Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) öffnet Vermietern wieder die Tür für neue Gas- und Ölheizungen – und treibt die Wärmekosten für Mieter ab 2029 schrittweise in die Höhe. Wohngeldbezieherinnen und Wohngeldbezieher trifft das besonders hart: Ihr Wohngeld deckt Heizkosten nur über eine gesetzlich festgelegte Pauschale ab, nicht nach tatsächlicher Höhe.
Steigen die Heizkosten durch die neue sogenannte Bio-Treppe, bleibt die Differenz bei ihnen hängen. Der Sozialverband VdK warnte bereits, das Gesetz drohe zur Kostenfalle für Verbraucher zu werden – doch die konkrete Betroffenheit von Wohngeldhaushalten wird in der öffentlichen Debatte kaum diskutiert.
Wichtig vorab: Das GModG ist zum Redaktionsschluss noch kein geltendes Recht. Der Referentenentwurf wurde am 5. Mai 2026 veröffentlicht, ein Kabinettsbeschluss war für den 13. Mai 2026 anvisiert.
Bis das Gesetz den Bundestag und Bundesrat passiert hat und im Bundesgesetzblatt steht, gilt weiterhin das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024. Wer von einem bevorstehenden Heizungstausch in seiner Wohnung betroffen ist, sollte die Entwicklung dennoch jetzt verfolgen.
Inhaltsverzeichnis
Was das Gebäudemodernisierungsgesetz bei Heizkosten verändert
Das GModG löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz ab, das in der öffentlichen Debatte oft als Heizungsgesetz bezeichnet wurde. Der wichtigste Einschnitt: Die Verpflichtung, beim Einbau neuer Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien zu nutzen, wird gestrichen. Gas- und Ölheizungen sollen danach wieder ohne besondere Auflagen installiert werden dürfen. Das klingt zunächst nach einer Entlastung – für Mieter dreht sich das Bild jedoch um.
An die Stelle der 65-Prozent-Regel tritt die sogenannte Bio-Treppe: Neu eingebaute fossile Heizungen müssen ab dem 1. Januar 2029 schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe beimischen.
Der Referentenentwurf sieht vor: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Biomethan und Bioöl sind erheblich teurer als konventionelles Erdgas und Heizöl. Hinzu kommen steigende CO2-Preise und höhere Gasnetzentgelte. Eine Studie des Öko-Instituts im Auftrag von Greenpeace hat die Folgen konkret durchgerechnet:
Die Wärmekosten für eine Gasheizung sollen demnach von derzeit rund 11 Cent pro Kilowattstunde auf etwa 15 Cent im Jahr 2029 steigen und bis 2040 auf über 25 Cent klettern. Das wäre mehr als eine Verdoppelung gegenüber heute.
Renate H., 62, wohnt allein in einer 55-Quadratmeter-Wohnung in Kassel und bezieht Wohngeld. Im April 2026 kündigt ihr Vermieter an, die alte Heizung im Herbst gegen eine neue Gasanlage zu tauschen, sobald das GModG das erlaubt. Ihre derzeitige Heizkostenvorauszahlung liegt bei 75 Euro monatlich.
Wenn die Kosten allein durch die Bio-Treppe und steigende CO2-Abgaben bis 2030 auf rund 100 Euro steigen, muss Renate H. diese Mehrkosten aus ihrer eigenen Haushaltskasse decken. Das Wohngeld wird dafür nicht automatisch nachgezogen.
Die Wohngeld-Heizkostenkomponente: Pauschale, die nicht mitläuft
Das Wohngeld deckt Heizkosten nicht in der tatsächlichen Höhe ab. Das unterscheidet es fundamental vom Bürgergeld. Im Wohngeldgesetz ist in Paragraph 12 Absatz 6 eine pauschale Heizkostenkomponente verankert, die seit der Wohngeldreform 2023 fester Bestandteil des Systems ist.
Sie wird nach der Haushaltsgröße gestaffelt und als Zuschlag auf die anrechenbare Miete in die Berechnung einbezogen. Für einen Einpersonenhaushalt beträgt der Gesamtbetrag aus Heizkosten- und CO2-Komponente 110,40 Euro pro Monat.
Dieser Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern zur anrechenbaren Miete hinzugerechnet, was das Wohngeld moderat erhöht. Das Bundesministerium für Wohnen bezifferte die Wirkung mit durchschnittlich rund 1,20 Euro mehr Wohngeld je Quadratmeter.
Das klingt nach einer gewissen Entlastung. Die Grenze dieser Konstruktion zeigt sich jedoch genau dann, wenn Heizkosten dauerhaft und strukturell steigen. Die Pauschale wurde auf Basis der Energiepreissteigerungen der Jahre 2021 und 2022 berechnet und soll laut dem Bundesministerium für Wohnen im Durchschnitt die damalige Preisverdoppelung gegenüber 2020 abfedern.
Sie ist kein direkter Erstattungsanspruch für tatsächliche Heizkosten. Das Bundesministerium hält in seiner Beschreibung ausdrücklich fest: Es erfolgt keine vollständige Übernahme der Heizkosten.
Das Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz alle zwei Jahre dynamisiert, also an die allgemeine Preis- und Mietentwicklung angepasst. Die letzte Fortschreibung trat am 1. Januar 2025 in Kraft und brachte im Durchschnitt etwa 15 Prozent mehr Wohngeld. Die nächste Anpassung folgt frühestens zum 1. Januar 2027.
Die pauschale Heizkostenkomponente wird dabei nicht automatisch proportional zu tatsächlichen Heizkostensteigerungen nachgezogen. Wer 2026 eine neue Gasheizung bekommt und dessen Heizkostenvorauszahlung dadurch steigt, kann nicht davon ausgehen, dass das Wohngeld diese Mehrkosten zeitnah abdeckt. Die Differenz zahlt er aus dem eigenen Einkommen.
Das betrifft nicht wenige Menschen. Nach der Wohngeldreform 2023 beziehen in Deutschland deutlich mehr Haushalte Wohngeld als zuvor. Der Kreis der Berechtigten hat sich stark erweitert – viele Geringverdienende, Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Renten sowie Teilzeitbeschäftigte, die zuvor gerade noch zu gut verdient haben. Genau diese Haushalte verfügen über geringe Puffer, um unerwartete Kostensteigerungen aufzufangen.
Die Heizkostenbremse: Was sie kann – und was nicht
Union und SPD haben sich am 30. April 2026 auf eine sogenannte Heizkostenbremse geeinigt. Sie ist Teil des geplanten Mieterschutzes rund um das GModG. Die Regelung sieht vor, dass Vermieter, die fossile Heizungen einbauen, ab dem 1. Januar 2028 die Hälfte der Zusatzkosten tragen, die durch die Bio-Treppe, steigende Gasnetzentgelte und CO2-Abgaben entstehen.
Mieter würden also künftig nicht mehr die gesamte Last der Preissteigerungen schultern. Das ist ein echter Fortschritt.
Für Wohngeldbezieherinnen und Wohngeldbezieher schließt diese Lösung die Lücke jedoch nicht vollständig.
Erstens gilt die Heizkostenbremse erst ab 2028, während die höheren CO2-Preise – der nationale Emissionshandel läuft seit dem 1. Januar 2026 mit einem Preiskorridor von bis zu 65 Euro pro Tonne CO2 – schon jetzt in den Nebenkosten ankommen.
Zweitens deckt selbst eine hälftige Kostenteilung nicht den strukturell steigenden Grundpreis für Gas. Wer heute eine Gasheizung hat, zahlt schon jetzt mehr als vor zwei Jahren.
Drittens greift die Heizkostenbremse nur für die Aufpreis-Komponenten, nicht für das gesamte Heizkosten-Niveau.
Am wichtigsten ist jedoch folgender Punkt: Die Heizkostenbremse ist ein mietrechtliches Instrument. Sie ändert, was Mieter an ihren Vermieter zahlen müssen. Sie ändert nichts daran, was das Wohngeldamt als Grundlage für die Wohngeldberechnung heranzieht.
Das Wohngeld berechnet sich weiterhin auf Basis der Bruttokaltmiete zuzüglich der Pauschalen aus dem Wohngeldgesetz. Selbst wenn die tatsächliche Heizkostenlast durch die Heizkostenbremse sinkt, wird das Wohngeld nicht automatisch angepasst. Die Wohngeldbehörde prüft keine Heizkostenentlastungen aus dem Mietrecht.
Bürgergeld-Empfänger: Heizkostensystem mit anderen Regeln
Im Bürgergeld funktioniert die Heizkosten-Logik völlig anders. Das Sozialgesetzbuch II verpflichtet das Jobcenter, die Bedarfe für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anzuerkennen, soweit diese angemessen sind.
Angemessen bedeutet: Das Jobcenter prüft, ob die Heizkosten im Rahmen des bundesweiten Heizspiegels liegen, der je nach Heizungsart und Wohnungsgröße unterschiedliche Grenzwerte ausweist. Liegt der Wert darunter, zahlt das Jobcenter die tatsächlichen Kosten. Anders als beim Wohngeld werden also keine Pauschalen angesetzt, sondern tatsächliche Beträge geprüft.
Dabei gibt es wichtige Einschränkungen: Die Karenzzeit, die Bürgergeld-Neubeziehenden in den ersten zwölf Monaten einen gewissen Schutz vor Kostensenkungsverfahren bietet, gilt ausdrücklich nicht für Heizkosten. Heizkosten werden von Beginn des Leistungsbezugs an auf Angemessenheit geprüft.
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Und: Ob das Jobcenter steigende Heizkosten als angemessen anerkennt, hängt von einer individuellen Einzelfallprüfung ab, die sich auf den Heizspiegel stützt. Wer das Jobcenter nicht aktiv informiert, bekommt im Zweifel keinen Ausgleich.
Die Heizkostenbremse aus dem GModG wirkt mietrechtlich, nicht sozialrechtlich – das gilt für Bürgergeld-Empfänger ebenso wie für Wohngeldbezieher.
Dennoch gilt: Wer Anspruch auf Bürgergeld hat, ist beim Thema Heizkosten strukturell besser abgesichert als ein Wohngeldbezieher. Der Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Kosten ist gesetzlich verankert, auch wenn das Angemessenheitsprinzip im Einzelfall zu Streit führen kann. Wohngeldbezieher haben diesen Anspruch schlicht nicht.
Was Wohngeldbezieher jetzt konkret tun können
Wer Wohngeld bezieht und in einer Wohnung mit Gasheizung lebt, sollte seine aktuelle Situation in drei Schritten prüfen.
Schritt eins: Heizkostenvorauszahlung auf Aktualität prüfen. Wenn der Vermieter seit der letzten Betriebskostenabrechnung keine Anpassung vorgenommen hat, aber die Gaspreise gestiegen sind, kann die derzeitige Vorauszahlung zu niedrig angesetzt sein.
Das bedeutet: Am Ende der Heizperiode droht eine Nachzahlung, die das Wohngeld nicht abdeckt. Wer Anzeichen dafür sieht, sollte den Vermieter ansprechen und eine realistische Vorauszahlung verlangen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Schritt zwei: Einkommen und Miete neu prüfen lassen. Das Wohngeld wird für einen Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten festgesetzt. Wer feststellt, dass sein Einkommen gesunken oder seine Miete durch Erhöhungen gestiegen ist, kann einen neuen Antrag stellen.
Auch steigende Heizkostenvorauszahlungen können über den Umweg eines aktualisierten Antrags zu einem höheren Wohngeld führen, wenn sich die anrechenbare Miete erhöht hat. Direkt erstattet werden die Heizkosten dabei jedoch nicht.
Schritt drei: Prüfen, ob ein Wechsel zu Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter sinnvoll ist. Für Menschen, deren Gesamteinkommen unter die Anspruchsgrenze von Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter fällt, kann ein Wechsel günstiger sein – schon allein deshalb, weil Heizkosten dort als tatsächliche Aufwendungen anerkannt werden.
Wohngeldbezieher mit geringen Renteneinkünften sollten prüfen lassen, ob nicht Grundsicherung im Alter nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ein tragfähigerer Weg ist. Diese Prüfung ist kostenlos über Sozialberatungsstellen des VdK, SoVD oder der Caritas möglich.
Schritt vier: Ab 2028 auf die Heizkostenbremse berufen. Wenn das GModG in Kraft tritt und ein Vermieter danach eine neue fossile Heizung einbaut, gilt ab 2028 das neue Kostenaufteilungsrecht:
CO2-Kosten, Gasnetzentgelte und die Biogas-Mehrkosten werden dann je zur Hälfte auf Vermieter und Mieter aufgeteilt. Wer glaubt, dass der Vermieter diese Regeln nicht beachtet, kann sich an Mieterberatungsstellen wenden oder rechtliche Hilfe suchen.
Wer eine Wohnung neu sucht, sollte Gebäudeenergieausweis und Heizungsart aktiv abfragen. Eine Wohnung mit Wärmepumpe oder Fernwärme vermeidet die Kostenfalle durch die Bio-Treppe von vornherein.
Häufige Fragen zum Wohngeld und dem Gebäudemodernisierungsgesetz
Übernimmt das Wohngeld meine gestiegenen Heizkosten automatisch?
Nein. Das Wohngeld berücksichtigt Heizkosten über eine pauschale Komponente, die nach Haushaltsgröße gestaffelt ist. Steigende tatsächliche Heizkosten führen nicht automatisch zu einem höheren Wohngeld.
Eine Anpassung erfolgt nur über die alle zwei Jahre vorgesehene Dynamisierung oder wenn Sie einen neuen Antrag stellen, bei dem sich die anrechenbare Miete oder das Einkommen verändert hat.
Wann tritt das Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft?
Zum Redaktionsschluss (11. Mai 2026) ist das GModG noch kein geltendes Recht. Der Referentenentwurf liegt seit dem 5. Mai 2026 vor, ein Kabinettsbeschluss war für den 13. Mai 2026 geplant. Danach folgen Bundestag und Bundesrat.
Ursprünglich war ein Inkrafttreten vor dem 1. Juli 2026 angestrebt, nach dem aktuellen Stand ist das aber kaum noch realistisch. Bis das Gesetz in Kraft tritt, gilt weiterhin das GEG 2024 mit der 65-Prozent-Regel.
Hilft mir die Heizkostenbremse als Wohngeldempfänger?
Teilweise. Die geplante Heizkostenbremse sieht vor, dass Vermieter ab 2028 die Hälfte der Mehrkosten tragen, die durch CO2-Abgaben, Gasnetzentgelte und den Biogas-Pflichtanteil entstehen. Das reduziert Ihre tatsächliche Heizkostenlast.
Auf das Wohngeld selbst hat diese Entlastung keinen direkten Einfluss: Das Wohngeld erhöht sich nicht, weil Ihr Vermieter bestimmte Kosten übernimmt. Sie profitieren durch eine niedrigere Nebenkostenrechnung, nicht durch ein höheres Wohngeld.
Bin ich besser aufgestellt mit Bürgergeld als mit Wohngeld?
Beim Bürgergeld werden Heizkosten als tatsächliche Aufwendungen anerkannt, soweit sie angemessen sind – eine deutlich direktere Absicherung. Wohngeldbezieher haben diesen Anspruch nicht.
Ob ein Wechsel zu Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter für Sie günstiger ist, hängt von Ihrem Einkommen, Vermögen und Ihrer Miete ab. Eine kostenfreie Sozialberatung kann das für Ihren Einzelfall prüfen.
Was tue ich, wenn mein Vermieter einen Heizungstausch ankündigt?
Verlangen Sie schriftlich Auskunft darüber, welche Heizungsart eingebaut wird und wie sich die Heizkostenvorauszahlung nach dem Tausch voraussichtlich entwickeln wird. Holen Sie die Information frühzeitig ein, bevor der Einbau erfolgt.
Wenn Ihre Heizkostenvorauszahlung danach steigt, vermerken Sie das für Ihren nächsten Wohngeldantrag: Zwar ist eine direkte Erstattung nicht möglich, aber eine geänderte Miete oder Betriebskostensituation kann im Rahmen der Wohngeldberechnung berücksichtigt werden.
Quellen
Sozialverband VdK Deutschland: Pressemitteilung „Schutzfunktion ade: Heizungsgesetz als Kostenfalle”, 25. Februar 2026
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB): Informationsseite Wohngeld-Plus-Gesetz, Heizkostenkomponente
Öko-Zentrum NRW: Laufendes Update zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Stand 5. Mai 2026
Öko-Institut (im Auftrag von Greenpeace): Studie zu Heizkostensteigerungen durch GModG-Eckpunkte, März 2026
dejure.org: Sozialgesetzbuch Zweites Buch, § 22 (Bedarfe für Unterkunft und Heizung)




