Hartz IV-Betroffene nicht faul aber arm und chancenlos: Sanktionspraxis zweifelhaft
18.10.2012
Als „schlicht falsch“ hat die Koordination Saarländischer Arbeitsloseninitiativen (KSA) die jetzt veröffentlichten Vorurteile gegenüber Langzeitarbeitslosen bezeichnet. „Hartz-IV-Beziehende sind in der Regel weder faul noch zu anspruchsvoll, dafür aber arm und meistens ohne Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“, so KSA-Vorsitzender Manfred Klasen.
Die allgemeinen Beschäftigungsmöglichkeiten hätten sich zwar verbessert, davon könnten Langzeitarbeitslose, Migranten, Alleinerziehende und Ältere aber nur in geringem Umfang profitieren. Zudem seien viele neue Arbeitsplätze so schlecht bezahlt, dass ergänzend noch Leistungen vom Jobcenter in Anspruch genommen werden müssten. Die Betroffenen litten in der Regel sehr darunter, dass sie Vollzeitarbeit leisteten, dafür aber keine existenzsichernde Entlohnung enthielten. Das sei entwürdigend!
Sehr problematisch sei die von politischer Seite gewollte Sanktionierungspraxis der Jobcenter. Die meisten Kürzungen erfolgten aufgrund von Terminversäumnissen und nicht etwa aufgrund von Arbeitsverweigerung oder mangelnden Bewerbungen. Terminversäumnisse rechtfertigten nie und nimmer massive Kürzungen der jetzt schon nicht existenzsichernden Hartz-IV-Leistungen. Insbesondere die Kürzungen auf Null stellten die Betroffenen vor unlösbare Probleme und gehörten abgeschafft.
Notwendig, so die KSA, sei der Aufbau eines „öffentlich geförderten Beschäftigungssektors“ in dem insbesondere Langzeitarbeitslose eine dauerhafte, tariflich entlohnte Beschäftigung finden könnten.
In so fern sei die Absicht der Landesregierung mit 3 Millionen jährlich in den nächsten Jahren 1000 zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen „durchaus sinnvoll“. Unterhalten müsse man sich darüber ob 3 Millionen reichen und ob insbesondere neue innovative Beschäftigungsformen gefördert werden könnten. Notwendig sei auch eine Co-Finanzierung der sogenannten Bürgerarbeit. Insbesondere könne so auch bei kleineren Trägern sichergestellt werden, dass existenzsichernde Tariflöhne gezahlt werden können.
Der „öffentliche Beschäftigungssektor“ sei allerdings in erster Linie eine Aufgabe des Bundes, so die KSA abschließend. (pm)
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