Der Personalausweis läuft ab, und für Millionen älterer Menschen soll das bald egal sein. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, nach dem Menschen, die bei der Beantragung ihres letzten Ausweises mindestens 70 Jahre alt waren, keinen neuen mehr beantragen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Wer abwartet spart bares Geld
Das Gesetz ist allerdings noch nicht in Kraft: Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Wer das Inkrafttreten abwartet und dann handelt, spart sich 22,80 Euro Ausweisgebühr, Terminwartezeiten von oft vier bis acht Wochen und den Weg zum Bürgeramt.
Eine Einschränkung lauert aber: Sobald der Ausweis abgelaufen ist, erlischt die Online-Ausweisfunktion.
Wer konkret profitiert — und welches Datum zählt
Die neue Regel knüpft an einen konkreten Zeitpunkt: das Alter bei der Beantragung des letzten Personalausweises. Wer diesen Antrag ab dem 70. Lebensjahr gestellt hat, soll das Dokument nach dem Willen der Bundesregierung dauerhaft weiterverwenden dürfen — auch wenn es offiziell abgelaufen ist.
Stichtag ist der Tag des Antrags
Wer also mit 72 seinen letzten Ausweis beantragt hat und der jetzt mit 82 ausläuft, braucht nach der geplanten Neuregelung keinen neuen mehr. Wer dagegen mit 68 seinen letzten Ausweis beantragt hat und inzwischen 78 ist, fällt nicht unter die Regelung — der Stichtag war der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht das aktuelle Alter.
Diese Unterscheidung klingt technisch, hat aber praktische Folgen. Wer noch keinen Personalausweis hat und dem 70. Geburtstag nahe ist, sollte gut überlegen, ob er den Antrag noch vor oder erst nach dem Geburtstag stellt. Wer nach Vollendung des 70. Lebensjahres beantragt, löst die neue Dauerregelung aus. Nach Schätzungen der Bundesregierung könnten so jedes Jahr rund 285.000 Ausweisanträge entfallen.
Was ein abgelaufener Ausweis noch kann — und was nicht
Ein abgelaufener Personalausweis verliert nicht alle seine Funktionen, aber eine wesentliche. Die Online-Ausweisfunktion — mit der sich Bürger digital gegenüber Behörden oder Unternehmen ausweisen können — ist an die reguläre Gültigkeit des Dokuments gebunden. Sobald diese abläuft, ist die Online-Funktion nicht mehr nutzbar.
Wer die AusweisApp nutzt, um sich bei der BundID anzumelden, für die Steuererklärung über ELSTER eine sichere Anmeldung einzurichten oder bei bestimmten Banken eine Kontoeröffnung digital abzuschließen, verliert genau diese Möglichkeit. Wer sie bisher regelmäßig genutzt hat, muss künftig auf andere Wege ausweichen oder bis zur Einführung der EUDI-Wallet 2027 warten.
Im Alltag in Deutschland ist der abgelaufene Ausweis dagegen weiterhin verwendbar. Zur Identifikation bei Behörden, beim Gang zur Bank oder im Wahllokal genügt er. Die meisten Stellen verlangen ein gültiges Lichtbilddokument, nicht zwingend ein formal gültiges. Hier ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob die jeweilige Stelle ein abgelaufenes Dokument akzeptiert.
In der EU gibt der Reisepass Sicherheit
Für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist Vorsicht geboten. EU-Staaten akzeptieren abgelaufene deutsche Personalausweise beim Einreisen in aller Regel nicht. Die Bundesregierung empfiehlt deshalb, für EU-Reisen weiterhin ein gültiges Dokument mitzuführen.
Wer regelmäßig ins EU-Ausland reist, ist mit einem gültigen Reisepass auf der sicheren Seite. Beim Reisepass gibt es weiterhin keine Altersausnahme, und Sie müssen ihn regelmäßig erneuern, wenn er abläuft.
Die zweite Erleichterung: keine Adresspflicht mehr im Reisepass
Wer umzieht, ist bisher verpflichtet, den neuen Wohnort auch im Reisepass eintragen zu lassen. Viele kennen diese Pflicht gar nicht — und werden trotzdem gelegentlich damit konfrontiert, wenn ein Behördengang oder eine Kontrolle den alten Adresseintrag offenbart. Diese Pflicht soll wegfallen.
Die alte Adresse darf dann einfach im Reisepass stehen bleiben. Für Reisen ist der eingetragene Wohnort ohnehin ohne Belang: Entscheidend sind Identität, Name und Staatsangehörigkeit.
Nach Berechnungen der Bundesregierung könnten dadurch jedes Jahr rund 1,2 Millionen Ummeldungen im Reisepass entfallen, was einer geschätzten Zeitersparnis von über 20.000 Stunden jährlich entspricht.
Ein Beispiel für die Praxis
Kurt, 73, aus Hannover, hat seinen letzten Personalausweis mit 71 beantragt. In zwei Jahren läuft das Dokument ab. Bisher hätte er dann einen neuen Antrag stellen müssen — Termin suchen, Passfoto besorgen, Gebühren zahlen, zweimal zum Amt fahren.
Unter der neuen Regelung könnte er das Dokument einfach behalten. Dass die Online-Ausweisfunktion dann nicht mehr geht, stört ihn nicht: Er nutzt sie nicht. Was er nutzt, ist sein Reisepass — und der muss weiterhin erneuert werden, wenn er abläuft. Den Umzug letztes Jahr muss er darin aber nicht mehr nachtragen.
Was ein Personalausweis heute kostet — und was die Reform erspart
Wer heute einen neuen Personalausweis beantragt, zahlt je nach Alter unterschiedliche Gebühren. Für Personen ab 24 Jahren beträgt die Ausweisgebühr 22,80 Euro. Für Antragsteller unter 24 Jahren sind es 13,00 Euro, weil bei Jüngeren eine kürzere Gültigkeitsdauer von sechs Jahren gilt. Hinzu kommen Kosten für das Passfoto, häufig zwischen fünf und zehn Euro, sowie in manchen Städten Parkgebühren oder Fahrtkosten für den Weg zum Bürgeramt.
Wer den Antrag durch die Neuregelung künftig nicht mehr stellen muss, spart also nicht nur bürokratischen Aufwand, sondern auch direkte Kosten. Es erleichtert besonders diejenigen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und auf Hilfe angewiesen sind .
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Gerade für Pflegebedürftige oder Menschen, die das Haus kaum noch verlassen, mussten es bisher mühsam organisieren, nach Anlauf von zehn Jahren den Ausweis zu erneuern.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Die geplanten Regeln gelten noch nicht. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen jedoch noch zustimmen, bevor das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann.
Erst nach dieser Verkündung tritt es in Kraft, angestrebt ist dies frühestens im zweiten Halbjahr 2026. Ein genaues Datum steht nicht fest.
Bis dahin gilt das alte Recht unverändert: Wer einen abgelaufenen Personalausweis hat, muss einen neuen beantragen. Die Ausweispflicht besteht weiterhin.
Das bedeutet rechtlich: Wer jetzt den Antrag hinauszögert, weil er auf die Neuregelung wartet, obwohl sein Ausweis bereits abgelaufen ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Was bedeutet das in der Praxis?
Praktisch bedeutet das: Wer 70 oder älter ist und einen Personalausweis hat, der in den nächsten Monaten ausläuft, sollte den Zeitpunkt der Neuregelung im Blick behalten.
Wer bis dahin mit einem gültigen Ausweis durch die Zeit kommt, kann die neue Freiheit nutzen. Wer jedoch vorher erneuern muss, zum Beispiel wegen einer Reise, handelt nach dem noch gültigen alten Recht.
Digitale Brieftasche ab 2027 — freiwillig, für alle
Die Ausweis-Neuerungen sind Teil eines größeren Projekts. Die Bundesregierung bereitet gleichzeitig die Einführung der europäischen digitalen Brieftasche vor, die sogenannte EUDI-Wallet. Auf dem Smartphone sollen künftig Personalausweis, Führerschein und andere amtliche Nachweise gespeichert werden können.
Das Projekt ist ein EU-weites Vorhaben: Alle Mitgliedstaaten müssen eine entsprechende digitale Identitätslösung anbieten.
Mit der EUDI-Wallet soll es möglich sein, online ein Konto zu eröffnen, ein Fahrzeug zu mieten oder das eigene Alter zu bestätigen — ohne jedes Mal das komplette Ausweisdokument vorzeigen zu müssen. Die Nutzung soll ausdrücklich freiwillig bleiben.
Gesichert wird die digitale Identität durch PIN, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung. Bei Verlust des Smartphones kann die digitale Identität gesperrt werden. Die Einführung ist für 2027 geplant.
Häufige Fragen zum geplanten neuen Ausweisrecht
Gilt die neue Regel rückwirkend für Ausweise, die schon abgelaufen sind?
Das steht noch nicht fest. Die Gesetzentwurf-Details sind noch nicht vollständig veröffentlicht. Sicher ist: Die Ausnahme knüpft daran an, ob der Betroffene bei der Beantragung des letzten Ausweises mindestens 70 Jahre alt war.
Muss ich, wenn ich 70 oder älter bin, den abgelaufenen Ausweis trotzdem noch erneuern?
Bis das Gesetz in Kraft tritt: ja. Die Ausweispflicht gilt unverändert nach aktuellem Recht. Erst wenn das Gesetz nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat und Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft getreten ist, entfällt die Pflicht für die in der Neuregelung genannte Gruppe.
Was passiert mit der Online-Ausweisfunktion nach dem Ablaufdatum?
Sie ist nicht mehr nutzbar. Die Online-Ausweisfunktion ist technisch an die Gültigkeit des Dokuments gebunden. Das bedeutet: Wer die Online-Ausweisfunktion regelmäßig nutzt — für den Abruf von Behördenleistungen, Online-Banking mit AusweisApp oder ähnliches — verliert diese Funktion mit dem Ablauf des Ausweises. Ein Ersatz ist die EUDI-Wallet, die jedoch erst ab 2027 eingeführt werden soll.
Gilt die Adresserleichterung beim Reisepass auch für laufende Pässe?
Ja. Wenn das Gesetz in Kraft tritt, soll die Pflicht, nach einem Umzug den neuen Wohnort im Reisepass eintragen zu lassen, vollständig entfallen. Wer seinen Reisepass schon Jahre nicht aktualisiert hat, wäre damit rückwirkend kein Problem mehr. Bis zur Gesetzesänderung gilt die Eintragungspflicht formal weiter.
Quellen
Bundesregierung: Digitale Brieftasche und neue Ausweisregeln — Beschluss des Bundeskabinetts (bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/digitale-brieftasche-2431500)
Bund-Länder-Beschluss zur föderalen Modernisierungsagenda, Dezember 2025 — Anpassung § 6 PAuswG bis 31.12.2026




