Hartz IV Bezieher von Sozialticket ausgeschlossen

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Gerichtsurteil zum Streit um Augsburger Sozialtickets

08.10.2014

Heute wird in Augsburg eine von vier Hartz IV Beziehenden eingereichte Klage gegen die Stadt Augsburg vor dem Verwaltungsgericht entschieden. Streitpunkt ist die Vergabepraxis des neuen Sozialtickets der Stadt.

Geplant war, die Tickets Hilfebedürftigen wie etwa Rentnern oder Wohngeldempfängern zukommen zu lassen, Hartz 4 Empfänger aber davon auszunehmen, obwohl es sich laut Sozialbürgermeister Kiefer (SPD) gegenüber der „Augsburger Allgemeine“, "um den Personenkreis handele, der mit am dringendsten auf das Angebot angewiesen ist."

Die vier Kläger berufen sich auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, während die Stadt Augsburg die Ansicht des ehemaligen Stadtrates vertritt, das die anderen Bedürftigen die Sozialtickets dringender benötigen würden. Sollte das Gericht der Klage stattgeben, müsste das Ticket demnach gänzlich abgeschafft oder allen Bedürftigen gleichermaßen zugänglich gemacht werden. Dies könne bis zu sieben Millionen Euro pro Jahr kosten. Allerdings handele „es sich dabei nur um einen theoretischen Wert“ so Kiefer. Erfahrungswerte aus anderen Städten hätten ergeben, dass derartige Angebote nur von ca. 25% der Nutzungsberechtigten auch tatsächlich genutzt würden.

Unabhängig davon arbeitet der Stadtrat derzeitig an einer Ausweitung des Angebots für Hartz 4 Empfänger, allerdings „vorbehaltlich der Finanzierbarkeit“ so die neue Koalition des Stadtrates. Diese würde nach Schätzungen Kiefers bei ca. einer Million Euro liegen. Das heutige Urteil könnte die kommenden Entscheidungen beeinflussen. (jp)

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