspruchsfrist beachten
Lehnt die Krankenkasse Ihren Antrag mit einem neuen Bescheid ab, können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Halten Sie sich dabei an die Rechtsbehelfsbelehrung und sichern Sie einen Nachweis über die rechtzeitige Einreichung. Begründen können Sie den Widerspruch mit dem ursprünglichen Festsetzungsverfahren und dem nachgewiesenen Einkommen.
Beachten Sie dabei: Ein Widerspruch gegen eine Beitragsforderung stoppt nicht die Pflicht zur Zahlung. Wenn die Kasse weiterhin die streitigen Beiträge verlangt, kommt zusätzlich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung in Betracht.
§ 86a SGG sieht diese Möglichkeit vor allem bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit oder bei einer unbilligen Härte vor.
FAQ: Hohe Krankenkassenbeiträge nachträglich korrigieren
Hilft jeder verspätet eingereichte Steuerbescheid?
Nein. Entscheidend sind die Art der ursprünglichen Beitragsfestsetzung und die dafür geltenden Vorschriften. Das Freiburger Urteil betrifft eine sofortige endgültige Festsetzung, die nach Auffassung des Gerichts rechtswidrig war.
Kann ich einen bestandskräftigen Bescheid noch überprüfen lassen?
Ja. Dafür kommt ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X infrage. Eine tatsächliche Beitragssenkung setzt jedoch voraus, dass die ursprüngliche Festsetzung fehlerhaft war und zu einer zu hohen Beitragsbelastung geführt hat.
Sollte ich Steuerbescheide trotzdem sofort einreichen?
Ja. Reichen Sie den Bescheid möglichst umgehend ein und dokumentieren Sie den Zugang bei der Kasse. So vermeiden Sie zusätzliche Auseinandersetzungen darüber, welche Nachweis- oder Antragsfrist in Ihrem Fall gilt.
Sozialgericht Freiburg: Urteil vom 19.03.2026 – S 6 KR 3264/25




