Hartz IV Mietkaution โ€“ keine Aufrechnung

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Hartz IV Mietkaution โ€“ keine Aufrechnung

Celle/Hannover. Da uns immer wieder zu Ohren kommt, dass die Stadt Celle versucht, die Gewรคhrung von Mietkautionen mit einer Rรผckzahlung in Raten zu verbinden, folgender Hinweis: Eine solche Praxis ist rechtswidrig. So hat etwa das Hessische Landessozialgericht entschieden, dass ein Darlehen fรผr die bei Anmietung einer neuen, angemessenen Wohnung fรคllige Kaution nicht mit den Grundsicherungsleistungen aufgerechnet werden darf, d.h. es bleibt zins- und tilgungsfrei. Eine Einbehaltung des gewรคhrten Darlehns beurteilten die Darmstรคdter Richter als "rechtswidrig ". Das Gesetz sehe die ratenweise Tilgung von Darlehen aus den laufenden Leistungen der Grundsicherung nicht vor, denn hierdurch werde das gesetzlich abgesicherte Existenzminimum gefรคhrdet bzw. unterschritten.

Laut Beschluss der Richter ging der Gesetzgeber nicht von einer Tilgung eines Mietkautionsdarlehns vor Fรคlligkeit des entsprechenden Rรผckzahlungsan-spruches aus. Das sei bereits an der Gesetzessystematik zu erkennen, da eine diesbezรผgliche Aufrechnungsregelung im SGB II fehlt (fรผr andere Fรคlle ist diese gegeben, vgl. ยง 23,1 SGB II fรผr dort ausdrรผcklich genannte Fรคlle der Darlehnsvergabe zur Deckung eines unabweisbaren Bedarfs, der sich aber ausdrรผcklich nicht auf die Unterkunftskosten bezieht). (Hessisches Landessozialgericht, Beschluss AZ L 6 AS 145/07 ER) โ€“ 07.03.2008