Kindergeld auch bei Vollzeitjob nach Ausbildung

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Die Familienkasse darf wegen einer vorübergehenden Vollzeittätigkeit nach Abschluss einer nur dreimonatigen Ausbildung eines erwachsenen Kindes zum Rettungssanitäter nicht das Kindergeld verweigern.

Da die Ausbildung zum Rettungssanitäter weniger als ein Jahr dauert, ist diese nicht als Erstausbildung anzusehen, so dass eine anschließende vorübergehende Vollzeittätigkeit bis zum Beginn einer neuen Ausbildung nicht zum Verlust des Kindergeldanspruchs führt, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in einem am Donnerstag, 30. Juli 2026, veröffentlichten Urteil (Az.: III R 7/24)

Kindergeld auch bei Vollzeitjob nach Rettungssanitäterausbildung

Damit bekam der klagende kindergeldberechtigte Vater einer volljährigen Tochter recht. Die Tochter hatte in den Monaten Februar bis Mai 2023 eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin absolviert. Ab September 2023 folgte eine dreijährige Ausbildung zur Notfallsanitäterin. Bis dahin hatte sie eine Vollzeittätigkeit im Rettungsdienst ausgeübt.

Die Familienkasse stellte die Kindergeldzahlung nach dem Abschluss der Rettungssanitäterausbildung ein. Diese sei als Erstausbildung einzustufen. Nach den gesetzlichen Bestimmungen gebe es für eine danach ausgeübte Vollzeitbeschäftigung kein Kindergeld mehr. Erst nachdem die Tochter ihre Notfallsanitäterausbildung begonnen hatte, wurde wieder Kindergeld gewährt.

BFH: Ausbildung zum Rettungssanitäter keine Erstausbildung

Doch der BFH urteilte am 22. April 2026, dass dem Kläger auch für die Streitmonate Juni bis August 2023 Kindergeld zusteht. Zwar sei ein Kindergeldanspruch nicht möglich, wenn das volljährige Kind nach einer Erstausbildung regelmäßig mehr als 20 Wochenstunden einer Erwerbstätigkeit nachgeht, so die obersten Finanzrichter.

Die hier streitige Rettungssanitäterausbildung sei aber keine Erstausbildung, da sie weniger als ein Jahr dauere. Der Kläger könne daher auch für die Zeit, in der seine Tochter die bis Beginn der Notfallsanitäterausbildung befristete Vollzeittätigkeit ausgeübt hat, Kindergeld erhalten.

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