Das Bundesgesundheitsministerium muss bis zum 1. November 2026 den durchschnittlichen Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für 2027 bekannt geben.
Ein unveränderter durchschnittlicher Zusatzbeitrag bedeutet dabei noch keine stabilen Kosten für Rentner. Wer seine Krankenkasse vergleicht, Wechsel prüft und Erstattungen beantragt, kann seine Ausgaben spürbar senken.
Schon ein Prozentpunkt Unterschied beim Zusatzbeitrag bedeutet bei 1.800 Euro gesetzlicher Bruttorente eine eigene Beitragsersparnis von 108 Euro im Jahr.
Die 2,9 Prozent sind keine Preisgarantie
Mitte Oktober hat der GKV-Schätzerkreis für 2027 einen unveränderten rechnerischen Wert von 2,9 Prozent ermittelt.
Dieser Wert dient als Orientierung; ihren tatsächlichen Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse selbst fest. Das Bundesamt für Soziale Sicherung weist zudem darauf hin, dass Veränderungen der Finanzreserven einzelner Kassen in der Berechnung nicht berücksichtigt werden.
Für Rentner zählt deshalb der Beitrag ihrer eigenen Krankenkasse. Wer bereits bei einer teuren Kasse versichert ist, zahlt auch bei einem unveränderten Satz oft deutlich mehr als nötig.
Diese Krankenkassen haben sich bereits zu 2027 geäußert
Mit Stand vom 27. Oktober 2026 liegen erste konkrete Aussagen vor. Allerdings sind öffentliche Ankündigungen, vorläufige Planungen und noch ausstehende Entscheidungen voneinander zu unterscheiden.
| Krankenkasse | Bisherige Aussage zum Zusatzbeitrag 2027 |
|---|---|
| AOK Sachsen-Anhalt | Die Kasse kündigt unverändert 2,89 Prozent an; der allgemeine Beitragssatz und Zusatzbeitrag ergeben zusammen 17,49 Prozent. |
| IKK gesund plus | Die Kasse nennt 3,39 Prozent und erklärt, die Entscheidung für 2027 sei mit der Fusion bereits gefallen. Für frühere Mitglieder der IKK Brandenburg und Berlin gilt die Senkung von 4,35 auf 3,39 Prozent bereits seit Oktober 2026. |
| BKK firmus | Geplant ist, den derzeitigen Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent 2027 mindestens konstant zu halten. Ein abschließender Beitragsbeschluss ist damit noch nicht belegt. |
| BKK24 | Eine Senkung zum Januar 2027 ist geplant; die genaue Höhe soll erst im Dezember nach Abschluss der Haushaltsplanung und den erforderlichen Zustimmungen feststehen. |
| DAK-Gesundheit | Der Beitrag für 2027 ist noch offen. Die endgültige Entscheidung trifft der Verwaltungsrat im Dezember. |
Diese Übersicht ist noch keine abschließende Rangliste für 2027. Prüfen Sie vor einem Wechsel sowohl den dann veröffentlichten Beitrag als auch, ob die gewünschte Krankenkasse für Ihren Wohnort geöffnet ist.
Rechnen Sie mit Ihrem eigenen Anteil
Bei pflichtversicherten Rentnern teilen sich Rentenversicherung und Versicherte den allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag sowie den Zusatzbeitrag aus der gesetzlichen Rente jeweils zur Hälfte.
Sinkt der Zusatzbeitrag durch einen Wechsel um einen Prozentpunkt, sparen Sie selbst deshalb 0,5 Prozent Ihrer beitragspflichtigen gesetzlichen Bruttorente.
Bei monatlich 1.500 Euro Bruttorente ergibt das 7,50 Euro im Monat, bei 2.000 Euro sind es zehn Euro. Über zwölf Monate bleiben damit 90 beziehungsweise 120 Euro zusätzlich übrig, bevor mögliche steuerliche Auswirkungen berücksichtigt werden.
Die Rechnung bezieht sich auf die gesetzliche Rente. Wer freiwillig versichert ist oder weitere beitragspflichtige Einnahmen hat, sollte sich die persönliche Ersparnis von der gewünschten Krankenkasse berechnen lassen.
Auch mit 71 oder 81 Jahren dürfen Sie wechseln
Wer bereits gesetzlich krankenversichert ist, kann grundsätzlich auch im hohen Alter eine andere wählbare gesetzliche Krankenkasse wählen. Eine Ablehnung allein wegen des Alters oder bestehender Erkrankungen ist nicht zulässig; eine Gesundheitsprüfung wie beim Abschluss einer privaten Versicherung gibt es nicht.
Sie müssen also nicht aus Sorge vor einer Ablehnung bei einer teuren Kasse bleiben. Weitere Möglichkeiten erläutert unser Beitrag darüber, wie Rentner bei ihrer Krankenkasse sparen können.
Nicht erst auf die nächste Beitragserhöhung warten
Ein regulärer Wechsel ist grundsätzlich nach zwölf Monaten Bindung an die bisherige Krankenkasse möglich. Die Wechselfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende; bei bestimmten Wahltarifen können längere Bindungen bestehen.
Wählen Sie im November eine neue Krankenkasse und sind alle Voraussetzungen erfüllt, beginnt die neue Mitgliedschaft in der Regel am 1. Februar. Die neue Kasse übernimmt die Abmeldung bei der bisherigen Krankenkasse über das elektronische Meldeverfahren.
Erhöht Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum Januar 2027, können Sie grundsätzlich bis Ende Januar das Sonderkündigungsrecht ausüben. Die zwölfmonatige Bindung entfällt dann, die Wechselfrist bleibt jedoch bestehen; bei einer Wahl im Januar erfolgt der Wechsel normalerweise zum 1. April.
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Der Rentenabzug kann später steigen als der Beitrag
Bei pflichtversicherten Rentnern werden Änderungen des Zusatzbeitrags aus der gesetzlichen Rente erst mit zwei Monaten Verzögerung berücksichtigt. Eine Erhöhung zum Januar wirkt sich deshalb regelmäßig erst auf die Rente für März aus.
Warten Sie mit der Prüfung Ihres Wechselrechts trotzdem nicht bis zum niedrigeren Rentenzahlbetrag. Wie diese zeitliche Verschiebung funktioniert, erklärt auch unser Beitrag zum höheren Krankenkassenabzug von der März-Rente.
Ein günstiger Beitrag muss zu Ihrer Versorgung passen
Vergleichen Sie neben dem Zusatzbeitrag die Leistungen, die Sie tatsächlich nutzen. Ein Zuschuss zur Zahnreinigung, eine erreichbare Geschäftsstelle oder ein passendes Behandlungsprogramm können finanziell und im Alltag wichtig sein.
Lassen Sie vor dem Wechsel klären, wie laufende Genehmigungen, Hilfsmittelversorgungen und besondere Behandlungsverträge weitergeführt werden. So lässt sich die Beitragsersparnis gegen mögliche Nachteile bei zusätzlichen Leistungen und Service abwägen.
Bonusprogramme nutzen, ohne zusätzlich Geld auszugeben
Auch Rentner können über Bonusprogramme Geld oder Zuschüsse erhalten, wenn sie die Bedingungen ihrer Kasse erfüllen. Häufig zählen Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder geeignete Bewegungsangebote.
Prüfen Sie zuerst, welche ohnehin geplanten Maßnahmen anerkannt werden und bis wann Sie Nachweise einreichen müssen. Unser Beitrag zu Bonuszahlungen der Krankenkassen auch bei Rente und Grundsicherung zeigt mögliche Angebote; die beworbenen Höchstbeträge erreicht jedoch nicht jeder Versicherte.
Zuzahlungsbefreiung beantragen statt weiterzahlen
Eine weitere Sparmöglichkeit besteht unabhängig vom Kassenwechsel: Gesetzliche Zuzahlungen sind auf eine persönliche jährliche Belastungsgrenze begrenzt. Diese beträgt grundsätzlich zwei Prozent der berücksichtigungsfähigen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei erfüllten Voraussetzungen für schwerwiegend chronisch Kranke ein Prozent.
Für die Berechnung werden die gesetzlich vorgesehenen Haushaltsverhältnisse und Freibeträge berücksichtigt. Sammeln Sie Belege und lassen Sie Ihre Grenze von der Krankenkasse berechnen, statt nur Ihre monatliche Rente zugrunde zu legen.
Ist die Grenze erreicht, können Sie die Befreiung für den Rest des Kalenderjahres beantragen und zu viel geleistete gesetzliche Zuzahlungen zurückfordern. Welche Unterlagen erforderlich sind, erläutert unser Beitrag zur Zuzahlungsbefreiung für Rentner.
Beispiel: Sharzat, 71, aus Köln
Das folgende Beispiel ist fiktiv: Sharzat ist 71 Jahre alt, lebt in Köln und erhält monatlich 1.800 Euro gesetzliche Bruttorente. Sharzat ist in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert und vergleicht ihre bisherige Kasse mit 3,39 Prozent Zusatzbeitrag mit einer in Nordrhein-Westfalen wählbaren Kasse mit 2,18 Prozent.
Der Unterschied beträgt 1,21 Prozentpunkte, wovon Sharzat auf die gesetzliche Rente die Hälfte spart. Das ergibt 10,89 Euro im Monat und 130,68 Euro über zwölf volle Beitragsmonate bei unveränderten Sätzen und gleicher Bruttorente, vor möglichen steuerlichen Auswirkungen.
Vor dem Wechsel lässt Sharzat den geltenden Beitrag, den Wechseltermin und die weitere Versorgung bestätigen. Zusätzlich reicht Sharzat bereits gesammelte Zuzahlungsbelege ein, um eine mögliche Erstattung prüfen zu lassen.
Häufige Fragen zum Sparen bei der Krankenkasse
Wie viel spare ich als Rentner bei einem Prozentpunkt Unterschied?
Bei 1.800 Euro beitragspflichtiger gesetzlicher Bruttorente sparen Sie selbst neun Euro monatlich. Die andere Hälfte der Beitragsersparnis entfällt auf die Rentenversicherung.
Darf eine neue gesetzliche Krankenkasse mich wegen meines Alters ablehnen?
Eine für Sie wählbare gesetzliche Krankenkasse darf Sie nicht allein wegen Ihres Alters oder Ihrer Erkrankungen ablehnen. Gemeint ist der Wechsel zwischen gesetzlichen Krankenkassen; für eine Rückkehr aus der privaten Versicherung gelten andere Voraussetzungen.
Muss ich meine bisherige Krankenkasse selbst kündigen?
Beim üblichen Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung genügt die Wahl der neuen Kasse. Diese übernimmt die erforderliche Meldung an Ihre bisherige Krankenkasse.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung sofort wechseln?
Das Sonderkündigungsrecht hebt grundsätzlich die zwölfmonatige Bindung auf, verkürzt aber nicht die Wechselfrist. Bei einem Krankengeldwahltarif gelten zusätzliche Einschränkungen.
Quellen
AOK: Krankenkassenwahlrecht: Bindungs- und Kündigungsfristen
AOK Sachsen-Anhalt: Zusatzbeitrag der AOK Sachsen-Anhalt bleibt stabil, 8. Oktober 2026
BKK firmus: Zusatzbeitrag soll 2027 mindestens konstant bleiben, 18. August 2026
BKK24: BKK24 plant Senkung des Zusatzbeitrages
Bundesamt für Soziale Sicherung: Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises für die Jahre 2026 und 2027
Deutsche Rentenversicherung: Rentner und ihre Krankenversicherung
IKK gesund plus: Beitragsvorteil für Berlin und Brandenburg: Zusatzbeitrag von 3,39 Prozent, 2. Oktober 2026
Verbraucherzentrale: Zuzahlungen: Die Regeln für eine Befreiung bei der Krankenkasse




