Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz (BBK) rät zur Vorsorge bei einem Stromausfall. Ein solches Szenario ist aufgrund des Ukraine-Krieges und der damit verbundenen wirtschaftlichen und strukturellen Folgen nicht mehr ganz so unwahrscheinlich.
Wie können Hartz-IV-Beziehende für ein solches Szenario vorsorgen, wenn das Geld noch nicht einmal bis zum Ende des Monats reicht?
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Ministerium warnt vor Stromausfällen
Das Ministerium Bevölkerungsschutz und Katastrophenschutz warnt vor möglichen Stromausfällen. Ganz konkret richtet sich das das BBK an die Bevölkerung:
“Sind Sie sich bewusst, wie abhängig wir von Strom sind? Was passiert, wenn der Strom länger ausfällt? Das Telefon ist tot, die Heizung springt nicht an, Leitungswasser fehlt, der Computer streikt, die Kaffeemaschine bleibt aus, das Licht ist weg.”
Demnach rechnet das Ministerium damit, dass es im Winter zu Stromabschaltungen kommen kann – gezielt, regional, zeitlich begrenzt. Eine kritische Phase könnte laut Ministerium im Januar und Februar einsetzen.
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Für den Fall der Fälle sollen sich demnach die Bürger mit haltbaren Lebensmitteln bevorraten, Batterien kaufen, ein batteriebetriebenes Radio anschaffen, Taschenlampen, Kerzen, ausreichend Trinkwasser, ausreichend warme Decken und Kleidung, Campingkocher und Zubehör und noch vieles weitere mehr horten.
Was ist der ideale Notvorrat?
Es macht Sinn, sich für den nicht mehr ganz so unwahrscheinlichen Fall einer Katastrophe oder eines längeren Stromausfalls sich zu wappnen. Benötigt ein Erwachsener im Durchschnitt etwa 2200 Kalorien pro Tag, sollten nach Ansicht des Bundesamtes für Katastrophenschutz folgende Waren vorrätig vorhanden sein:
- Getreideprodukte, Nudeln, Kartoffeln, Brot etc. 3,5 kg
- Gemüse und Hülsenfrüchte 4 kg
- Obst und Nüsse 2,5 kg
- Milchprodukte 2,6 kg
- Fleisch, Fisch, Eier etc. 1,5 kg
- Butter, Öle, Fette
- Getränke 20 Liter
4 Personen: 80 Liter Getränke und 58,1 kg Lebensmittel
Für einen groben Überblick kann man auch den Vorratskalkulator des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nutzen, der hier zu finden ist. Bei der Eingabe von einer Familie mit 4 Personen kommt man auf einen Bedarf von 80 Liter Getränke und 58,1 kg Lebensmittel.
Regelsatz sieht Notvorrat nicht vor
Die meisten Menschen, die von Hartz IV oder Sozialhilfe Leistungen abhängig sind, können sich diese zusätzlichen Anschaffungen nicht leisten.
Es gibt aber “keine zusätzliche Unterstützung für die Katastrophenvorsorge”, musste das Bundessozialministerium bereits zu Corona-Krise einräumen.
“Sofern leistungsberechtigte Personen auf Grund des vom Kabinett beschlossenen Zivilschutzkonzepts einen persönlichen, ausreichenden Vorrat an Lebensmitteln anlegen wollen, so müssen sie, ebenso wie Menschen mit geringem Einkommen, die hierfür erforderlichen Ausgaben eigenverantwortlich aus dem ihnen zur Verfügung stehenden Budget finanzieren”, hieß es lapidar.
All diese Dinge sind nicht Bestandteil der Hartz-IV-Regelleistungen. Auch das geplante Bürgergeld, sofern es zum Januar 2023 umgesetzt wird, enthält keinen Posten für Notvorräte.
Das Thema Notvorräte beschäftigte bereits ein Sozialgericht
Mit der Frage, ob Notvorräte auch von Hartz-IV-Beziehern bewerkstelligt werden könnten, beschäftigte sich bereits das Sozialgericht Konstanz.
Der Kläger hatte bei seinem Jobcenter einen Antrag auf Bezuschussung einer Notbevorratung gestellt. Es sei ein laufender Bedarf, da die Notvorräte immer wieder, je nach Haltbarkeit, ausgetauscht werden müssten.
Der Klagende stellte zudem fest, dass er der dringenden Empfehlung der Bundesregierung folgen wolle einen Notvorrat anzulegen. Doch die Behörde lehnte ab.
Gericht wies Klage ab
Die Richter urteilten, dass Leistungsbezieher “ausreichend gegen Katastrophen, Krisen oder ausgerufene Notstände gerüstet” wären (Az.: S 11 AS 808/17).
Allerdings klagte ein Bürger, der neben seinem Leistungsbezug auch über Einkünfte aus einem Nebenjob verfügte. Die Bevorratung sei durch den Regelsatz möglich, so das Gericht.
Eine Empfehlung die Hartz-IV-Bezieher ausschließt
Der Paritätische Wohlfahrtsverband bezeichnete die Entscheidung des Bundessozialministeriums keine Sonderzuschläge zu genehmigen als “zynisch”.
Wenn die Bundesregierung seinen eigenen Rat “ernst meint und möchte, dass sie von der Bevölkerung ernst genommen werden, dann muss sie dafür Sorge tragen, dass auch jeder Mensch sie umsetzen kann.”
Ein Mehrbedarfsantrag wird abgelehnt
Anträge, die aufgrund der Empfehlung des BBK an das Jobcenter gestellt werden, werden daher mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt. Das bedeutet, Hartz IV Beziehende und Armutsbetroffene können sich und ihre Familie im Krisenfall nicht schützen.