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CDU: Arbeitsdienst für Hartz IV Empfänger?

"Gegenleistung" bei Hartz IV heißt in diesem Zusammenhang eben nicht die im SGB II verankerte "Mitwirkungspflicht", sondern die Einführung eines Arbeitsdienstes ohne Lohn.

Die CDU/CSU will einen Arbeitsdienst für Hartz IV Bezieher einführen

Zahlreiche CDU Politiker forderten schon in der Vergangenheit einen sogenannten Arbeitsdienst für Arbeitslosengeld II (ALG II) Bezieher einzuführen. Etwas "blumig" heißt es in dem der Redaktion vorliegendem "Regierungsprogramm 2009 – 2013 der CDU und CSU":

"In dem neuen Schwerpunkt der Grundsicherung für Arbeitsuchende muss das Bemühen um Qualifizierung und Vermittlung sein. Wir wollen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Anreize zur Arbeit durch die Neuordnung der Hinzuverdienstregelungen sowie eine konsequente Missbrauchsbekämpfung verstärken. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll grundsätzlich mit einer Gegenleistung verbunden sein."

"Gegenleistung" heißt in diesem Zusammenhang eben nicht die im SGB II verankerte "Mitwirkungspflicht", sondern die Einführung eines Arbeitsdienstes ohne Lohn. Schon der ehemalige Wirtschaftsminister Michael Glos forderte im Jahre 2007 ganz offen, einen Zwangsarbeitsdienst für Hartz IV Empfänger einzuführen. Das damalige Konzept von Michael Glos sah vor, alle ALG II Leistungsempfänger für den Regelsatz Arbeitsdienste verrichten zu lassen. Glos wollte mit dieser Maßnahme Hartz IV Betroffene durch den Arbeitsdienst "zwingen", sich reguläre Beschäftigungen zu suchen. So sagte damals gegenüber dem Spiegel:"Hartz IV wird dann nicht mehr als ein Begingungsloses Grundeinkommen wahrgenommen, sondern als Hilfe zur Selbsthilfe." Diese groteske und damals nicht durchsetzbare Forderungen soll nun doch in den CDU/CSU Regierungsentwurf mit einfließen. (24.06.2009)


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