Bürgergeld und Vorschuss immer zugleich beantragen

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Die Bearbeitung von Bürgergeldanträgen darf bis zu sechs Monate dauern. Dabei befinden sich Menschen, die diese Leistung benötigen, oft in einer kritischen finanziellen Lage. Rechnungen müssen bezahlt werden, Miete und Strom. Vielen fehlt sogar das Geld für das täglich Brot.

Wer sich in einer solch akuten Notlage befindet, kann einen Vorschuss auf das erwartete Bürgergeld beantragen, um am Existenzminimum zu bleiben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Berechtigung auf einen solchen Vorschuss ist an konkrete Bedingungen gebunden. Erstens muss bereits ein Antrag auf Bürgergeld gestellt sein. Zweitens muss eine aktuelle Prüfung belegen, dass Hilfebedürftigkeit nach den Maßgaben des Bürgergeldes gegeben ist. Drittens muss klar sein, dass die Bearbeitung des Antrags auf Bürgergeld Zeit in Anspruch nimmt.

Am besten so früh wie möglich beantragen

Der Vorschuss muss beantragt werden. Das Jobcenter bewilligt ihn nicht automatisch, sondern die Betroffenen müssen ihn aktiv begehren und begründen.

Ein Antrag auf einen solchen Vorschuss ist nur möglich, wenn ein Antrag auf Bürgergeld gestellt wurde. Wenn Sie jetzt einen solchen Vorschuss brauchen, weil sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, ist es das Beste, die beiden Anträge zusammen einzureichen – den auf Bürgergeld und den auf Vorschuss.

Gibt es ein Antragsformular?

Einen Vordruck für einen solchen Vorschuss gibt es vom Jobcenter nicht. Der Antrag muss schriftlich gestellt werden, kann aber formlos sein. Wichtig ist eine Begründung, warum der oder die Betroffene das Geld benötigt, bevor das Bürgergeld erstmalig ausgezahlt wird.

Kein Vorschuss ohne Bedürftigkeit

Ohne Hilfebedürftigkeit gibt es keinen Vorschuss. Wer den Antrag stellt, muss nachweisen, aktuell nicht das Existenzminimum selbst sichern zu können. Bei entsprechender Mittellosigkeit ist das Jobcenter verpflichtet, einen Vorschuss zu gewähren.

Wie hoch ist der Vorschuss?

Wie hoch dieser Vorschuss ausfällt, das liegt im Ermessen des jeweiligen Jobcenters. Als akute “Finanzspritze” liegt er meist unter dem Bürgergeld.

Wann muss der Vorschuss gezahlt werden?

Während ein Antrag auf Bürgergeld innerhalb von sechs Monaten entschieden werden darf, haben die Jobcenter beim Antrag auf den Vorschuss nur einen Monat Zeit ab Antragstellung, um ihn auszuzahlen.

Jobcenter müssen nicht diesen Monat warten, sondern können den Vorschuss auch zeitnäher gewähren.

Kein Bürgergeld – kein Vorschuss

Wenn das Jobcenter bei der Bearbeitung des Antrags auf einen Vorschuss der Ansicht ist, dass Bürgergeld vermutlich nicht bewilligt wird, dann wird der Vorschuss aller Voraussicht nach abgelehnt.

Ein Grund kann sein, dass die Betroffenen nicht erkennbar als hilfebedürftig gelten.

Ein Vorschuss wird auch nicht gewährt, wenn das Jobcenter sich für den Betroffenen nicht als zuständig ansieht. In diesem Fall können die Antragstellenden sich zwar in einer akuten Notsituation befinden, aber nicht unter Bürgergeld fallen, weil sie nict als erwerbsfähig eingestuft werden.

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