Das Sächsische Landessozialgericht hat die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Sozialgerichts Chemnitz zurückgewiesen (L 4 AS 337/24 NZB). Damit bleibt es dabei: Die Kläger bekommen keine neue Berufungsrunde, obwohl sie die Regelsätze im Bürgergeld als verfassungswidrig angreifen wollten. Das Gericht betont zugleich einen Punkt für Bürgergeld-Bezieher: Wer Verfassungswidrigkeit behauptet, muss mehr liefern als persönliche Härte.
Worum ging es konkret?
Die Kläger stritten mit dem Jobcenter über die endgültige Festsetzung ihrer Leistungen nach dem SGB II für Mai 2021 bis Oktober 2021. Sie akzeptierten am Ende die Einkommensberechnung nach Vorlage der Lohnnachweise, doch sie wollten eine gerichtliche Klärung, dass die Regelsätze 2021 verfassungswidrig seien.
Zusätzlich griffen sie die Höhe der anerkannten Heizstromkosten für einen Heizstrahler im Bad an, weil sie den angesetzten Betrag für zu niedrig hielten.
Gericht sieht keine verfassungsrechtlichen Bedenken
Der Senat stellt in den Leitsätzen klar, dass die Ermittlung der Regelbedarfe der Stufen 1 und 2 im Jahr 2021 den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, jedenfalls bis Oktober 2021. Er rückt damit die Debatte zurecht, die viele Betroffene seit Jahren begleitet: Nicht jedes ungute Gefühl über zu knappe Regelsätze kippt das gesamte System. Für Sie heißt das: Ein Gericht erwartet konkrete Anhaltspunkte für eine evidente Unterdeckung, nicht bloß den Hinweis, dass das Geld nicht reicht.
Sozialgericht Chemnitz wies Klage ab und ließ Berufung nicht zu
Ausgangspunkt war das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 30. April 2024, das die Klage abwies und die Berufung nicht zuließ. Die Kläger hatten neben der Verfassungsfrage auch Heizstromkosten für einen Heizstrahler im Bad thematisiert, weil sie das Bad sonst nicht warm bekämen. Das Sozialgericht blieb jedoch dabei, dass die Kläger höhere Kosten nicht ausreichend nachgewiesen hätten.
Die Kläger lebten als Ehepaar in einer Bedarfsgemeinschaft und bezogen Leistungen nach dem SGB II. Das Jobcenter erkannte die Miete als Bedarf an und setzte zusätzlich monatlich 7,50 Euro für Heizkosten des Heizstrahlers an. Es bewilligte zunächst vorläufig und setzte später nach Vorlage der Lohnunterlagen endgültig fest, verbunden mit einer Nachzahlung.
Die Kläger versuchten zunächst eine Berufung, doch der Senat verwarf sie mit Beschluss vom 9. Oktober 2024, weil der Berufungsstreitwert nicht erreicht war. Damit blieb als nächster Schritt nur die Nichtzulassungsbeschwerde, also der Versuch, die Berufung doch noch „aufzuschließen“. Genau an dieser Hürde scheiterten sie nun erneut.
Nichtzulassungsbeschwerde: Diese Hürden müssen Sie kennen
Eine Nichtzulassungsbeschwerde zwingt das Landessozialgericht nicht, den Fall inhaltlich neu aufzurollen, sondern prüft nur, ob ein Zulassungsgrund vorliegt. Das Gesetz verlangt dafür entweder eine grundsätzliche Bedeutung, eine Abweichung von höchstrichterlicher Rechtsprechung oder einen relevanten Verfahrensmangel, der das Urteil beeinflusst haben kann. Wer nur behauptet, das Urteil sei „unrechtmäßig“ oder „nicht nachvollziehbar“, verfehlt die juristische Zielscheibe.
Kläger zeigen keinen Widerspruch zu höchstrichterlicher Rechtsprechung
Die Kläger beriefen sich auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, doch der Senat sah keinen tragenden Widerspruch. Er erklärt sinngemäß: Das Bundesverfassungsgericht hat nicht festgelegt, dass der Regelsatz 2021 verfassungswidrig wäre, und genau diese Lücke können Kläger nicht mit Vermutungen füllen.
Auch beim Heizstrom verwies das Gericht auf die Linie des Bundessozialgerichts, wonach ohne separaten Zähler zwar geschätzt werden kann, aber ein realistischer Bezugspunkt dafür nötig bleibt.
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Bescheid prüfenEinzelfragen machen keinen Verfassungsskandal
Der Senat rückt die Messlatte deutlich nach oben: Grundsätzliche Bedeutung entsteht nicht, weil ein Einzelfall belastend ist, sondern nur, wenn eine ungeklärte Rechtsfrage im allgemeinen Interesse beantwortet werden muss. Gerade bei Regelbedarfen schaut die Rechtsprechung auf die Gesamtleistung und fragt, ob sie evident unzureichend ist. Und selbst wenn es im Einzelfall zu einer Unterdeckung kommt, drängt das Gericht auf den Weg über Mehrbedarfe, statt das Regelbedarfssystem als Ganzes zu kippen.
Richter sehen kein Problem des Verfassungsrechts
Das Landessozialgericht betont die Fortschreibung über den Mischindex, der Preis- und Lohnentwicklung kombiniert, und sieht darin kein verfassungsrechtliches Problem. Für Sie bedeutet das praktisch:: Sie müssen konkrete Unterdeckung belegen statt einzelne Rechenpositionen zu kritisieren.
Verfahrensmangel: Pauschale Vorwürfe reichen nicht
Die Kläger behaupteten Verfahrensmängel, doch sie nannten keinen konkreten Fehler, der das Urteil tragen könnte. Ein „Gedächtnisprotokoll“ zur mündlichen Verhandlung half ihnen nicht, weil daraus kein greifbarer Verstoß etwa gegen rechtliches Gehör erkennbar wurde. Das Gericht macht damit klar: Ohne präzisen Angriffspunkt bleibt die Nichtzulassungsbeschwerde ein stumpfes Schwert.
FAQ: Die wichtigsten Fragen zum Beschluss
Gilt der Regelbedarf 2021 nach dieser Entscheidung als verfassungsgemäß?
Ja, das Sächsische Landessozialgericht sieht die Ermittlung der Regelbedarfe 2021 als verfassungskonform an, jedenfalls bis Oktober 2021, und lässt deswegen keine Berufung zu.
Warum half den Klägern der Verweis auf das Bundesverfassungsgericht nicht?
Weil die zitierten Entscheidungen keinen abstrakten Rechtssatz enthalten, der den Regelsatz 2021 kippt, und weil das Gericht eine Abweichung vom Sozialgericht Chemnitz nicht erkennen konnte.
Was muss ich für eine erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde liefern?
Sie müssen nachvollziehbar zeigen, dass der Fall grundsätzliche Bedeutung hat, von höchstrichterlicher Rechtsprechung abweicht oder ein konkreter Verfahrensfehler vorliegt, der die Entscheidung beeinflusst haben kann.
Kann ich bei besonderen Belastungen trotzdem mehr Geld bekommen, obwohl der Regelbedarf gilt?
Ja, das Gericht verweist darauf, dass Unterdeckungen in besonderen Situationen eher über Mehrbedarfe aufgefangen werden können, statt das Regelbedarfssystem insgesamt als verfassungswidrig zu bewerten.
Was bedeutet das für Heizstromkosten ohne separaten Zähler?
Ohne Zwischenzähler kann das Gericht zwar schätzen lassen, doch Sie brauchen einen realistischen Bezugspunkt und belastbare Angaben, sonst bleibt es bei der niedrigen Pauschale oder dem anerkannten Betrag.
Fazit: Einzelumstände sind keine Verfassungsfrage
Dieser Beschluss zeigt deutlich, wie Gerichte mit Angriffen auf die Regelsätze umgehen: Sie verlangen harte Argumente, keine allgemeinen Unzufriedenheiten. Das Sozialgericht Chemnitz und das Sächsische Landessozialgericht halten den Regelbedarf 2021 für verfassungsgemäß und blocken den Versuch ab, über Einzelumstände eine grundsätzliche Verfassungsfrage zu erzwingen.
Für Sie als Bürgergeld-Bezieher heißt das: Wenn Sie höhere Bedarfe durchsetzen wollen, brauchen Sie konkrete Nachweise und den passenden Rechtsweg, statt auf eine pauschale Verfassungsrüge zu setzen.




