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Hartz IV Pfandverkauf war möglicherweise illegal

Hartz IV Pfandverkauf war möglicherweise illegal
von Joachim Weiss

Der Ende September in die Schlagzeilen geratene Pfandverkauf gegen einen Hartz IV Bezieher aus Lörrach war möglicherweise illegal. Wie berichtet, wurde der nach einer Zwangsräumung eingelagerte Hausrat mit Zustimmung der Gerichtsvollzieherin »verwertet«, obwohl das Lagerunternehmen sein Pfandrecht nicht ausreichend nachgewiesen hat und über zwei Rechtsbeschwerden noch nicht entschieden war.

Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf sind Gerichtsvollzieherverpflichtet, einen Auftrag zur Pfandverwertung als offenbar unzulässig abzulehnen, sofern der Auftraggeber sein Pfandrecht nicht ausreichend belegen kann (Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 VA 2/08). Dass der Verkauf im vorliegenden Fall genehmigt wurde, ist eigentlich nur durch den Umstand erklärbar, dass die Justiz »vollendete Tatsachen« schaffen wollte. Dazu hat das OLG Karlsruhe mit einem Schreiben vom 8. Oktober 2009 festgestellt:

»Über Ihre als “Beschwerde” bezeichnete Eingabe vom 17 September 2009, mit der Sie sich gegen die Ankündigung der Gerichtsvollzieherin wenden, sie werde am 26 September 2009 bei der Fa. Fröde eingelagerte Gegenstände verwerten, hat der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zu entscheiden, da es um die Rechtmäßigkeit eines sogenannten Justizverwaltungsakts gem. § 23 EGGVG geht. Beim Oberlandesgericht in Karlsruhe ist die Sache am 01 Oktober 2009 eingegangen.

Der Senat geht davon aus, dass die Sache erledigt ist. Die Gerichtsvollzieherin hat mitgeteilt, der Pfandverkauf sei am 26 September 2009 durchgeführt worden. Bei dieser Sachlage ist eine Entscheidung, durch die die Durchführung des Pfandverkaufs untersagt wird, nicht mehr möglich.«

So einfach geht das! Zwar wurde dem Hartz IV Bezieher bis zum 23 September 2009 Frist für eine Stellungnahme gesetzt, doch abgesehen davon, dass der entstandene Schaden nicht mehr rückgängig zu machen ist, dürfte sich unter den bestehenden Umständen kaum jemand finden, der dafür haftbar noch gemacht werden kann. (13.10.2009)

Quellen & Links
1. „Kahlpfändungsskandal endet mit Pfandverkauf“ Artikel lesen…
2. Oberlandesgericht Düsseldorf, I-3 VA 2/08, Entscheidung im Volltext lesen…

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