Hartz IV: Mietkaution ist kein Vermögen

Hartz IV Urteil: Miet-Darlehen darf beim Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet werden

Das Sozialgericht Freiburg entschied, dass ein Darlehen für eine hinterlegte Mietkaution nicht an die Arge nicht vom ALG II Regelsatz zurück gezahlt werden muss (Sozialgericht Freiburg; AZ: S 6 AS 2426/08 ER).

In einem Fall hatte die zuständige Arbeitsgemeinschaft (Arge) einer Frau, die ALG II erhält, ein Darlehen für eine Mietkaution gewährt. Aufgrund des bewilligten Darlehen behielt die Sozialbehörde 35 Euro vom Regelsatz ein. Dagegen klagte die Betroffene erfolgreich. Das Sozialgericht Freiburg verpflichtete die Arge, die einbehaltung der 35 Euro zu stoppen und den vollen ALG II Regelsatz auszubezahlen. Die Verrechnung der Raten sei nur dann möglich, wenn es sich um Darlehen handelt, die im ALG II Regelsatz mit inbegriffen sind. Eine Mietkaution gehört zu den zusätzlichen Leistungen der Unterkunft. Das amt könne erst dann das Darlehen zurück verlangen, wenn die Klägerin ein geregeltes und pfändbares Einkommen oder Vermögen vorweise. (10.07.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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