Abmahnung: Axel Springer AG mahnt Bildblog ab

Die Axel Springer AG mahnt erstmals den Bildzeitungs-kritischen Blog "Bildblog" ab

Erstmals seit Bestehen des Bildblogs geht die Axel Springer AG juristisch gegen den kritischen Blog vor. In der vorletzten Woche wurden dem Betreiber des Bildblogs gleich drei Abmahnungen zugestellt. Die entstanden Anwaltskosten der Gegenseite werden vom Bildblog auf 2407,36 Euro beziffert.

Bildblog hatte Anfang April darüber berichtet, dass sich "Welt Online" schwer damit täte, eine Rüge vom Presserat zu veröffentlichen. Dem wäre nicht so gewesen. Die Rüge bekam "Welt Online" wegen eines angeblichen Schleichwerbe-Artikel. Der Deutsche Presserat hatte in einem Artikel von "Welt Online" einen Verstoß gegen Ziffer 7 des Pressekodex gesichtet und diesen entsprechend gerügt. Jedoch kritisieren die Betreiber vom Bildblog, dass die Rüge nur schwer auffindbar sei. So schreibt Bildblog: "Welt Online" hat es zwar seinen Lesern schwer gemacht, den entsprechenden Hinweis zu entdecken. Man findet ihn nicht, wenn man in der "Welt Online"-Suchfunktion zum Beispiel nach "Presserat" sucht, obwohl dieser Begriff im Text vorkommt. Und die Rüge verschwindet aus dem Artikel, sobald man ihn ausdruckt. Aber wenn man sich den Artikel auf dem Bildschirm ansieht, ist der Hinweis da."

Die Abmahnung bezieht sich auf die Behauptung von Bildblog, "Welt Online" hätte die Rüge nicht veröffentlicht. Doch die Bildblog-Betreiber hatten nach eigenen Angaben den Irrtum schon nach ein paar Stunden beseitigt und sitrichen fehlerhaften Sätze aus dem Beitrag. Dennoch wurden Stefan Niggemeier und Lukas Heinser nach nur 1,5 Stunden abgemahnt. Die Anwälte von Welt Online würden behaupten, Bildblog wolle einen falschen Eindruck erwecken. So würde der Artikel suggerieren, Welt Online hätte schon vor vier Wochen von der Rüge gewußt und diese nicht sofort veröffentlicht. Dem wäre nicht so.

Die Betreiber vom Bildblog sollen nun eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, die Anwaltskosten der Gegenseite begleichen sowie eine Gegendarstellung veröffentlichen. Doch Bildblog will sich dem nicht beugen, hat jedoch auf Anraten ihres Anwalts eine weitere Korrektur in dem abgemahnten Artikel eingefügt. Die Anwälte der Axel Springer AG hat darauf geantwortet, man wolle nun Rechtsansprüche nicht mehr weiter verfolgen. Dennoch wären die "Unternehmenspersönlichkeitsrechte" Springers verletzt worden. Deshalb seien die Betreiber vom Bildblog dazu verpflichtet, den "Schaden" zu ersetzen. Sprich, man fordert die entstandenen Anwaltskosten. Aus Sicht des Bildblogs seien die Forderungen noch vor der Abmahnung erfüllt und korrigiert worden. Aus diesem Grund sehe man keinen Anspruch der Axel Springer AG auf eine Kostenpflichtige Abmahnung. Bildblog kritisert weiter, die Anwaltskosten seien zudem von der Gegenseite "künstlich erhöht worden".

Momentan ist nicht klar, wie nun "Welt Online" bzw. die Axel Springer AG reagieren wird. Fest steht allerdings, dass Bildblog bereits 2000 Euro für ihren eigenen Anwalt begleichen müssen. Bei einer weiteren juristischen Auseinandersetzung können nochmals hohe Kosten enstehen. Zudem stehen die Anwaltskosten der Gegenseite zu Debatte. "Anders als für die Axel Springer AG sind solche Beträge für uns erheblich." so Stefan Niggmeier vom Bildblog. "Wir sehen in dem Vorgehen der Welt kein (selbstverständlich legitimes) Bemühen, eine korrekte Darstellung der Fakten zu erreichen, sondern nur den Versuch, einem lästigen Kritiker das Leben schwer zu machen" schreibt Niggemeier auf Bildblog.de. Die Betreiber würden sich über eine Spende zur Unterstützung freuen. (Sb)

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