Ein Urteil aus Paris zeigt, wie teuer die unerlaubte Vermietung von Wohnraum an Touristen werden kann. Wegen vier Wohnungen, die ohne erforderliche Genehmigung über Airbnb angeboten wurden, müssen eine Eigentümerin und ein beauftragtes Verwaltungsunternehmen zusammen 440.000 Euro zahlen.
Die häufig verwendete Bezeichnung als Rekordstrafe verlangt allerdings eine Einordnung. Nicht die Eigentümerin allein wurde zu 440.000 Euro verurteilt, sondern sie und der Concierge-Dienst müssen jeweils 220.000 Euro aufbringen.
Vier Wohnungen wurden jahrelang an Touristen vermietet
Das Pariser Gericht traf seine Entscheidung am 10. Juli 2026. Betroffen sind vier Wohnungen im 7. und 8. Arrondissement, die ursprünglich dem regulären Wohnen dienten.
Drei Unterkünfte sollen seit 2022 touristisch vermietet worden sein, die vierte seit 2023. Nach Angaben der Stadt waren die Anzeigen sogar Anfang Juni 2026 noch aktiv, als sich das Verfahren bereits mit den Vermietungen befasste.
Die Eigentümerin hatte nach den Feststellungen des Gerichts keine Genehmigung für die Umwandlung der Wohnungen in touristische Unterkünfte. In Paris ist eine solche Erlaubnis bei Wohnungen, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden, bereits vor der ersten kurzfristigen Vermietung erforderlich.
So setzen sich die 440.000 Euro zusammen
Die Gesamtsumme verteilt sich auf zwei Verantwortliche. Neben der Eigentümerin wurde erstmals auch das mit Buchung und Verwaltung beauftragte Unternehmen in dieser Höhe herangezogen.
| Position | Betrag beziehungsweise Umfang |
|---|---|
| Zivilgeldbuße gegen die Eigentümerin | 220.000 Euro |
| Zivilgeldbuße gegen den Concierge-Dienst | 220.000 Euro |
| Gesamtsumme | 440.000 Euro |
| Betroffene Wohnungen | 4 |
| Geschätzte Einnahmen von 2022 bis 2024 | mehr als 410.000 Euro |
| Zusätzliches Zwangsgeld bei verspäteter Rückführung | 1.000 Euro täglich je Wohnung |
Die Stadt Paris schätzt, dass mit den vier Wohnungen zwischen 2022 und 2024 Einnahmen von mehr als 410.000 Euro erzielt wurden. Die verhängten 440.000 Euro liegen damit sogar über den geschätzten Einnahmen dieses Zeitraums. Le Figaro und AFP berichteten über das Urteil und die einzelnen Beträge.
Weshalb auch der Verwalter zahlen muss
Die Eigentümerin hatte die organisatorische Abwicklung an einen professionellen Concierge-Dienst übertragen. Dieser kümmerte sich unter anderem um die Reservierungen und die Verwaltung der touristisch genutzten Wohnungen.
Das Gericht ließ den Einwand nicht gelten, dass das Unternehmen lediglich im Auftrag der Eigentümerin gehandelt habe. Von einem professionellen Anbieter im Bereich der Immobilienverwaltung und der saisonalen Vermietung könne erwartet werden, dass er die örtlichen Vorschriften kennt.
Damit sendet die Entscheidung ein deutliches Signal an Agenturen, Hausverwaltungen und Concierge-Unternehmen. Wer eine rechtswidrige Kurzzeitvermietung unterstützt, kann nicht mehr ohne Weiteres darauf verweisen, dass der Eigentümer für die Genehmigungen zuständig sei.
Neues Gesetz erweitert die Haftung
Die hohe Sanktion gegen das Verwaltungsunternehmen wurde durch das französische Gesetz Échaniz-Le Meur ermöglicht. Seit November 2024 können nicht nur Eigentümer, sondern auch Personen und Unternehmen belangt werden, die eine unerlaubte Nutzungsänderung unterstützen.
Nach Artikel L. 651-2-1 des französischen Bau- und Wohnungsgesetzbuchs kann gegen solche Vermittler eine Zivilgeldbuße von bis zu 100.000 Euro je rechtswidrig umgewandelter Wohnung verhängt werden. Ausgenommen ist nach dem Wortlaut des Gesetzes allein die bloße Bereitstellung einer digitalen Plattform. Der französische Gesetzestext ist bei Légifrance veröffentlicht.
Bei vier Wohnungen hätte das beauftragte Unternehmen demnach theoretisch mit einer noch höheren Summe belastet werden können. Das Gericht setzte die Geldbuße im konkreten Verfahren auf insgesamt 220.000 Euro fest.
Eine Airbnb-Anmeldung ersetzt keine Genehmigung
Der Fall macht deutlich, dass eine Registrierung bei Airbnb oder einer anderen Buchungsplattform keine behördliche Erlaubnis ersetzt. Entscheidend ist, ob die Wohnung nach den örtlichen Vorschriften überhaupt dauerhaft an wechselnde Feriengäste überlassen werden darf.
In Paris dürfen Hauptwohnungen grundsätzlich höchstens 90 Tage pro Jahr touristisch vermietet werden. Als Hauptwohnung gilt eine Unterkunft, in der der Bewohner normalerweise mindestens acht Monate im Jahr lebt.
Bei einer Zweitwohnung oder einer anderen nicht selbst bewohnten Wohnung ist vor der ersten touristischen Vermietung eine Genehmigung zur Nutzungsänderung erforderlich. Häufig verlangt die Stadt zusätzlich einen Ausgleich, bei dem andere bisher gewerblich genutzte Räume in dauerhaften Wohnraum umgewandelt werden müssen.
Erst nach den erforderlichen Genehmigungen darf die Unterkunft registriert und touristisch angeboten werden. Die Stadt Paris erläutert diese Voraussetzungen und die möglichen Sanktionen.
Wohnungen müssen wieder dauerhaft genutzt werden
Mit der Zahlung der 440.000 Euro ist das Verfahren für die Beteiligten nicht erledigt. Das Gericht ordnete außerdem an, die vier Unterkünfte innerhalb eines Monats wieder der dauerhaften Wohnnutzung zuzuführen.
Für jede Wohnung, bei der diese Vorgabe nicht rechtzeitig erfüllt wird, drohen weitere 1.000 Euro pro Tag. Bei allen vier Wohnungen könnten sich die zusätzlichen Zahlungen somit auf 4.000 Euro täglich summieren.
Diese Anordnung trifft unmittelbar das Geschäftsmodell der Kurzzeitvermietung. Selbst wenn die Geldbuße bezahlt wird, dürfen die Wohnungen nicht einfach weiter an Feriengäste vergeben werden.
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Warum die Bezeichnung „Rekordstrafe“ nicht ganz eindeutig ist
Die Summe von 440.000 Euro wird in zahlreichen Berichten als Rekordstrafe bezeichnet. Genau genommen handelt es sich jedoch um zwei getrennte Sanktionen von jeweils 220.000 Euro.
Außerdem hatte ein Pariser Gericht bereits im April 2026 eine Immobiliengesellschaft wegen der unerlaubten Umwandlung eines ganzen Gebäudes mit elf Ferienunterkünften zu insgesamt 585.000 Euro verurteilt. Neu und außergewöhnlich ist beim aktuellen Verfahren vor allem die Höhe der Sanktion gegen den Concierge-Dienst. Die Stadt Paris hatte über die frühere Entscheidung und die Gesamtsumme von 585.000 Euro informiert.
Die Überschrift „440.000 Euro für einen Airbnb-Vermieter“ wäre deshalb missverständlich. Richtig ist, dass Eigentümerin und Verwalter gemeinsam in dieser Höhe belangt wurden.
Auch in Deutschland drohen sehr hohe Bußgelder
Das Urteil beruht auf französischem Recht und lässt sich nicht unmittelbar auf Deutschland übertragen. Dennoch gelten auch in mehreren deutschen Städten strenge Vorschriften gegen die unerlaubte Umwandlung von Wohnraum in Ferienunterkünfte.
Welche Regeln anzuwenden sind, hängt vom jeweiligen Bundesland und der örtlichen Zweckentfremdungssatzung ab. Zusätzlich können eine Registriernummer, eine Genehmigung, die Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie steuerliche und baurechtliche Prüfungen erforderlich sein.
In Berlin können besonders schwere Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Die seit März 2026 geltenden Berliner Richtwerte sehen bei einer wiederholten unerlaubten Ferienvermietung grundsätzlich Beträge von 1.500 bis 2.500 Euro je Monat und Wohnung vor, sofern der erzielte wirtschaftliche Vorteil nicht höher liegt. Die Berliner Senatsverwaltung hat die aktuellen Bußgeldrahmen veröffentlicht.
Auch München weist darauf hin, dass ein Verstoß mit bis zu 500.000 Euro je Wohnung geahndet werden kann. In Hamburg können unerlaubte Angebote, Verstöße gegen Auskunftspflichten und weitere Pflichtverletzungen ebenfalls Geldbußen bis zu 500.000 Euro nach sich ziehen. Die Stadt München informiert über ihre Ferienwohnungsregeln, während Hamburg die dortigen Vorgaben zur Zweckentfremdung erläutert.
Eigentümer sollten die Erlaubnis vor der ersten Buchung klären
Wer eine Wohnung kurzfristig an Touristen vermieten möchte, sollte nicht erst nach der Veröffentlichung des Angebots prüfen, ob eine Genehmigung benötigt wird. Bereits das Inserieren ohne vorgeschriebene Registriernummer oder Erlaubnis kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Bei Eigentumswohnungen ist außerdem die Gemeinschaftsordnung zu beachten. Eine behördliche Genehmigung bedeutet nicht automatisch, dass die Nutzung nach dem Wohnungseigentumsrecht oder nach der Teilungserklärung gestattet ist.
Mieter benötigen in aller Regel zusätzlich die Zustimmung ihres Vermieters. Eine unerlaubte touristische Untervermietung kann neben behördlichen Geldbußen eine Abmahnung, eine Kündigung und die Herausgabe erzielter Einnahmen auslösen.
Beauftragte Agenturen schützen nicht vor Sanktionen
Die Einschaltung eines professionellen Dienstleisters verlagert die rechtliche Verantwortung nicht vollständig. Eigentümer müssen weiterhin prüfen, ob Nutzungsänderung, Registrierung und Vermietungsdauer den örtlichen Vorgaben entsprechen.
Umgekehrt dürfen sich Agenturen nicht allein auf die Angaben ihrer Kunden verlassen. Das Pariser Urteil zeigt, dass auch das Erstellen von Anzeigen, die Betreuung der Gäste oder die Abwicklung von Buchungen zu einer eigenen finanziellen Haftung führen kann.
Vor Beginn der Vermietung sollten deshalb Genehmigungen, Registriernummern und Angaben zum Hauptwohnsitz schriftlich nachgewiesen werden. Auch Einnahmen, Buchungszeiträume und die Kommunikation mit Behörden sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.
Häufige Fragen zur Rekordstrafe gegen Airbnb-Vermieter
1. Muss die Eigentümerin allein 440.000 Euro zahlen?
Nein. Gegen die Eigentümerin wurden 220.000 Euro festgesetzt, gegen den beauftragten Concierge-Dienst weitere 220.000 Euro. Zusammen ergibt sich die häufig genannte Summe von 440.000 Euro.
2. Warum war die Vermietung der Wohnungen rechtswidrig?
Die vier Wohnungen wurden nach den Feststellungen des Gerichts ohne die erforderliche Genehmigung von regulärem Wohnraum in touristisch genutzte Unterkünfte umgewandelt. Eine bloße Anmeldung auf Airbnb genügte dafür nicht.
3. Wurde auch Airbnb selbst zu einer Zahlung verurteilt?
Nach den veröffentlichten Berichten richtete sich die Entscheidung gegen die Eigentümerin und das mit der Verwaltung beauftragte Unternehmen. Airbnb selbst wurde in diesem Verfahren nicht zu den 440.000 Euro verurteilt.
4. Dürfen Hauptwohnungen in Paris weiterhin über Airbnb vermietet werden?
Ja, eine Hauptwohnung darf grundsätzlich bis zu 90 Tage im Jahr touristisch vermietet werden. Sie muss jedoch registriert werden, und die Registriernummer gehört in die Anzeige.
5. Können deutsche Vermieter ebenfalls mit solchen Beträgen belangt werden?
Ja, hohe Bußgelder sind auch in Deutschland möglich. In Städten wie Berlin, München und Hamburg können schwere Verstöße gegen Zweckentfremdungsvorschriften mit Beträgen von bis zu 500.000 Euro geahndet werden, wobei die tatsächliche Höhe vom Einzelfall abhängt.
6. Haftet eine Verwaltungsagentur neben dem Eigentümer?
Das hängt vom anwendbaren Recht und von den konkreten Tätigkeiten des Unternehmens ab. Das Pariser Urteil zeigt jedoch, dass ein professioneller Dienstleister bei der Unterstützung einer unerlaubten Ferienvermietung mit einer eigenen erheblichen Sanktion rechnen muss.




