Hartz IV-Sanktionen: 529.371 Menschen betroffen

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Hartz IV-Sanktionen: 529.371 betroffene erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 2012

27.05.2013

Nach Angaben des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ) waren "529.371 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II) im Jahr 2012 mindestens einmal von einer Hartz IV-Sanktion betroffen". Diese von der Statistik der Bundesagentur für Arbeit ermittelte „Anwesenheitsgesamtheit: sanktionierte, erwerbsfähige Leistungsberechtigte“ bleibt in der Regel ungenannt wenn über Hartz IV-Sanktionen berichtet wird.

Stattdessen wird immer wieder der Eindruck erweckt, von 1,025 Millionen im Jahr 2012 neu festgestellten Sanktionen (und den Sanktionen aus 2011, die in 2012 hineinwirken) seien nur „wenige Menschen“ betroffen. In der mit „Vorsicht bei der Interpretation der Zahlen“ überschiebenen Presseinformation Nr. 18 (10. April 2013) heißt es, viel zitiert: „BA-Vorstandmitglied Heinrich Alt warnt … vor einer vorschnellen Interpretation der Zahlen: ‚Die absolute Zahl mag hoch erscheinen, gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter nur wenige Menschen sanktioniert.’“

Und um dies zu unterstreichen, wird darauf hingewiesen, dass „… im Jahresdurchschnitt 2012 insgesamt 150.300 erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit mindestens einer Sanktion belegt …“ und dass dies „…3,4 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ waren. Nicht nur in bzw. von vielen Medien wird dies offensichtlich so verstanden: von den Hartz IV-Sanktionen seien in 2012 (direkt) nur etwa 150.000 Menschen bzw. 3,4 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten betroffen gewesen.

Dies ist vielleicht „gut gemeint“ (?) aber so nicht richtig. Noch einmal: 529.371 erwerbsfähige Leistungsberechtigte (Arbeitslosengeld II) waren Jahr 2012 mindestens einmal von einer Hartz IV-Sanktion betroffen. Und da im Jahr 2012 insgesamt 5,617 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) mindestens in einem Monat auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren („Anwesenheitsgesamtheit: erwerbsfähige Leistungsberechtigte“) betrug die „Sanktionsquote“ („Quote der Anwesenheitsgesamtheiten sanktionierte eLb zu eLb insgesamt“) demnach 9,4 Prozent. (pm)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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