Hartz IV: Keine Anklage gegen Prof. Heinsohn

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Staatsanwaltschaft lehnt ein Verfahren gegen Professor Gunnar Heinsohn ab. Prof. Heinsohn hatte gefordert, Sozialbezüge wie Hartz IV auf fünf Jahre zu begrenzen. Empörte Bürger stellten daraufhin einen Strafantrag wegen Volksverhetzung und Beleidigung.

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft wird kein Verfahren gegen den Sozialpädagogikprofessor Gunnar Heinsohn eröffnen. Hartz IV Bezieher hatten gegen den 66 Jährigen aufgrund dessen Äußerungen einen Strafantrag wegen "Beleidigung" und "Volksverhetzung" gestellt. Heinsohn hatte in einem Interview gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung gesagt: "Solange die Regierung das Recht auf Kinder als Recht auf beliebig viel öffentlich zu finanzierenden Nachwuchs auslegt, werden Frauen der Unterschicht ihre Schwangerschaften als Kapital ansehen." Der einzige Weg sei "eine Reform hin zu einer Sozialnotversicherung mit einer Begrenzung der Auszahlungen auf fünf Jahre statt lebenslanger Alimentierung". In zahlreichen Medien hatte man die Thesen von Heinsohn scharf kritisiert. Im Zuge dessen gingen bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft zwei Strafanträge ein.

Nach Informationen des Berliner "Tagesspiegel" erklärte der Frankfurter Oberstaatsanwalt, dass eine Verfahrenseröffnung abgelehnt wird, da keine konkrete Straftat erkennbar sei. In Bremen seien sage und schreibe 50 weitere Strafanzeigen eingegangen. Mit der Bearbeitung sei die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ebenfalls beauftragt worden. Es ist davon auszugehen, dass diese Strafanträge ebenfalls eingestellt werden. Es sei denn, es würden neue Erkenntnisse zu Grunde liegen, die eine Eröffnung des Verfahrens rechtfertigen. (11.04.2010)

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