Sachleistungen statt Hartz IV Regelsatz-Anhebung für Kinder: Bundesarbeitsministerin kündigt schon jetzt an, dass Familien mit einer Regelsatz-Erhöhung nicht rechnen können.
Im Zuge der Eröffnung des sanierten Bundessozialgerichtsgebäudes am heutigen Montag in Kassel hat Bundesarbeitsministerin Ursala von der Leyen (CDU) laut "RP Online" deutlich gemacht, dass sie sich in Hinblick auf die Hartz IV-Korrekturen Sachleistungen als Möglichkeit zur Ergänzung der regulären finanziellen ALG II-Bezüge vorbehält. Damit würde sie dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar, welches die bisherige Berechnung der Hartz IV-Regelsätze als verfassungswidrig erklärt hatte, entsprechen – denn die Richter hatten erstmals die Fürsorgepflicht des Bundes gegenüber den Kindern festgestellt. Nach Ansicht der Ministerin wäre bei bisherigen Berechnungen der ALG II-Regelsätze für Kinder "zu vage" vorgegangen worden, durch das Urteil aus Karlsruhe würden nun aber "ganz neue Verantwortlichkeiten" entstehen.
Von der Leyen betonte in ihrer Rede auf der Einweihung des seit 1954 vom Bundessozialgericht (BGS) genutzten und zwischen Februar 2008 und Dezember 2009 für kanapp 35 Millionen Euro sanierten Gebäudes die gute Arbeit des Bundessozialgerichts und betonte, dass hier gefällte Urteile ebenfalls zum dem "wegweisenden Hartz IV – Urteil" beigetragen hätten, denn das BSG repräsentiere hierzulande eine Instanz, bei der die Bevölkerung Gerechtigkeit einfordern und erreichen könnte. (12.04.2010)
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors