Hartz IV-Abwrackprämie für Kühlschränke

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Hartz IV-Bezieher können 150 Euro-Gutschein für energieeffizienten Kühlschrank bekommen

31.07.2014

Seit vier Monaten können sich Hartz IV-Bezieher eine Art Abwrackprämie in Form eines 150 Euro-Gutscheins für ihren mindestens zehn Jahre alten Kühlschrank sichern, um ein energieeffizienteres Gerät anzuschaffen. Auf den Weg gebracht wurde das Tauschprogramm von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und dem Caritas-Verband. Von 16.000 bereitgestellten Gutscheinen wurden etwa 1.600 bereits vergeben. Das bedeutet aber nicht, dass auch schon entsprechend viele neue Kühlschränke angeschafft wurden, berichtet die Online-Ausgabe der „Saarbrücker Zeitung“.

150 Euro-Gutschein für energieeffizienten Kühlschrank ist zu wenig
Das Tauschprogramm sieht vor, dass Hartz IV-Bezieher, deren Kühlschrank mindestens zehn Jahre alt ist, mit Hilfe des 150 Euro-Gutscheins ein energieeffizienteres Gerät mit dem Energiemerkmal „A+++“ oder eine entsprechende Gefrier-Kombi anschaffen. Da diese aber mindestens 330 Euro kostet, müssen die Hartz IV-Bezieher noch 180 Euro oder mehr aus eigener Tasche bezahlen. Das ist aber finanziell kaum machbar. Derzeit beträgt der Hartz IV-Regelsatz für einen Single-Haushalt 391 Euro pro Monat, von dem der alltägliche Bedarf sowie Haushaltsgegenstände, Kleidung usw. angeschafft werden muss. Selbst das Ansparen über einen längeren Zeitraum wird mit einem derartig schmalen Budget zum Kraftakt.

Die Bundesumweltministerin betont jedoch, dass durch einen energieeffizienten Kühlschrank jährlich rund 120 Euro eingespart werden könnten. In der Praxis ist die Anschaffung eines neuen Gerätes für Hartz IV dennoch schwer zu realisieren. Hendricks hatte insgesamt 2,4 Millionen Euro für das zweijährige Programm mit den 16.000 Gutscheine zur Verfügung gestellt.

Der Caritas zufolge werden seit April wöchentlich etwa 20 Kühlschränke ausgetauscht. Insgesamt wurden bisher 250 Geräte ersetzt. Viele Hartz IV-Haushalte würden auf günstige Angebote warten oder benötigten noch Zeit, um den Eigenanteil am Gerät anzusparen. „Daher werden die Gutscheine nach und nach eingesetzt“, erklärte eine Sprecherin gegenüber der „Saarbrücker Zeitung“. (ag)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

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