Die Kosten der Unterkunft werden im Bürgergeld von den Jobcentern in tatsächlicher, aber “angemessener” Höhe übernommen. Die Stromkosten müssen jedoch weiterhin aus den Regelleistungen gezahlt werden. Seit 2024 sind weitere Steigerungen der Stromkosten zu verzeichnen.
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Es gibt eine Ausnahme
Lediglich bei der Warmwasseraufbereitung durch einen Strom-Durchlauferhitzer können Bürgergeld-Bezieher einen Strom-Mehrbedarf beantragen. Proaktiv wird das Jobcenter allerdings darauf nicht hinweisen, weshalb viele Leistungsberechtigte hiervon nichts wissen.
Alle andere Stromkosten müssen aus den knapp berechneten Regelleistungen aufgebracht werden. Deshalb hat die LINKE hat den Antrag „Strom gehört zu einem menschenwürdigen Leben – Strombedarf im Bürgergeld und der Altersgrundsicherung decken“ eingebracht.
Die Forderungen lauten:
- Erstens die Übernahme der vollen Stromkosten bis zu einer Nichtprüfungsgrenze,
- zweitens die verpflichtende Übernahme von Stromschulden,
- drittens die Herausnahme von Kühlschränken und Waschmaschinen aus dem Regelsatz und
- viertens eine einmalige Leistung bei defekten Elektrogroßgeräten.
Der aktuelle Bürgergeld-Regelsatz deckt nicht die Stromkosten
Die Partei begründet diese Forderung folgendermaßen:
„Der dafür (Stromkosten und Elektrogeräte) angesetzte Betrag ist viel zu niedrig: Selbst ein sparsamer Verbrauch kostet pro Jahr rund 130 Euro mehr, als in den Regelbedarfen vorgesehen ist. Steigende Strompreise verschärfen das Problem massiv. Gleichzeitig werden Lebensmittel immer teurer. Der aktuelle Regelsatz gleicht auch das nicht vollständig aus.“
„Strom gehört zum Existenzminimum“
Laut der Partei Die LINKE gehört Strom zum Existenzminimum. So heißt es: „Ohne Strom gibt es kein Licht, kein warmes Essen, können Lebensmittel nicht gekühlt und Hausaufgaben nicht erledigt werden. Strom ist unverzichtbar; er gehört zum Existenzminimum.“
Nicht nur die LINKE fordert, die Stromkosten aus dem Regelsatz herauszunehmen und individuell zu zahlen, sondern auch wichtige Sozialverbände wie der Sozialverband VdK und der Paritätische Wohlfahrtsverband, außerdem der Deutsche Gewerkschaftsbund.
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Was ist eine Nicht-Prüfungsgrenze?
Unter einer Nicht-Prüfungsgrenze versteht die LINKE einen Verbrauch der Obergrenze der Stufe E des Stromspiegels. Das umfasst die unteren 70 Prozent aller Haushalte. Im Gegenzug sollen dann die Pauschalen aus den Regelbedarfen herausgenommen werden.
Überprüfung erst bei Überschreiten der Richtwerte
Erst wenn diese Richtwerte überschritten werden, sollte im Einzelfall geprüft werden, was die Gründe für den höheren Verbrauch sind. Können diese von den Betroffenen geändert werden, dann sollen sie Anspruch auf eine unabhängige Energieberatung haben.
Sind aber alte Geräte die Ursache, dann sollten die Kosten oberhalb des Richtwertes übernommen werden. Nach Abwägung wäre auch ein kostenloser Austausch alter Geräte möglich.
Wechsel des Anbieters
Liegen die hohen Stromkosten am teuren Stromtarif des jeweiligen Anbieters, dann sollen die Betroffenen zu einem Wechsel aufgefordert werden. Sind derlei niedrigere Strompreise durch seriöse Anbieter nicht möglich, dann müssten auch die höheren Preise erstattet werden.
Was tun bei Stromschulden
Stromschulden sollten in Bürgergeld und Altersgrundsicherung stets vom Staat getragen werden. Dies sollte auf Darlehensbasis erfolgen, und es müsste eine Schuldnerberatung geben. Weiteres dazu auch hier: Bürgergeld und Stromkosten 2024: Wann und was zahlt das Jobcenter
Keine Kühlschränke aus dem Regelbedarf
Kühlschränke, Waschmaschinen und andere Haushaltsgroßgeräte müssten aus dem Regelbedarf genommen werden. Die Kosten für den Ersatz kaputter Geräte müsste voll getragen werden.
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Dr. Utz Anhalt ist Buchautor, Publizist, Sozialrechtsexperte und Historiker. 2000 schloss er ein Magister Artium (M.A.) in Geschichte und Politik an der Universität Hannover ab. Seine Schwerpunkte liegen im Sozialrecht und Sozialpolitik. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Dokumentationen für ZDF , History Channel, Pro7, NTV, MTV, Sat1.