Hartz IV Partnergrundsicherung nach altem Recht

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Bundessozialgericht: Höhe der Grundsicherung bei Partnern nach altem Recht
Bezieht der eine Partner einer Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II, der andere jedoch Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, stehen dem Grundsicherungsempfänger Leistungen in Höhe von 90 % der Regelleistung und nicht in Höhe von 80 % zu, so das Gericht in einem Urteil vom 16.10.2007 (Az. B 8/9b SO 2/06 R). Die bis Ende 2006 geltende Regelsatzverordnung (zu § 28 SGB XII) enthält eine Regelungslücke für Fälle, in denen der andere Partner Arbeitslosengeld II in Höhe von 90 % als Partner in einer Bedarfsgemeinschaft erhält.

Um eine einheitliche Leistungshöhe zu erreichen, ist in diesen Fällen § 20 Absatz 3 SGB II analog heranzuziehen, so dass beide Partner jeweils 90 % der Regelleistung erhalten. Für die Zeit ab 1. Januar 2007 steht dies ausdrücklich so in § 3 Absatz 3 der genannten Rechtsverordnung. (02.11.07)

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