Wird das Krankengeld trotz Kündigung weitergezahlt? Darauf solltest Du achten!

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Vorweg: Das Krankengeld kann trotz Kündigung weitergezahlt werden. Eine Kündigung beendet nicht automatisch den Anspruch gegen die gesetzliche Krankenkasse. Entscheidend ist, ob der Anspruch auf Krankengeld bereits entstanden ist oder aus dem bisherigen Versicherungsverhältnis fortwirkt.

Für Beschäftigte bedeutet das: Wer während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig wird und die Voraussetzungen erfüllt, verliert den Krankengeldanspruch nicht allein deshalb, weil das Arbeitsverhältnis später endet. Die Krankenkasse prüft aber genau, ob die Arbeitsunfähigkeit lückenlos festgestellt wurde und welcher Versicherungsstatus nach dem Ende des Jobs besteht.

Erst Lohnfortzahlung, dann Krankengeld

In den ersten sechs Wochen einer Arbeitsunfähigkeit zahlt in der Regel der Arbeitgeber weiter das Entgelt. Das gilt allerdings nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung erfüllt sind, etwa das Bestehen des Arbeitsverhältnisses seit mehr als vier Wochen.

Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung springt normalerweise die Krankenkasse mit Krankengeld ein. Dieses beträgt grundsätzlich 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, höchstens aber 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Endet das Arbeitsverhältnis während der Krankheit, verschiebt sich die Zahlungspflicht. Der Arbeitgeber zahlt nur so lange, wie das Arbeitsverhältnis und der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen. Danach ist die Krankenkasse zuständig, sofern der Krankengeldanspruch fortbesteht.

Wenn die Kündigung während des Krankengeldbezugs kommt

Besonders häufig stellt sich die Frage, wenn Beschäftigte bereits Krankengeld erhalten und dann eine Kündigung bekommen. In diesem Fall läuft das Krankengeld grundsätzlich weiter. Die Kündigung allein nimmt der Krankenkasse nicht die Zahlungspflicht.

Wichtig ist aber, dass die Arbeitsunfähigkeit ohne Unterbrechung ärztlich festgestellt wird. Wer eine Folgebescheinigung zu spät einholt, riskiert Probleme mit der Zahlung. Nach § 46 SGB V bleibt der Anspruch bei derselben Krankheit bestehen, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende festgestellt wird; Samstage zählen dabei nicht als Werktage.

Wenn die Krankheit erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses beginnt

Anders kann es aussehen, wenn die Arbeitsunfähigkeit erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses beginnt. Dann besteht nicht automatisch ein normaler Krankengeldanspruch aus dem früheren Job. In bestimmten Fällen kann ein sogenannter nachgehender Leistungsanspruch in Betracht kommen, der zeitlich eng begrenzt ist.

Dieser nachgehende Anspruch soll kurzfristige Lücken abfedern. Er gilt aber nicht unbegrenzt und kann ausgeschlossen sein, wenn sich eine andere Absicherung anschließt, etwa eine Familienversicherung oder eine andere Mitgliedschaft. Betroffene sollten deshalb sofort mit der Krankenkasse klären, welcher Status nach dem Beschäftigungsende gilt.

Kündigungsschutz und Krankmeldung sind getrennte Fragen

Eine Krankheit schützt nicht in jedem Fall vor einer Kündigung. Arbeitgeber dürfen auch während einer Arbeitsunfähigkeit kündigen, wenn die allgemeinen arbeitsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob die Kündigung wirksam ist, ist eine andere Frage als der Anspruch auf Krankengeld.

Wer eine Kündigung erhält, sollte daher zwei Dinge getrennt betrachten. Einerseits geht es um die arbeitsrechtliche Seite, also etwa Kündigungsfrist, Kündigungsschutzklage und offene Entgeltansprüche. Andererseits geht es um die sozialrechtliche Seite, also Krankengeld, Versicherungsschutz und lückenlose ärztliche Bescheinigungen.

Was Betroffene sofort beachten sollten

Der wichtigste praktische Punkt ist die lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Auch wenn die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung viele Abläufe vereinfacht hat, bleibt die rechtzeitige ärztliche Feststellung wichtig. Wer zu spät zum Arzt geht, kann eine Zahlungslücke auslösen.

Zudem sollte die Krankenkasse unmittelbar über die Kündigung informiert werden. Auch die Agentur für Arbeit sollte kontaktiert werden, selbst wenn wegen der Krankheit zunächst keine Vermittlung möglich ist. Das ist besonders wichtig, wenn das Krankengeld später endet und Arbeitslosengeld oder die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung relevant werden kann.

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Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird wegen derselben Krankheit grundsätzlich für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. In diese Zeit werden auch Phasen eingerechnet, in denen wegen derselben Krankheit Entgeltfortzahlung geleistet wurde. Eine später hinzukommende weitere Krankheit verlängert diese Höchstdauer nicht automatisch.

Nach Erreichen der Höchstdauer spricht man häufig von Aussteuerung. Dann endet der Krankengeldanspruch. Betroffene müssen rechtzeitig klären, ob Arbeitslosengeld, eine Reha, eine Erwerbsminderungsrente oder andere Leistungen in Betracht kommen.

Übersicht: Wer zahlt nach einer Kündigung?

Situation Was in der Regel gilt
Arbeitsunfähigkeit beginnt während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Zunächst zahlt meist der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung, danach kann Krankengeld durch die Krankenkasse folgen.
Kündigung erfolgt während laufender Entgeltfortzahlung Nach Ende des Arbeitsverhältnisses prüft die Krankenkasse den Krankengeldanspruch; die Krankheit muss ärztlich fortlaufend festgestellt sein.
Kündigung erfolgt während laufendem Krankengeld Das Krankengeld läuft grundsätzlich weiter, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Arbeitsunfähigkeit beginnt erst nach Ende des Jobs Ein Anspruch ist nicht automatisch gesichert; es kann allenfalls ein befristeter nachgehender Leistungsanspruch oder eine andere Absicherung greifen.
Folgebescheinigung wird verspätet eingeholt Es drohen Zahlungslücken oder Streit mit der Krankenkasse.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Ein Arbeitnehmer wird am 10. März arbeitsunfähig krankgeschrieben. Sein Arbeitgeber kündigt ihm am 20. März fristgerecht zum 30. April. Bis zum Ablauf der Entgeltfortzahlung erhält er weiter Lohn, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus an, kann anschließend Krankengeld gezahlt werden. Die Kündigung verhindert die Zahlung nicht automatisch. Der Arbeitnehmer muss aber darauf achten, dass jede Folgebescheinigung rechtzeitig erfolgt und die Krankenkasse über das Ende des Arbeitsverhältnisses informiert ist.

Häufige Fragen und Antworten

1. Wird Krankengeld trotz Kündigung weitergezahlt?

Ja, Krankengeld kann trotz Kündigung weitergezahlt werden. Entscheidend ist, dass der Anspruch auf Krankengeld bereits entstanden ist oder aus dem bisherigen Versicherungsverhältnis fortwirkt. Die Kündigung allein beendet den Anspruch nicht automatisch.

2. Was passiert, wenn ich während der Krankschreibung gekündigt werde?

Wer während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit gekündigt wird, kann nach Ende der Lohnfortzahlung weiterhin Krankengeld erhalten. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt und ohne Lücke nachgewiesen wird. Die Krankenkasse prüft außerdem den Versicherungsstatus nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

3. Zahlt der Arbeitgeber nach der Kündigung weiter Lohnfortzahlung?

Der Arbeitgeber zahlt Entgeltfortzahlung grundsätzlich nur so lange, wie ein entsprechender Anspruch besteht. Endet das Arbeitsverhältnis, endet in der Regel auch die Zahlungspflicht des Arbeitgebers. Danach kann die Krankenkasse zuständig sein, wenn die Voraussetzungen für Krankengeld erfüllt sind.

4. Was ist bei Folgebescheinigungen besonders wichtig?

Folgebescheinigungen müssen rechtzeitig ärztlich festgestellt werden. Bei derselben Krankheit sollte die weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende festgestellt werden. Sonst kann es zu Zahlungslücken oder Streit mit der Krankenkasse kommen.

5. Bekomme ich Krankengeld, wenn ich erst nach dem Ende des Jobs krank werde?

Das ist nicht automatisch gesichert. Wenn die Krankheit erst nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses beginnt, hängt der Anspruch vom weiteren Versicherungsstatus ab. In manchen Fällen kann ein zeitlich begrenzter nachgehender Leistungsanspruch greifen, die Krankenkasse sollte das aber konkret prüfen.

6. Wie lange kann Krankengeld nach einer Kündigung gezahlt werden?

Krankengeld kann wegen derselben Krankheit grundsätzlich bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt werden. Dabei werden Zeiten der Entgeltfortzahlung wegen derselben Erkrankung mitgerechnet. Eine Kündigung verkürzt diese Höchstdauer nicht automatisch.

Fazit

Krankengeld wird trotz Kündigung häufig weitergezahlt. Entscheidend sind der Zeitpunkt des Krankheitsbeginns, der Versicherungsstatus und die lückenlose ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Wer bereits vor oder während der Kündigungsfrist arbeitsunfähig war, ist meist besser abgesichert als jemand, der erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses erkrankt.

Betroffene sollten sich nicht darauf verlassen, dass alles automatisch läuft. Eine verspätete Folgebescheinigung oder ungeklärte Versicherung nach dem Jobende kann finanzielle Folgen haben. Deshalb sollten Krankenkasse, Arztpraxis und Agentur für Arbeit frühzeitig eingebunden werden.

Quellen

Bundesgesundheitsministerium: Informationen zu Anspruch, Höhe und Dauer des Krankengeldes.
§ 44 SGB V: Gesetzliche Grundlage des Krankengeldanspruchs.