Bei versäumten Termin in der Arbeitsagentur droht eine zehn prozentige Kürzung für Hartz IV Empfänger
Wenn man einen Termin in der Arbeitsagentur versäumt, droht eine zehnprozentige Sozialleistungs- Kürzung. Eine Frau aus Rüsselsheim hatte einen Termin nicht eingehalten, obwohl sie zuvor in der Einladung der Arbeitsagentur darauf hingewiesen worden ist, dass bei einem Nichterscheinen eine vorrübergehende Kürzung des Arbeitslosengeldes II (ALG II) droht. Die Frau hatte ihr Nichterscheinen damit begründet, dass sie ihr zwölfjähriges Kind von der Schule abholen müsse. Hier sei ein "wichtiger Grund" gegeben gewesen.
Das Sozialgericht in Darmstadt beschloss jedoch, dass es einem zwölfjährigem Kind ohne weiteres möglich ist, auch ohne Hilfe der Eltern den Nachhauseweg zu bewältigen. Somit wurde die Kürzung durch das Amt vom Sozialgericht mit dem Aktenzeichen L 6 AS 279/07 ER bestätigt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
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