Tabelle zeigt alle Kürzungsvorhaben bei Schwerbehinderung und Eingliederungshilfe

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Ein internes Arbeitspapier, das nach Angaben des Paritätischen Gesamtverbandes Vorschläge für Kürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe  sowie für Menschen mit einer Schwerbehinderung enthält, wurde geleakt.

Bekannt wurde das Papier durch eine Veröffentlichung des Verbandes, der die Pläne als “schwerwiegenden Angriff auf bestehende Unterstützungsangebote” für behinderte und benachteiligte Menschen bewertet.

Es sollen vor allem Leistungen, die im Alltag vieler Familien kaum sichtbar sind, für Betroffene aber über Bildung, Teilhabe und Selbstständigkeit wichtig sind, gekürzt werden. Dazu gehören Schulbegleitung, Hilfen für junge Erwachsene nach der Jugendhilfe, Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen und Leistungen für Alleinerziehende.

Ein Arbeitspapier mit Brisanz

Nach Darstellung des Paritätischen Gesamtverbandes handelt es sich bei dem Papier nicht um eine lose Sammlung unverbindlicher Gedanken.

Katja Kipping, Geschäftsführerin des Verbandes, sagte, dass an der Arbeitsgruppe hochrangige Vertreter aus Bundeskanzleramt, Ministerien, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden beteiligt gewesen seien.

Die Bundesregierung verweist in solchen Fällen häufig darauf, dass interne Papiere noch keine Gesetzesvorhaben darstellen. Dieser Hinweis ist formal wichtig, nimmt der Debatte aber nicht ihre Brisanz. Denn sobald konkrete Kürzungsoptionen auf hoher Ebene beraten werden, entsteht bei Betroffenen, Trägern und Kommunen die Sorge, dass aus Prüfungspunkten später politische Entscheidungen werden könnten.

Besonders umstritten ist das Verfahren. Wohlfahrtsverbände kritisieren, dass Fachleute aus der Praxis und betroffene Menschen nicht frühzeitig einbezogen worden seien. Gerade bei Leistungen für Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen ist Beteiligung jedoch mehr als eine Formalie, weil politische Änderungen unmittelbar in Lebensläufe eingreifen können.

Tabelle zeigt alle geplanten bzw. diskutierten Kürzungsvorschläge

Die Tabelle zeigt alle geplanten bzw. diskutierten Kürzungsvorschläge:

Bereich Was gekürzt, eingeschränkt oder verändert werden soll
Kinder- und Jugendhilfe Ablehnung einer Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder mit und ohne Behinderung; die Trennung zwischen Jugendhilfe und Eingliederungshilfe soll bestehen bleiben.
Kinder- und Jugendhilfe Vorrang von Infrastrukturangeboten statt individueller Einzelfallhilfen, etwa Kita, Jugendsozialarbeit, Familienbildung oder Erziehungsberatung statt Hilfen zur Erziehung.
Kinder- und Jugendhilfe / Eingliederungshilfe Streichung oder starke Einschränkung individueller Integrationshilfen und Schulassistenz; Unterstützung in Schule und Hochschule soll stärker von Bildungseinrichtungen selbst übernommen werden.
Kinder- und Jugendhilfe Sonderregelungen für unbegleitete minderjährige Geflüchtete, darunter niedrigere Standards bei Unterbringung, Betreuung und ambulanter Hilfe.
Kinder- und Jugendhilfe Unterbringung unbegleiteter minderjähriger Geflüchteter ab 16 Jahren in Erstaufnahme- oder Gemeinschaftsunterkünften statt in Jugendhilfestrukturen.
Kinder- und Jugendhilfe Vereinfachte oder veränderte Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten.
Kinder- und Jugendhilfe Einschränkung von Hilfen für junge Erwachsene nach dem Ende der Jugendhilfe.
Kinder- und Jugendhilfe Abschaffung oder Einschränkung der Nachbetreuung für sogenannte Care Leaver nach § 41a SGB VIII.
Kinder- und Jugendhilfe Budgetlösungen in der Jugendhilfe, wodurch Leistungen stärker pauschal gesteuert werden könnten.
Kinder- und Jugendhilfe Anpassung des Subsidiaritätsprinzips, damit öffentliche Träger Leistungen leichter selbst erbringen können statt freie Träger einzubinden.
Kinder- und Jugendhilfe Erweiterte Prüfrechte bei Entgeltverhandlungen mit Trägern.
Kinder- und Jugendhilfe Mehr Steuerungsmöglichkeiten bei Platzbelegung in Einrichtungen.
Kinder- und Jugendhilfe Verbindlichere Jugendhilfeplanung mit stärkerer Steuerung durch öffentliche Träger.
Kinder- und Jugendhilfe Änderungen bei Vereinbarungen zwischen öffentlichen und freien Trägern.
Kinder- und Jugendhilfe / Eingliederungshilfe Mehr Steuerung beim Personal, unter anderem mit Blick auf Fachkräftegebot, Personaleinsatz und Kosten.
Kinder- und Jugendhilfe Befristung und Absenkung von Leistungen für Kinder, Jugendliche und Familien mit Unterstützungsbedarf.
Kinder- und Jugendhilfe Deckelung von Leistungen und Verlagerung bestimmter Aufgaben auf höhere Verwaltungsebenen.
Kinder- und Jugendhilfe Einführung von Elterngeld für Pflegeeltern; dieser Punkt ist eher eine neue Leistung als eine Kürzung.
Kinder- und Jugendhilfe Stopp der Kindergeldzahlung an Eltern bei stationärer Unterbringung eines Kindes, gegebenenfalls mit Rückforderungen.
Kinder- und Jugendhilfe Höhere oder leichter durchsetzbare Kostenbeteiligung von Eltern.
Kinder- und Jugendhilfe Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen.
Kinder- und Jugendhilfe / Eingliederungshilfe Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts bei der Auswahl von Hilfen.
Kinder- und Jugendhilfe Verschiebung oder abweichende Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder.
Kinderbetreuung Mehr Bundesgeld für Kita, aber ohne feste Qualitätsbindung; zur Debatte stehen geringere Anforderungen an Betreuungsumfang, Personalschlüssel und Kontrolle.
Kindertagesbetreuung Weitere Änderungen bei Kita-Finanzierung und Standards.
Kinder- und Jugendhilfe Bürokratieabbau, der nach Darstellung des Papiers Kosten senken soll.
Kinder- und Jugendhilfe / Eingliederungshilfe Keine neuen Ausgaben bei geplanten Reformen, insbesondere bei inklusiven Zuständigkeiten für Kinder mit Behinderung.
Kinder- und Jugendhilfe / Eingliederungshilfe Weitere Ablehnung neuer Leistungen oder zusätzlicher Ansprüche im Zusammenhang mit der SGB-VIII-Reform.
Kinder- und Jugendhilfe Streichung oder Rücknahme von Maßnahmen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz.
Eingliederungshilfe Gemeinsame Inanspruchnahme von Leistungen, also Pooling statt individueller Unterstützung.
Eingliederungshilfe Pooling bei Leistungen zur Teilhabe an Bildung.
Eingliederungshilfe Pooling bei Leistungen zur sozialen Teilhabe; Einzelunterstützung soll nur noch in Ausnahmefällen erfolgen.
Eingliederungshilfe Pooling bei Schulbegleitungen.
Eingliederungshilfe Mehr pauschale Geldleistungen statt individuell berechneter Leistungen.
Eingliederungshilfe Ausweitung pauschaler Geldleistungen, teils auch gegen das bisherige Zustimmungserfordernis der leistungsberechtigten Person.
Eingliederungshilfe Pauschalierung weiterer Geldleistungen.
Eingliederungshilfe Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts.
Eingliederungshilfe Weitere Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts, vor allem mit Verweis auf Wirtschaftlichkeit.
Eingliederungshilfe Stärkere Einbeziehung des Sozialraums, wodurch individuelle Hilfe stärker durch vorhandene Angebote vor Ort ersetzt werden könnte.
Eingliederungshilfe Engerer Hilfsmittelbegriff oder Obergrenzen bei Hilfsmitteln.
Eingliederungshilfe Stärkere angebotsneutrale Bedarfsermittlung.
Eingliederungshilfe Flächendeckende Anwendung von Wirksamkeits- und Qualitätsprüfungen.
Eingliederungshilfe Mehr Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs statt Fahrdiensten.
Eingliederungshilfe Änderungen bei Bedarfsermittlungsverfahren.
Eingliederungshilfe Flexibilisierung der Fristen im Gesamtplanverfahren.
Eingliederungshilfe Vereinheitlichung der Bedarfsermittlung.
Eingliederungshilfe Verlängerung des Turnus von Gesamtplänen, also seltener neue Gesamtplanverfahren.
Eingliederungshilfe Stärkere strukturelle Fachplanung.
Eingliederungshilfe Begrenzung oder strengere Prüfung von Personalkosten.
Eingliederungshilfe Weitere Änderungen bei Personalkosten; laut Übersicht geht es unter anderem um Tarifsteigerungen und Fachkraftquoten.
Eingliederungshilfe Stärkung kommunaler Steuerung, etwa durch Prüfungen, Vergütungskürzungen oder Belegungsrechte.
Eingliederungshilfe Weitere Stärkung kommunaler Steuerung gegenüber Leistungserbringern.
Eingliederungshilfe Änderungen bei Berichts-, Kontroll- und Dokumentationspflichten.
Eingliederungshilfe Einführung eines Antragsrechts für Träger der Eingliederungshilfe ähnlich § 95 SGB XII.
Eingliederungshilfe Konsequenteres Geltendmachen von Erstattungsansprüchen.
Eingliederungshilfe Einrichtungsbudgets, also pauschale Jahresbudgets für Leistungserbringer.
Eingliederungshilfe / Sozialhilfe Vereinfachung der Berechnung von Wohnkosten im SGB XII.
Eingliederungshilfe Stärkere Anrechnung von Einkommen und Vermögen.
Eingliederungshilfe Absenkung von Einkommens- und Vermögensfreigrenzen.
Eingliederungshilfe Eigenanteile bei Fahrtkosten.
Eingliederungshilfe Änderungen bei Unterkunftskosten in besonderen Wohnformen.
Eingliederungshilfe / Sozialhilfe Änderungen bei der Höhe der Wohnkosten im SGB XII für besondere Wohnformen.
Eingliederungshilfe / Sozialhilfe Änderungen bei der Finanzierung existenzsichernder Leistungen in besonderen Wohnformen.
Eingliederungshilfe / Pflege Pflegebedürftige Menschen mit Behinderung in besonderen Wohnformen sollen stärker über Pflegekassenleistungen finanziert werden.
Eingliederungshilfe / Pflege Weitere Änderung zur Finanzierung pflegebedürftiger Menschen in besonderen Wohnformen.
Eingliederungshilfe Erhöhung des Bundesbeitrags zu Kosten der Eingliederungshilfe; das wäre keine direkte Kürzung für Betroffene, sondern eine Finanzierungsverschiebung.
Eingliederungshilfe / Gesundheit Konsequente Abgrenzung zwischen SGB IX und SGB V, also zwischen Eingliederungshilfe und Krankenversicherung.
Eingliederungshilfe Zurückstellung der Verordnung über die Leistungsberechtigung in der Eingliederungshilfe.
Eingliederungshilfe / Kinder- und Jugendhilfe Positionspapier von Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen mit Reformansätzen zu beiden Bereichen; im Mittelpunkt stehen stärkere systemische Angebote, Budgets und neue Finanzierungsstrukturen.
Unterhaltsvorschuss Kürzung des Unterhaltsvorschussgesetzes; laut Übersicht soll die Ausweitung der Leistungsberechtigten aus dem Jahr 2017 zurückgenommen werden.
Unterhaltsvorschuss Änderungen beim Personenkreis und beim Datenaustausch im Unterhaltsvorschussgesetz.

Welche Leistungen zur Debatte stehen

Der Paritätische spricht von mehr als 70 Vorschlägen, die auf Einsparungen im sozialen Bereich zielen. Öffentlich genannt werden unter anderem mögliche Einschränkungen bei der Schulbegleitung, beim Wunsch- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen, bei der Nachbetreuung junger Erwachsener aus der Jugendhilfe und beim Unterhaltsvorschuss.

Nach Angaben des Verbandes seien einige Vorschläge mit völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, etwa der UN-Behindertenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention, schwer vereinbar.

Die Debatte ist auch deshalb sensibel, weil viele der betroffenen Leistungen Nachteile ausgleichen, Teilhabe ermöglichen und verhindern, dass Familien mit besonderen Belastungen allein gelassen werden. Wer an diesen Stellen spart, verändert nicht nur Haushaltszahlen, sondern die Bedingungen, unter denen Menschen Bildung, Arbeit und Alltag organisieren können.

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Diskutierter Bereich Mögliche Folge für Betroffene
Schulbegleitung Kinder mit Unterstützungsbedarf könnten schwerer am regulären Schulalltag teilnehmen.
Wunsch- und Wahlrecht Menschen mit Behinderungen hätten weniger Einfluss darauf, welche Hilfe sie erhalten und wo sie leben oder betreut werden.
Nachbetreuung junger Erwachsener Der Übergang aus der Jugendhilfe in ein selbstständiges Leben könnte unsicherer werden.
Unterhaltsvorschuss Alleinerziehende Familien könnten finanziell stärker unter Druck geraten.

Katja Kipping verweist auf mögliche Verlagerungseffekte. Wenn etwa junge Menschen nach dem Ende einer Jugendhilfemaßnahme keine Begleitung mehr erhalten, können Krisen entstehen, die später teurere Hilfen erforderlich machen. Ähnlich gilt: Wenn ambulante Unterstützung fehlt, steigt das Risiko, dass stationäre Angebote nötig werden.

Warum Eingliederungshilfe oft unterschätzt wird

Der Begriff Eingliederungshilfe ist vielen unbekannt. Genau darin liegt ein Problem. Viele Menschen verbinden damit zunächst abstrakte Verwaltungsvorgänge, obwohl es in der Praxis um Assistenz, Mobilität, Bildung, Wohnen, Arbeit und soziale Kontakte geht.

Eingliederungshilfe kann bedeuten, dass ein Kind mit Behinderung durch eine Begleitperson am Unterricht teilnehmen kann. Sie kann ermöglichen, dass ein Erwachsener nicht in einer Einrichtung leben muss, sondern mit Unterstützung in der eigenen Wohnung bleibt. Sie kann auch darüber entscheiden, ob Menschen Zugang zu Ausbildung, Beschäftigung und gesellschaftlichem Leben erhalten.

Wer diese Leistungen nur als Kostenblock betrachtet, blendet ihren präventiven Nutzen aus. Unterstützung kann verhindern, dass Menschen ausgeschlossen werden oder Angehörige ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen. Damit berührt die Debatte auch Fragen von Chancengleichheit, Familienbelastung und langfristiger Sozialpolitik.

Reaktionen und offene Fragen

Nach der Veröffentlichung des Papiers kam es im Bundestag zu einer Aktuellen Stunde. Laut Kipping hätten sich Rednerinnen der SPD von den Vorschlägen distanziert, während Vertreter der CDU den Vorgang als Ideensammlung auf Arbeitsebene beschrieben hätten.

Offen bleibt, welche Vorschläge tatsächlich weiterverfolgt werden und welche nur als Prüfoptionen in einem internen Prozess auftauchten. Ebenso offen ist, ob betroffene Menschen, Sozialverbände, Fachkräfte und Kommunen in den weiteren Beratungen strukturiert beteiligt werden. Für die Glaubwürdigkeit politischer Entscheidungen wird genau das entscheidend sein.

Der Paritätische Gesamtverband hat inzwischen eine Informationskampagne gestartet und ruft dazu auf, Abgeordnete zu kontaktieren. Damit versucht der Verband, aus einem internen Papier eine öffentliche Debatte zu machen. Unabhängig von der Bewertung einzelner Vorschläge ist dieser Schritt ein Hinweis darauf, wie groß die Verunsicherung in der sozialen Praxis bereits ist.

Beispiel aus der Praxis was passieren würde

Eine alleinerziehende Mutter hat ein Kind mit Autismus, das eine Schulbegleitung benötigt. Diese Begleitung sorgt dafür, dass das Kind am Unterricht teilnehmen, Pausen bewältigen und Konflikte früh entschärfen kann. Fällt diese Unterstützung weg, müsste die Mutter häufiger kurzfristig zur Schule kommen oder ihre Arbeitszeit reduzieren.

Was zunächst wie eine Einsparung bei einer Einzelleistung aussieht, kann dadurch neue Kosten auslösen. Das Kind könnte häufiger fehlen, die Familie stärker belastet werden und die Mutter Einkommen verlieren. Am Ende müssten möglicherweise Jugendhilfe, Schule und weitere Stellen mit deutlich größerem Aufwand reagieren.

Quellen

Der Paritätische Gesamtverband: Informationen zur Kampagne „Sozialabbau stoppen“ und zu den veröffentlichten Kürzungsvorschlägen.