Viele bekommen Hartz IV vor der Arbeitslosigkeit

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Viele sind schon vor der Arbeitslosigkeit Hartz IV Bezieher

20.11.2012

Viele Hartz IV Bezieher bekamen schon der Arbeitslosigkeit aufstockende Leistungen, wie das Arbeitsmarktinstitut der Bundesagentur für Arbeit (IAB) berichtet. Demnach erhalten rund 30 Prozent derjenigen, die erwerbslos werden, keine Arbeitslosengeld-I-Leistungen, sondern gleich Hartz IV. Jeder zweite der Betroffenen bezog schon vor der Erwerbslosigkeit Hartz IV. Als sogenannte Aufstocker bekommen sie während der Beschäftigungszeit bereits Grundsicherungsleistungen, da das Gehalt nicht ausreicht, um über das Hartz IV-Niveau zu kommen.

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwirken, müssen Arbeitnehmer mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 24 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen zu sein. Die aktuelle Studie der IAB zeigte, dass bei einer Verlängerung der Rahmenfrist auf drei Jahre etwa 50.000 Menschen mehr ein Anrecht auf das Arbeitslosengeld Eins hätten. „Bei einer Verkürzung der Anwartschaftszeit von zwölf auf vier Monate in der unveränderten Rahmenfrist von zwei Jahren wären es hingegen etwa 250.000 Arbeitslosengeldempfänger mehr“, schreiben die Studienautoren in ihrem Bericht.

Die Aufstocker, die bereits während ihrer Beschäftigung auf Hartz IV angewiesen waren, hätten allerdings wenig davon, wenn durch eine gesetzliche Änderung der bestehenden Fristen der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Arbeitslosengeld vergrößert würde. Ihr Arbeitslosengeld-Anspruch wäre dann so niedrig, dass sie auch diese Leistung mit Hartz IV aufstocken müssten, um davon leben zu können, stellt das IAB in der Studie fest. Besonders häufig betroffen wären Leiharbeiter, die ihren Job verlieren und dann Arbeitslosenunterstützung erhalten. Bei ihnen bekommen mehr als 50 Prozent kein Arbeitslosengeld, sondern Hartz IV. Von diesen war wiederum die Mehrheit bereits als Leiharbeiter auf Hartz IV angewiesen.

Für Betroffene wie Zeitarbeitsnehmer und befristet Beschäftigte „ist die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt mit besonderen Lasten und Risiken verbunden“, erklärt das IAB in ungewohnter Weise kritisch. „Daher läge es durchaus nahe, darüber nachzudenken, ob deren Situation durch eine Änderung der gesetzlichen Regelungen verbessert werden könnte“. Die Arbeitsmarktforscher resümieren jedoch zum Schluss: „Die Arbeitslosenversicherung kann die soziale Absicherung von Randbelegschaften nur begrenzt gewährleisten“.

Eine unlängst veröffentlichte Studie des Deutschen Gewerkschaftsbundes kam zu dem Ergebnis, dass ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro die Mehrheit der aufstockenden Leistungen verhindern könnte. Weil dann das Gehalt zum Leben ausreichen würde, müssten viele keine zusätzlichen Hartz IV-Leistungen beantragen. (wm)