Unterhaltsvorschuss soll für Kinder ab 13 Jahren abgeschafft werden

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Wenn der andere Elternteil keinen, zu wenig oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt, springt der Staat ein und zahlt den Unterhaltsvorschuss.

Der Unterhaltsvorschuss soll nach bekannt gewordenen Sparüberlegungen für ältere Kinder wieder eingeschränkt werden. Betroffen wären vor allem Kinder ab dem 13. Lebensjahr, also jene Altersgruppe, für die der Anspruch erst seit der Reform von 2017 deutlich ausgeweitet wurde.

Aktuell handelt es sich noch um Pläne beziehungsweise Vorschläge, gegen die Familienverbände bereits scharf protestieren. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter warnte “vor einer Rückkehr zu früheren Begrenzungen” und bezeichnete eine Altersgrenze “ab dem 12. Geburtstag als schweren Rückschritt.”

Was derzeit beim Unterhaltsvorschuss gilt

Nach aktueller Rechtslage können Kinder Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn sie bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und vom anderen Elternteil keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt bekommen. Die Leistung wird beim Jugendamt beziehungsweise bei der Unterhaltsvorschussstelle beantragt.

Der Unterhaltsvorschuss endet derzeit nicht mit dem 12. Geburtstag. Kinder von 12 bis 17 Jahren können weiterhin Anspruch haben, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Das Bundesfamilienministerium erklärt, dass Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Unterhaltsvorschuss erhalten können, wenn die gesetzlichen Bedingungen vorliegen.

Für Kinder von 12 bis 17 Jahren gilt allerdings schon heute eine besondere Einschränkung. Sie dürfen entweder nicht auf Bürgergeld angewiesen sein, oder der alleinerziehende Elternteil muss im Bürgergeld-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdienen. Genau diese Sonderregel führt bereits jetzt dazu, dass nicht alle älteren Kinder den Vorschuss tatsächlich bekommen.

Abschaffung ab 13 Jahren folgenreich

Eine Streichung des Unterhaltsvorschusses für Kinder ab 13 Jahren würde vor allem Familien treffen, in denen der andere Elternteil dauerhaft nicht zahlt. Gerade im Teenageralter steigen die Kosten häufig deutlich. Kleidung, Schulbedarf, digitale Ausstattung, Klassenfahrten, Mobilität und Freizeitaktivitäten belasten das Budget stärker als in jüngeren Jahren.

Der Unterhaltsvorschuss gleicht zwar nicht den vollen Kindesunterhalt aus. Er verhindert aber, dass Alleinerziehende allein das finanzielle Risiko tragen müssen, wenn der andere Elternteil seiner Pflicht nicht nachkommt.

Für Kinder ab 12 Jahren liegt der Unterhaltsvorschuss nach den derzeitigen Beträgen bei rund 394 Euro monatlich. Grundlage ist der Mindestunterhalt abzüglich des Kindergeldes. Das Bundesfamilienministerium nennt für Kinder von 12 bis 17 Jahren einen Betrag von bis zu 394 Euro.

Fällt diese Leistung weg, entsteht für betroffene Haushalte sofort eine erhebliche Lücke. Bei einem Kind wären das fast 4.800 Euro im Jahr. Bei zwei betroffenen Kindern könnte der Betrag noch deutlich höher ausfallen.

Die geplante Änderung wäre eine Rückkehr zu früheren Grenzen

Bis zur Reform im Jahr 2017 war der Unterhaltsvorschuss deutlich enger gefasst. Damals gab es eine Höchstbezugsdauer von 72 Monaten und ältere Kinder waren nicht in gleicher Weise abgesichert.

Die Reform von 2017 beseitigte diese Begrenzungen weitgehend. Seitdem kann Unterhaltsvorschuss grundsätzlich länger gezahlt werden, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Eine erneute Altersgrenze würde diese Reform teilweise zurückdrehen.

Der aktuelle Streit dreht sich deshalb nicht nur um einzelne Monatsbeträge. Es geht auch um die Frage, ob der Staat weiterhin für Kinder einspringt, wenn Unterhaltspflichten nicht erfüllt werden.

Alleinerziehende würden doppelt belastet

Alleinerziehende tragen im Alltag häufig die Betreuung, die Organisation des Familienlebens und die finanzielle Verantwortung zugleich. Wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, fehlt nicht nur Geld. Es entsteht auch ein hoher Verwaltungsaufwand, weil Nachweise, Anträge und Rückfragen der Behörden erledigt werden müssen.

Der Unterhaltsvorschuss entlastet diese Familien zumindest teilweise. Er ersetzt nicht den anderen Elternteil, verschafft aber eine planbare Zahlung.

Eine Abschaffung für Kinder ab 13 Jahren würde die Last wieder stärker auf den betreuenden Elternteil verschieben. Besonders betroffen wären Familien mit niedrigem oder mittlerem Einkommen, bei denen ein Wegfall von mehreren Hundert Euro monatlich nicht aufgefangen werden kann.

Der Staat fordert das Geld beim säumigen Elternteil zurück

Oft wird der Unterhaltsvorschuss als reine Staatsausgabe dargestellt. Tatsächlich geht der Unterhaltsanspruch des Kindes in Höhe der gezahlten Leistung auf den Staat über. Die Unterhaltsvorschussstelle kann den Betrag also vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückfordern, wenn dieser leistungsfähig ist.

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Das Familienportal des Bundes stellt klar, dass der andere Elternteil durch den Unterhaltsvorschuss nicht entlastet wird. Er muss die gezahlte Leistung zurückzahlen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Damit ist der Unterhaltsvorschuss auch ein Instrument, um Kinder nicht für das Zahlungsverhalten eines Elternteils haftbar zu machen. Wird die Leistung gestrichen, trifft die finanzielle Folge zunächst das Kind und den betreuenden Elternteil.

Welche Kinder besonders betroffen wären

Betroffene Gruppe Mögliche Folge einer Abschaffung ab 13 Jahren
Kinder von Alleinerziehenden, deren anderer Elternteil keinen Unterhalt zahlt Der monatliche Ausgleich durch die Unterhaltsvorschussstelle würde wegfallen.
Familien mit niedrigem Einkommen Die fehlende Zahlung könnte kaum aus eigenem Einkommen ersetzt werden.
Alleinerziehende im Bürgergeld-Bezug mit Erwerbseinkommen Eine bisher mögliche Entlastung über den Unterhaltsvorschuss könnte entfallen.
Jugendliche mit höheren Schul- und Alltagskosten Ausgaben für Kleidung, Schulmaterial, Mobilität und Freizeit würden stärker auf den betreuenden Elternteil fallen.
Familien mit mehreren Kindern Der Wegfall könnte sich auf mehrere Monatsbeträge summieren und das Haushaltsbudget erheblich belasten.

Warum Verbände den Vorschlag kritisieren

Familienverbände sehen in den Sparplänen eine Benachteiligung von Kindern, die ohnehin in einer schwierigen Lage leben. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisiert insbesondere, dass eine Altersgrenze ab dem 12. Geburtstag ausgerechnet Jugendliche treffen würde, deren Bedarf in der Regel steigt.

Aus Sicht der Kritiker würde der Staat damit nicht beim säumigen Elternteil sparen, sondern bei den Kindern. Denn die ausbleibende Unterhaltszahlung bleibt bestehen, nur der staatliche Ausgleich würde wegfallen.

Auch politisch ist der Unterhaltsvorschuss umstritten. Die Linksfraktion hatte im Bundestag sogar eine Reform in die andere Richtung gefordert, unter anderem mit weniger Ausschlüssen für ältere Kinder. Der Bundestag überwies den Antrag nach einer Debatte an die Ausschüsse.

Was Alleinerziehende jetzt beachten sollten

Solange keine Gesetzesänderung beschlossen und in Kraft getreten ist, gelten die bisherigen Regeln weiter. Wer Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat, sollte den Antrag deshalb weiterhin stellen und laufende Ansprüche nicht vorschnell aufgeben.

Wichtig ist auch, Bescheide genau zu prüfen. Gerade bei Kindern ab 12 Jahren kann es wegen der besonderen Voraussetzungen zu Ablehnungen kommen. In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob die Behörde Einkommen, Bürgergeld-Bezug oder Schulbesuch richtig berücksichtigt hat.

Wer eine Ablehnung erhält, sollte die Widerspruchsfrist beachten. Häufig beträgt sie einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei Unsicherheit kann eine Sozialberatungsstelle, ein Anwalt für Sozialrecht oder eine Familienberatungsstelle helfen.

Praxisbeispiel: Wenn 394 Euro im Monat fehlen

Eine alleinerziehende Mutter lebt mit ihrem 14-jährigen Sohn zusammen. Der Vater zahlt seit Monaten keinen Unterhalt. Die Mutter arbeitet in Teilzeit und erhält ergänzend Bürgergeld.

Da sie die Voraussetzungen erfüllt, bekommt ihr Sohn derzeit Unterhaltsvorschuss. Der Betrag hilft, Schulmaterial, Kleidung, Fahrkarten und Lebensmittel zu bezahlen.

Würde der Unterhaltsvorschuss für Kinder ab 13 Jahren wegfallen, müsste die Mutter die Lücke aus ihrem ohnehin knappen Einkommen schließen. Gleichzeitig bliebe der Vater weiterhin unterhaltspflichtig, doch solange tatsächlich kein Geld eingeht, fehlt der Familie der Betrag im Alltag.

Fragen und Antworten zum Unterhaltsvorschuss ab 13 Jahren

Ist die Abschaffung des Unterhaltsvorschusses für Kinder ab 13 Jahren schon beschlossen?

Nein. Nach derzeitigem Stand gibt es keine endgültig beschlossene Abschaffung. Bekannt sind Sparüberlegungen und politische Vorschläge, gegen die Familienverbände bereits protestieren.

Bekommen Kinder ab 13 Jahren aktuell noch Unterhaltsvorschuss?

Ja. Kinder von 12 bis 17 Jahren können nach aktueller Rechtslage weiterhin Unterhaltsvorschuss erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zahlung endet spätestens mit dem 18. Geburtstag.

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss für ältere Kinder?

Für Kinder von 12 bis 17 Jahren beträgt der Unterhaltsvorschuss derzeit bis zu 394 Euro monatlich. Der Betrag ergibt sich aus dem Mindestunterhalt abzüglich des Kindergeldes.

Warum gibt es für Kinder ab 12 Jahren besondere Regeln?

Bei Kindern von 12 bis 17 Jahren wird zusätzlich geprüft, ob das Kind auf Bürgergeld angewiesen ist oder ob der alleinerziehende Elternteil im Bürgergeld-Bezug mindestens 600 Euro brutto verdient. Diese Sonderregel führt schon jetzt zu Ausschlüssen.

Muss der andere Elternteil keinen Unterhalt mehr zahlen, wenn Unterhaltsvorschuss gezahlt wird?

Doch. Der andere Elternteil bleibt unterhaltspflichtig. Der Staat kann den gezahlten Unterhaltsvorschuss vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückfordern, wenn dieser leistungsfähig ist.

Was sollten Alleinerziehende tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Sie sollten den Bescheid sorgfältig prüfen und die Widerspruchsfrist beachten. Besonders bei älteren Kindern lohnt sich ein genauer Blick auf Einkommen, Bürgergeld-Bezug und die Begründung der Behörde.