ALG II: Recht gegen Cash

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Der Bundesrat hat eine Initiative des Landes Baden-Württemberg beschlossen, finanzielle Hürden für die Einreichung von Klagen aufzustellen. Davon betroffen müssen sich besonders all diejenigen fühlen, die zur Durchsetzung von Sozialrechten Prozeßkostenbeihilfe benötigen. Allein schon um diese überhaupt beantragen zu können, müßen 50 € bezahlt werden!!!

Weiter sollen bei Sozialgerichtsverfahren in Zukunft 75 bis 225 € Gebühr im Voraus entrichtet werden. Können diese Kosten nicht aufgebracht werden, wird das Verfahren nicht eröffnet !!!

Auslöser für diesen Hammer ohne gleichen, waren die mehr als 100.000 Klagen gegen Zwangsumzüge, die Hartz IV EmpfängerInnen auferlegt worden sind und deren Zahl die Erwartungen der Verantwortlichen überstiegen haben. Bei dieser Rechtebeschneidung, die mit keinen demokratischen Grundsätzen vereinbar ist, handelt es sich ist schlichtweg um eine faktische Rechtsverweigerung gegen Arme. Den statistischen Erhebungen über die sogenannte "neue deutsche Armut" gegenübergestellt, wird diese Rechtsverweigerung mit übelsten kapitalistischen Mitteln zu einer Dimension von Demokratieverlust, die Schminkaktionen wie das Anti-Diskriminierungsgesetz zu einer zynischen Farce verkommen läßt.

Die geplanten Gesetzesänderungen ( Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz, Bundestagsdrucksache 16/1994) im widersprechen dem Rechtsstaatsgedanken unserer Verfassung in eklatanter Weise und verletzen Art. 3 Abs. 1 und Art. 19 Abs. 4 GG, wonach jeder Bürgerin und jedem Bürger effektiver Rechtsschutz zu gewähren ist.

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