Wenn ein Versorgungsamt den festgestellten Grad einer Behinderung senkt, dann muss es dies mit objektiven aktuellen medizinischen Befunden begründen. Dies klärte das Landesgericht Sachsen-Anhalt und entschied damit gegen das Landesverwaltungsamt Halle, das dem Kläger den Grad der Behinderung von 50 auf 30 gesenkt hatte. (L 13 SB 2/16).
Eine schwerwiegende Entscheidung
Einen Grad der Behinderung von 50 (und höher) auf unter 50 zu senken, hat für die Betroffenen schwerwiegende Konsequenzen. Erst ab einem Grad der Behinderung von 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung, und erst dann besteht ein Anspruch auf damit verbundene Nachteilsausgleiche.
Übersicht der Nachteilsausgleiche bei GdB >50
- Besonderer Kündigungsschutz
- Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage
- Verbot von Mehrarbeit
- Recht auf ein persönliches Vorstellungsgespräch bei einer Bewerbung
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Einen den Bedürfnissen entsprechend gestalteten Arbeitsplatz
- Staatliche Unterstützung des Arbeitgebers bei einer Beschäftigung
Herabstufung nach Routineuntersuchung
Der Betroffene hatte einen Grad der Behinderung von 50 festgestellt. Nach einer Routineuntersuchung setzte die zuständige Behörde den Grad der Behinderung auf 30 herab und begründete dies pauschal damit, dass der Gesundheitszustand sich verbessert hätte.
Die dem Grad der Behinderung zugrunde liegenden Funktionsstörungen der Wirbelsäule und psychischen Einschränkungen seien nicht mehr so schwerwiegend wie bei der Erstfeststellung des Grades der Behinderung
Der Mann akzeptierte die Entscheidung nicht. Er legte Widerspruch ein und begründete diesen damit, dass seine Beschwerden weiterhin erheblich seien und eine Herabsetzung nicht gerechtfertigt werden könnte.
Die Behörde wies den Widerspruch zurück, und der Betroffene klagte deshalb vor dem Sozialgericht, um seinen Anspruch auf den vorherigen Grad der Behinderung durchzusetzen.
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Keine ausreichenden Beweise
Das Landessozialgericht gab dem Betroffenen schließlich recht. Es erklärte, die Behörde hätte keine ausreichenden Beweise vorgelegt, um nachzuweisen, dass sich der Gesundheitszustand wesentlich verbessert hätte.
Was wären gültige Belege?
Ausreichende Beweise, die für oder gegen einen höheren Grad der Behinderung sprechen, sind aktuelle medizinische Gutachten für die jeweiligen Einschränkungen, die auch die Wechselwirkungen zwischen den Einzelbehinderungen berücksichtigen.
Solche Beurteilungen können ausgesprochen komplex sein, und oft sind Befunde von Fachärzten aus verschiedenen Disziplinen erforderlich. Dies gilt gerade für Fälle wie den vorliegenden, in dem für den Grad der Behinderung körperliche Beeinträchtigungen ebenso eine Rolle spielen wie psychische.
Eine pauschale Aussage wie die, dass sich der Gesundheitszustand verbessert hätte, ohne diese verschiedenen aktuellen Gutachten als Grundlage einzuholen, reicht nicht aus, um in einer solchen Situation den Grad der Behinderung zu senken.
Nicht nachvollziehbare Herabsetzungen anfechten
Der Betroffene zog vor Gericht und war damit erfolgreich. Wenn Sie selbst eine Herabsetzung des Grades Behinderung durch die zuständige Behörde befürchten, dann sollten Sie so früh wie möglich beginnen, einer solchen Entscheidung vorzubeugen.
Dazu können Sie ein Tagebuch führen, indem Sie detailliert Ihre Beschwerden notieren, aufschreiben, wann diese auftreten und mit welchen Auslösern, und auch, wenn sich die Einschränkungen verschlimmern. Dabei können scheinbar kleine Aspekte eine große Rolle spielen, bei einem Wirbelsäulenleiden zum Beispiel, wie schwer es fällt, eine Treppe zu bewältigen.
Sie sollten sich darum kümmern, dass die behandelnden Ärzte regelmäßig Ihre Beschwerden notieren und dabei genau vermerken, wie stark diese Sie im Alltag beeinträchtigen. Denn über einen Grad der Behinderung entscheidet nicht die Erkrankung als solche, sondern das Ausmaß, in dem die Erkrankung Sie darin einschränkt, an der Gesellschaft teilzuhaben.
Prüfen Sie Ihre Rechte
Versorgungsämter müssen die Entscheidung über einen Grad der Behinderung gut begründen. Wenn Ihr Grad der Behinderung herabgesetzt wird, dann besprechen Sie sich umgehend mit einem Anwalt, der auf Behindertenrecht spezialisiert ist, ob die Beurteilung des Versorgungsamtes fundiert ist.
Dann lassen Sie sich beraten, welche Chancen ein Widerspruch hat, und ob eine Klage vor dem Sozialgericht erfolgreich sein könnte. In vielen Fällen bekamen Menschen mit Behinderung recht, und das Versorgungsamt musste den Grad der Behinderung erhöhen.




