Rechtmässigkeit von Studiengebühren?

Lesedauer < 1 Minute

Verwaltungsgericht bezweifelt Rechtmässigkeit von Studiengebühren. Hessische Landesregierung geraet unter Druck

Das Verwaltungsgericht Giessen hat die Rechtmaessigkeit von allgemeinen Studiengebuehren in Hessen in Frage gestellt. In einem vor kurzem veroeffentlichten Beschluss wies das Gericht den Eilantrag eines Studierenden gegen die Zahlung von 500 Euro Studiengebuehren zwar wegen formeller Versaeumnisse des Antragstellers ab. Gleichzeitig jedoch zogen die Richter die Verfassungsmaessigkeit des entsprechenden Landesgesetzes ernsthaft in Zweifel.Die Giessener Richter legten dar, dass die hessische Verfassung die Erhebung von "Schulgeld" nur erlaubt, wenn der betroffene Schueler oder Student beziehungsweise seine Eltern wirtschaftlich dazu auch in der Lage sind. Die Differenzierung nach wirtschaftlich starken und schwachen Studierenden gebe es im hessischen Gesetz ueber die Erhebung von Studienbeitraegen aber ausdruecklich nicht. Selbst wenn eine solche Differenzierung gesetzlich vorhanden waere, wuerde das nicht dazu fuehren, dass Studiengebuehren sozial vertraeglich sind, macht Andre Schnepper, Bundesgeschaeftsfuehrer des Aktionsbuendnisses gegen Studiengebuehren deutlich.
Bereits in den vergangenen Monaten hatten immer wieder Juristen die Rechtswidrigkeit des hessischen Gebuehrengesetzes betont. So hatte sich unter anderem auch die hessische Landesanwaeltin Ute Sacksofsky auf die Seite der Studierenden geschlagen.

Die Aussage des Giessener Verwaltungsgerichtes staerkt eindeutig noch einmal die Position der hessischen Studierenden in ihrem Kampf gegen Studiengebuehren, freut sich Schnepper. Wir werden den Druck, nicht nur juristisch, auf die Landesregierung weiter erhoehen, damit Studiengebuehren so schnell wie moeglich wieder abgeschafft werden. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung erkennt, dass sie in punkto Studiengebuehren weder den Rueckhalt der juristischen Experten noch die Unterstützung der Bevoelkerung geniesst. (ABS, 11.10.07)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...