FDP: Kein Betreuungsgeld bei Hartz IV

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FDP will Betreuungsgeld für Hartz IV Bezieher verhindern

09.11.2011

Zwar hat sich die schwarz-gelbe Bundesregierung auf die Einrichtung eines sogenannten Betreuungsgeldes geeinigt, jedoch verlangen nun weite CDU und FDP Kreise, dass Hartz IV Bezieher vom Betreuungsgeld ausgeschlossen werden. Bereits das Elterngeld wurde für Bezieher des Arbeitslosengelds II faktisch gestrichen. Nun soll auch diese staatliche Sozialleistung für Einkommensschwache Haushalte nicht gelten.

Kein Betreuungsgeld für Hartz IV Familien
Eine weitere Ungleichbehandlung bahnt sich im Hause der schwarz-gelben Koalition an. Zwar wurde nach langem Ringen das Betreuungsgeld im Koalitionsausschuss beschlossen, allerdings wollen nun führende FDP und CDU Politiker, dass Hartz IV Bezieher davon ausgeschlossen werden. Das Betreuungsgeld soll dann in Kraft treten,wenn Familien ihre Kinder zu Hause betreuen, wenn sie keinen staatlichen Kindertagesstättenplatz in Anspruch nehmen (können). So sagte der FDP-Generalsekretär Christian Lindner gegenüber dem Boulevardblatt „Bild“ (Mittwochsausgabe): „Das Betreuungsgeld muss mit Hartz IV-Bezügen verrechnet werden“. Gegen diese Forderung wandte sich der familienpolitische Sprecher der CSU, Norbert Geis: „Wer sein Kind nicht in die Kita gibt, bekommt Betreuungsgeld – ohne Anrechnung.“ Jedoch sprachen auch mehrere Spitzenvertreter von CDU und CSU sich während der Fraktionssitzung am Dienstag ebenfalls gegen ein Betreuungsgeld für Bezieher des ALG II /Sozialgeld aus.

Gesetzestext noch nicht vorliegend
Ein vollständiger Gesetzestext als solches liegt bislang nicht vor. Das Bundesfamilienministerium unter der Leitung der Ministerin Kristina Schröder (CDU) hat entsprechende Änderungen beim Betreuungsgeld nicht bestätigt. Aus dem Hause war zu vernehmen, dass „die Details noch geklärt werden müssen“. In der ursprünglichen (geplanten) Fassung sollen Eltern das Betreuungsgeld erhalten, die ihre Kinder auch nach der Elternzeit ab dem zweiten Lebensjahr von zuhause aus betreuen. Zunächst sollen Eltern pro Monat 100 Euro je Kind beziehen. Ab 2014 soll das Betreuungsgeld noch einmal um weitere 150 Euro steigen und auf Kinder im Alter von 2 und 3 Jahren ausgeweitet werden. Nach dem Willen der FDP sollen zwar auch Hartz IV Empfänger antragsberechtigt sein, allerdings soll dann das Betreuungsgeld als „Einkommen“ verrechnet werden. Im Ergebnis würden Familien im Hartz-IV-Bezug also leer ausgehen.

Zustimmung aus Bayern
Auch aus den Reihen der CSU stößt der FDP Vorschlag auf Zustimmung. So forderte die bayerische Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) eine entsprechende Anrechnung an die Hartz IV Bezüge obwohl ihre Partei das Betreuungsgeld im ursprünglichen Vorschlag Hartz IV Bezieher mit einschloss. Denn in der Kostenrechnung war auch die Auszahlung an Bezieher des Arbeitslosengeldes II vorgesehen. Nun aber könne Haderthauer „nachvollziehen“ wenn sich die Koalition für eine Anrechnung entscheiden würde. Während also Einkommensstarke Familien die Betreuungsform frei wählen können, bleibt Hartz IV Beziehern diese Möglichkeit nicht. Das ist , unabhängig wie man zu der vielfach kritisierten „Herdprämie“ politisch steht, eine weitere soziale Ungleichbehandlung.

FDP grundsätzlich gegen das Betreuungsgeld
Die FDP machte noch einmal deutlich, dass sie im Grundsatz das Betreuungsgeld ablehnen. So sagte die Vorsitzende des Familienausschusses im Deutschen Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP): „Die FDP wollte das Betreuungsgeld nicht und wir halten es für fragwürdig.“ Schließlich sei es auch aus der rechtlichen Sicht ein Problem, wenn jemand staatliche Leistungen bezieht, weil er eine andere Leistung nicht in Anspruch nimmt. (sb)

Bild: Michael Horn / pixelio.de

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