Hartz IV: Keine Zusatzleistungen für Kinderausflug

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Sozialgericht weist Klage ab. Die Kosten für Kindergarten-Abschlussfahrten werden nicht übernommen. Lediglich die Kosten für Klassenfahrten können beantragt werden

Eine Frau aus Halle- die das Arbeitslosengeld II (ALG II) erhält- beantragte bei der zuständigen Arge eine einmalige Zusatzleistung für ihr Kind. Der Kindergarten unternimmt eine Abschlussfahrt, an der alle Kinder teilnehmen. Doch der Kindergarten verlangte Kosten, die die Frau nicht aufwenden konnte. Daraufhin stellte die Frau einen Zusatzantrag. Doch die Arge lehnte mit dem Verweis ab, dass nur Klassenfahrten beantragt werden könnten.

Das Sozialgericht in Halle stützte die Position der Arge (Aktenzeichen: S 2 AS 1367 / 07) und verwies darauf, dass zusätzliche Sozial- Leistungen nach dem SGB II über den ALG II Regelsatz hinaus nur für mehrtägige Klassenfahrten beantragt werden können. Klassenfahrten seien als Fortsetzung des Unterrichts auf anderer Ebene anzusehen und es bestehe meistens die Pflicht zur Teilnahme daran. (28.06.2008)

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