Hartz IV Erhöhung nicht zum Jahresanfang 2011

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Hartz-IV Anhebung wohl doch nicht zum Jahresbeginn

Die geplante 5 Euro Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes für Erwachsene zum Jahresanfang 2011 wird nach Aussagen der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wahrscheinlich verschoben. Die Ministerin macht hierfür die Oppositionsparteien verantwortlich, da diese ihre Zustimmung zu den ALG II Regelsatzänderungen im Bundesrat verweigern wollen. Noch vor einigen Wochen hatte von der Leyen zugesichert, die Regelsatz-Erhöhung bei Nicht-Zustimmung in der Länderkammer per Verordnung zu erlassen. Doch nun scheint es, als wolle die Bundesregierung Hartz IV Bezieher quasi in die Geiselhaft nehmen. Entweder die Opposition stimmt den völlig unzureichenden und zum Teil verfassungswidrigen Gesetzesvorlagen zu, oder die Bundesregierung versagt Millionen von Hartz IV Beziehern die minimale Erhöhung des Regelsatzes. Schuld daran hätte dann aus Sicht der Arbeitsministerin die Opposition.

So sagte Ursula von Leyen heute, die Hartz IV- Erhöhung werde nur dann zum 1. Januar 2011 ausgezahlt, wenn die Gesetzesgrundlage den Bundesrat passiert. Derzeit besitzt Linke, SPD und Grüne mit einer Stimme eine Mehrheit in der Länderkammer. Alle drei Parteien haben angekündigt, die Neuregelungen abzulehnen.

Der Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD, Thomas Oppermann, bekräftige noch einmal die ablehnende Haltung zu den Reformen. Allerdings sollte die Bundesregierung die ALG II Erhöhungen für Erwachsene dennoch auszahlen. "Die Hartz-IV-Erhöhung kann und muss zum 1. Januar 2011 ausgezahlt werden", sagte Oppermann dem Blatt. "Es wäre höchst ungerecht, wenn Beamte regelmäßig in Vorgriff auf eine Lohnerhöhung erhöhte Bezüge bekommen, Hartz-IV-Empfänger aber nicht mehr Geld bekommen sollen.", sagte der Politiker gegenüber der Bildzeitung.

Die Bundesagentur für Arbeit ist hingegen auf die Auszahlung der neuen Regelleistungen zum Jahresbeginn eingestellt. "Wir müssen Klarheit haben bis zum 17. Dezember 16.00 Uhr", sagte eine BA-Sprecherin. Nur bis zu diesem Zeitpunkt könne man noch die bereits umprogrammierten Computerprogramme stoppen, um den alten Regelsatz auszuzahlen. Der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit, Heinrich Alt sagte der Zeitung: "Wenn es für die Erhöhung des Regelsatzes ab Januar keine gesetzliche Grundlage gibt, können wir auch nicht mehr auszahlen."

Das Bundesarbeitsministerin versicherte allerdings, dass eine Erhöhung rückwirkend ab Jahresbeginn ausgezahlt wird, falls in der Bundesratssitzung eine Ablehnung der Vorlage erfolgt. Je nachdem, wie es dann weitergeht, kann entsprechend auch rückwirkend ausgezahlt werden, sagte eine Sprecherin. Die Abstimmung im Bundesrat erfolgt am 17. Dezember 2010. Wird die Vorlage der Bundesregierung abgelehnt, so muss ein Vermittlungsausschuss einberufen werden. Zu einer Einigung kann es dann erst im nächsten Jahr kommen. (sb, 10.12.2010)

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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