Mit den geplanten Hartz IV-Verschรคrfungen kรถnnte sich die Situation von Leistungsberechtigten massiv verschlechtern
16.06.2014
Eine Bund-Lรคnder-Arbeitsgruppe hat unter dem Titel โRechtsvereinfachung im SGB II” Vorschlรคge erarbeitet, die eine weitere Verschรคrfung von Hartz IV zur Folge haben kรถnnten. Sollten die รnderungsvorschlรคge der Vertreter aus vornehmlich wirtschaftsnahen Verbรคnden sowie der Bundesagentur fรผr Arbeit (BA) tatsรคchlich angenommen werden, kรถnnten die Jobcenter zukรผnftig Angehรถrige von Hartz IV-Beziehern stรคrker bei Rรผckforderungen in die Haftung nehmen, schรคrfere Sanktionen verhรคngen und รผberzahlte Betrรคge ohne Bescheid zurรผckfordern. Der Erwerbslosen- und Sozialrechtler, Harald Thomรฉ, spricht von einem drohenden โBewegen im rechtsfreien Raumโ der Erwerbslosen.
รnderungsvorschlรคge zur โRechtsvereinfachung im SGB II” schrรคnken Rechte von Hartz IV-Beziehern ein
Am vergangenen Mittwoch fanden bereits 24 der 120 รnderungsvorschlรคge der Bund-Lรคnder-Arbeitsgruppe im Bundestag einen ersten Zuspruch. Mit diesen Sondergesetzen fรผr Arme droht die weitere Entrechtung von Hartz IV-Beziehern. Thomรฉ befรผrchtet die Schaffung einer โSonderrechtszoneโ durch die Novelle, โdie immer stรคrker vom einst gรผltigen Sozialrecht abweicht”, schreibt er in einer Stellungnahme. Nach seiner Einschรคtzung kรถnnten die รnderungen im Herbst beschlossen werden. Besonders drastisch wรผrden sich demnach die Vorschlรคge der BA auf die Situation von Erwerbslosen auswirken, sollte diese wiederholt Termine beim Jobcenter versรคumen. Bisher mรผssen Hartz IV-Bezieher in einem solchen Fall mit einer 30-prozentigen Leistungskรผrzung rechnen. Wenn es nach der BA geht, soll zukรผnftig die Leistung jedoch vollstรคndig gestrichen werden. Darรผber hinaus will die Arbeitsagentur die Rechte von Erwerbslosen hinsichtlich der Mรถglichkeit, Bescheide auf ihre Richtigkeit รผberprรผfen lassen zu kรถnnen, stรคrker einschrรคnken. Sollte dieser รnderungsvorschlag durchgesetzt werden, bedeutete das fรผr viele Hartz IV-Bezieher, dass sie kaum noch Mรถglichkeiten haben, sich gegen fehlerhafte Bescheide zu wehren. Dabei wird jeder dritte Widerspruch zugunsten der Erwerbslosen entschieden und ist somit berechtigt.
Erwerbslosengruppen wollen gemeinsam gegen geplante รnderungen im SGB II Widerstand leisten
Bei einem bundesweiten Treffen, das in der vergangenen Woche mit Teilnehmern von 60 Erwerbslosengruppen stattfand, wurde ein gemeinsamer Widerstand gegen die geplanten รnderungen der Bund-Lรคnder-Arbeitsgruppe beschlossen und fรผr September angekรผndigt. In einer gemeinsamen Presseerklรคrung des Erwerbslosen Forum Deutschland, der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS e.V.) und der Arbeitslosenselbsthilfe Oldenburg (ALSO) soll โauf bestehende Missstรคnde in den Jobcentern aufmerksamโ gemacht und โgegen das Vorenthalten von Leistungsansprรผchenโ protestiert werden.
Durch die geplanten Aktionen wollen die Erwerbslosengruppen die drohenden Verschlechterungen durch die geplanten รnderungen abwehren. โDiese Vorschlรคge dรผrfen nicht Gesetz werden, da sie die Rechte von Leistungsbeziehern abermals einschrรคnken und die Schlechterstellung รผber Sonderregeln ausweiten anstatt diese abzuschaffenโ, betont Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum. (ag)