BGH Urteil: Hartz IV- Mieter werden geschützt

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Bundesgerichtshof: Zahlt das Jobcenter verspätet die Miete, so darf der Vermieter dem Mieter nicht fristlos kündigen

Der Bundesgerichtshof (BGH) gab heute einem Hartz IV Betroffenen Recht, dem zuvor vom Vermieter fristlos die Mietwohnung gekündigt wurde (BGH AZ: VIII ZR 64/09). Der Vermieter hatte dem Mieter gekündigt, weil das Jobcenter die Miete vier mal zu spät auf das Konto des Vermieters überwies. Die Richter urteilten: Aufgrund der Versäumnis staatlicher Stellen dürfen Mieter dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Ball kritisierte bei der Urteilsbegründung das unverständliche Verhalten der staatlichen Behörden. Dem Jobcenter sei es sehr leicht möglich, die Gelder fristgemäß auf das Konto der Vermieter zu überweisen. Wie bekannt wurde, ist das Problem der Verspäteten Mietzahlungen durch die Behörden kein Einzelfall. Viele Betroffene beklagen, die zuständigen Behörden würden die Mietzahlungen immer wieder verspätet überweisen. Dadurch entstehen für die Mieter immer wieder Konflikte mit ihren Vermietern.

Im konkreten Fall wurde eine Familie durch den Vermieter wegen verspäteter Zahlungen des Jobcenters an den Vermieter gekündigt. Seit Mai 2008 wurde die Miete vom Jobcenter direkt an den Vermieter überwiesen. Laut der aktuellen Rechtsprechung dürfen Mietzahlungen maximal 3 Werktage verspätet überwiesen sein. Bei vier Mietzahlungen wurde diese Frist um mehrere Tage überschritten. Der Vermieter reagierte jeweils mit Abmahnungen. Die Mieterin legte diese Abmahnungen dem zuständigen Jobcenter vor. Doch trotz der vehementen Bitte der Mieterin, die Mietzahlungen künftig fristgerecht zu überweisen, kam es zu weiteren verspäteten Mietzahlungen. Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos. Doch der Vermieter unterlag in allen drei Instanzen. Bei "fristlosen Kündigungen" müssen immer die Interessen miteinander abgewogen werden, so das Gericht. Hier sei die Mieterin nicht schuld an der verspäteten Mietzahlung und könne daher auch nicht in Haftung genommen werden.

Brisant: Die zukünftige Bundesregierung plant, die Kosten der Unterkunft (KDU) perspektivisch nur noch an die Vermieter direkt auszuzahlen. Falls die Ämter weiterhin nicht fristgerecht überweisen, sind viele Mieter in großer Gefahr. Es ist davon auszugehen, dass es zu weiteren Kündigungsversuchen durch die Vermieter kommen wird. (21.10.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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