Eine barrierefreie Erdgeschosswohnung im eigenen Haus hätte Verena ein großes Stück Selbstständigkeit zurückgegeben. Doch an der Mietkaution von 1.300 Euro drohte der Umzug der schwer erkrankten 29-Jährigen zu scheitern.
Das Sozialamt stellte zunächst ein Darlehen in Aussicht, lehnte den Antrag nach Verenas Darstellung jedoch bereits am folgenden Tag ab. Erst ein Hilferuf über TikTok brachte innerhalb weniger Stunden genügend Geld zusammen.
Barrierefreie Wohnung wird zum seltenen Glücksfall
Verena lebt seit Jahren im zweiten Stock eines Hauses ohne Aufzug. Im Erdgeschoss wurde kurzfristig eine barrierefreie Wohnung frei, die nach ihrer Einschätzung ideal zu ihrer gesundheitlichen Situation passt.
Die vertraute Nachbarschaft wäre geblieben, ihre beste Freundin wohnt in der Nähe und der Rollstuhl steht in einer Garage direkt vor dem Haus. Ein aufwendiger Umzug über eine größere Entfernung wäre ebenfalls nicht erforderlich gewesen.
Die bisherige Wohnung wird für Verena zunehmend zu einer Gefahr. Treppen kann sie nach eigenen Angaben nur in Begleitung bewältigen, dennoch sei sie bereits mehrfach gestürzt.
Im Jahr 2024 habe sie sich bei mehreren Stürzen den Arm gebrochen. Bei einer weiteren Verschlechterung drohte die Wohnung im zweiten Stock für sie praktisch nicht mehr erreichbar zu sein.
POTS schränkt den Alltag erheblich ein
Verena leidet am posturalen Tachykardiesyndrom, kurz POTS. Bei der Erkrankung funktioniert die Regulation des Kreislaufs beim Aufstehen oder längeren Stehen nicht ausreichend, wodurch unter anderem starkes Herzrasen, Schwindel und Ohnmacht auftreten können.
Nach ihrer Schilderung begannen die Beschwerden im Alter von 21 Jahren während ihrer Arbeit als Pflegefachkraft. Bis zur Diagnose vergingen fünf Jahre.
Neben POTS leidet Verena an Gelenkproblemen und einer chronischen Schmerzerkrankung. Sie verbringt nach eigenen Angaben rund 80 Prozent des Tages im Sitzen oder Liegen und benötigt an schlechten Tagen einen Rollstuhl.
Bei ihr wurden Pflegegrad 2 und ein Grad der Behinderung von 50 festgestellt. Seit 2019 bezieht sie eine volle Erwerbsminderungsrente.
13 Monate ohne gesichertes Einkommen
Schon der Übergang von der Beschäftigung in die Erwerbsminderungsrente brachte Verena nach eigener Darstellung in eine schwere finanzielle Notlage. Nach dem Ende der Lohnfortzahlung hätten Krankenkasse, Arbeitsagentur und Jobcenter jeweils auf eine andere Stelle verwiesen.
Dieses Zuständigkeitsproblem habe sich über 13 Monate hingezogen. Währenddessen liefen Miete, Lebensmittelkosten und andere Rechnungen weiter, obwohl kein ausreichendes Einkommen zur Verfügung stand.
Am Ende seien einschließlich Zinsen sowie Mahn- und Gerichtskosten rund 13.000 Euro Schulden entstanden. Seit Herbst befindet sich Verena deshalb in einer Privatinsolvenz.
Solche Versorgungslücken sollen durch das Sozialrecht eigentlich verhindert werden. Nach § 16 SGB I müssen unzuständige Sozialleistungsträger einen Antrag entgegennehmen und unverzüglich an die zuständige Stelle weiterleiten.
Streiten mehrere Behörden darüber, wer zahlen muss, kann außerdem eine vorläufige Leistung nach § 43 SGB I verlangt werden. Der zuerst angegangene Träger muss bei einem entsprechenden Antrag grundsätzlich spätestens nach einem Kalendermonat vorläufig leisten, sofern ein Sozialleistungsanspruch besteht und nur die Zuständigkeit ungeklärt ist.
Bei ungeklärter Erwerbsfähigkeit darf auch das Jobcenter Betroffene nicht einfach ohne Absicherung zum Sozialamt schicken. Wie das Verfahren nach § 44a SGB II bei einem Streit über die Erwerbsfähigkeit funktioniert, haben wir ausführlich erläutert.
Rente und Wohngeld reichen für den laufenden Alltag
Verena erhält nach eigenen Angaben eine monatliche Erwerbsminderungsrente von 1.323 Euro netto sowie 129 Euro Wohngeld. Ihre bisherige Miete beträgt 503 Euro, hinzu kommen Strom, Nebenkosten, Telefon und weitere Lebenshaltungskosten.
Vor Beginn der Privatinsolvenz habe sie außerdem rund 300 Euro monatlich für die Tilgung ihrer Schulden ausgegeben. Erst durch die Schuldnerberatung erfuhr sie, dass ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.
Seit dem 1. Juli 2026 beträgt der automatische Schutz auf einem Pfändungsschutzkonto rund 1.590 Euro. Weitere Informationen enthält unser Beitrag zum neuen P-Konto-Freibetrag ab Juli 2026.
Eine Kaution von 1.300 Euro verhindert beinahe den Umzug
Die neue Wohnung wäre zwar teurer, nach Verenas Einschätzung aber noch bezahlbar gewesen. Das unmittelbare Problem war die Kaution von 1.300 Euro.
Verena hoffte, dass die bereits beim selben Vermieter hinterlegte Sicherheit auf die Erdgeschosswohnung übertragen werden könnte. Die Wohnungsgenossenschaft lehnte eine solche Verrechnung jedoch ab.
Ein Vermieter muss eine alte Kaution nicht sofort für ein neues Mietverhältnis einsetzen. Er darf nach Ende des bisherigen Mietvertrags zunächst prüfen, ob noch Forderungen wegen Schäden, Mietrückständen oder Betriebskosten bestehen.
Eine freiwillige Übertragung wäre dennoch möglich gewesen. Gerade bei demselben Vermieter hätte eine individuelle Vereinbarung den Umzug erleichtern können, einen allgemeinen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht.
Sozialamt macht zunächst Hoffnung und lehnt dann ab
Beim Jobcenter wurde Verena nach ihrer Darstellung erneut auf die fehlende Zuständigkeit verwiesen. Das Sozialamt habe ihr dagegen zunächst mitgeteilt, sie könne einen Antrag auf ein Darlehen stellen.
Schon am Tag nach der Antragstellung sei die Ablehnung gekommen. Welchen Paragrafen das Sozialamt anführte und wie es seine Entscheidung im Einzelnen begründete, geht aus dem veröffentlichten Interview mit Verena nicht hervor.
Der Ablehnungsbescheid ist nicht öffentlich bekannt, auch eine Stellungnahme der betroffenen Behörde enthält der Bericht nicht. Deshalb lässt sich allein anhand der Schilderung nicht abschließend beurteilen, ob die Ablehnung rechtswidrig war.
Fest steht jedoch, dass eine volle Erwerbsminderungsrente nicht automatisch zu einem Anspruch auf sämtliche Leistungen des Sozialamts führt. Entscheidend sind die Art der Erwerbsminderung, die Dauer, das vorhandene Einkommen, das Vermögen und der individuell berechnete Bedarf.
Wann das Sozialamt eine Mietkaution übernehmen kann
Für Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bei dauerhafter voller Erwerbsminderung erhalten, enthält § 35a SGB XII eine eigene Regelung. Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Genossenschaftsanteile und Umzugskosten können bei vorheriger Zustimmung des Sozialamts übernommen werden.
Eine Zustimmung soll insbesondere erteilt werden, wenn der Umzug notwendig ist und ohne die Kostenübernahme innerhalb angemessener Zeit keine geeignete Unterkunft gefunden werden kann. Eine medizinisch notwendige barrierefreie Wohnung kann diese Voraussetzung erfüllen.
Seit dem 1. Juli 2026 bestimmt das Gesetz ausdrücklich, dass Mietkautionen und Genossenschaftsanteile normalerweise als Darlehen erbracht werden. Während des Bezugs existenzsichernder Leistungen wird die Rückzahlung monatlich mit fünf Prozent der jeweiligen Regelbedarfsstufe verrechnet.
Wer lediglich Erwerbsminderungsrente und Wohngeld erhält, befindet sich dagegen nicht automatisch im laufenden SGB-XII-Bezug. Das Sozialamt muss dann prüfen, ob durch die Kaution oder weitere anerkannte Bedarfe dennoch eine sozialhilferechtliche Hilfebedürftigkeit entsteht.
Erwerbsminderungsrente allein klärt die Zuständigkeit nicht
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen grundsätzlich weniger als drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts tätig sein kann. Für ergänzende Hilfen kommt es zusätzlich darauf an, ob die Rente befristet oder dauerhaft bewilligt wurde und ob sie den notwendigen Lebensunterhalt deckt.
Bei einer dauerhaften vollen Erwerbsminderung kann das Sozialamt Grundsicherung nach dem SGB XII zahlen. Bei einer nur vorübergehenden vollen Erwerbsminderung kommt eher Hilfe zum Lebensunterhalt in Betracht.
Reichen Rente und anderes Einkommen dagegen grundsätzlich zum Leben aus, kann Wohngeld die passendere Unterstützung sein. Unser Ratgeber zeigt, welche zusätzlichen Leistungen neben der Erwerbsminderungsrente geprüft werden können.
Wohngeld beteiligt sich allerdings an den laufenden Wohnkosten und übernimmt keine Mietkaution. Genau dadurch kann eine Versorgungslücke entstehen: Das Einkommen reicht rechnerisch für den Alltag, aber nicht für eine einmalige hohe Ausgabe.
Die Kaution wäre auch beim Jobcenter kein Geschenk
In dem Interview äußert Verena die Vermutung, dass sie die Kaution im Bezug von Grundsicherungsgeld als nicht rückzahlbare Einmalzahlung erhalten hätte. Diese Annahme entspricht nicht der allgemeinen Regelung.
Nach § 22 Absatz 6 SGB II sollen Mietkautionen und Genossenschaftsanteile vom Jobcenter als Darlehen erbracht werden. Voraussetzung ist normalerweise, dass die leistungsberechtigte Person die Zusicherung vor der verbindlichen Anmietung einholt.
Das Darlehen muss später zurückgezahlt werden. Wie die Übernahme funktioniert, erläutert unser Beitrag zur Mietkaution beim Jobcenter.
Kaution darf in drei Monatsraten gezahlt werden
Eine weitere Schutzvorschrift findet sich im Mietrecht. Nach § 551 Absatz 2 BGB darf eine Geldkaution für Wohnraum in drei gleichen monatlichen Teilzahlungen geleistet werden.
Bei einer Kaution von 1.300 Euro wären zu Beginn des Mietverhältnisses somit zunächst rund 433 Euro fällig. Die beiden weiteren Raten würden zusammen mit den folgenden Mietzahlungen anfallen.
Eine Vertragsklausel, die den Mieter zur sofortigen vollständigen Zahlung verpflichtet, ist unwirksam. Die Ratenzahlung beseitigt das finanzielle Problem nicht immer, kann aber den unmittelbar benötigten Betrag deutlich reduzieren.
Barrierefreiheit muss in die Behördenentscheidung einfließen
Eine barrierefreie Wohnung darf nicht wie beliebiger Wohnraum behandelt werden. Benötigt ein Mensch wegen einer Behinderung einen ebenerdigen Zugang, einen Aufzug, breitere Türen oder ausreichend Platz für einen Rollstuhl, müssen diese Anforderungen bei der Prüfung berücksichtigt werden.
Ein ärztliches Attest sollte deshalb nicht nur eine Diagnose nennen. Es sollte erklären, weshalb Treppen nicht mehr sicher bewältigt werden können, welche Sturzgefahr besteht und welche Ausstattung die neue Wohnung benötigt.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat bereits entschieden, dass ein Sozialamt nicht pauschal auf günstigere Wohnungen verweisen darf, wenn es deren tatsächliche Barrierefreiheit und Verfügbarkeit nicht geprüft hat. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag „Keine barrierefreie Alternative – Sozialamt muss höhere Miete übernehmen“.
TikTok bringt innerhalb weniger Stunden 1.500 Euro
Nach der Ablehnung wandte sich Verena zunächst an die Caritas. Dort sei ein Spendenaufruf über eine Lokalzeitung vorgeschlagen worden, doch die nächste Beratungsmöglichkeit wäre für die knappe Entscheidung des Vermieters zu spät gekommen.
In ihrer Verzweiflung schilderte Verena ihre Lage auf TikTok. Neben hilfreichen Reaktionen erhielt sie nach eigener Aussage auch massive Anfeindungen und Kommentare, in denen ihre Erkrankung angezweifelt wurde.
Auf Anregung anderer Nutzer wurde anschließend ein Spendenaufruf eingerichtet. Noch am selben Tag kamen knapp 1.500 Euro zusammen und damit etwa 200 Euro mehr als für die Kaution benötigt.
Eine Freundin nahm das Geld entgegen und überwies die Kaution direkt an den Vermieter. Verena konnte den Mietvertrag daraufhin unterschreiben.
Spenden während der Privatinsolvenz sind kein einfaches Schlupfloch
Das Überweisen über das Konto der Freundin ist ein Schlupfloch, aber gefährlich.. Bei einer laufenden Privatinsolvenz hängt die Behandlung von Spenden unter anderem davon ab, in welcher Phase sich das Verfahren befindet, wem das Geld rechtlich zusteht und wer den Rückzahlungsanspruch aus der Kaution erhält.
Auch eine direkte Zahlung an den Vermieter kann einen wirtschaftlichen Vorteil für die insolvente Person schaffen. Hinzu kommt, dass am Ende des Mietverhältnisses ein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution entstehen kann.
Verena kündigte im Interview an, den Vorgang ihrem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Das ist der richtige Weg, denn nur eine schriftliche Prüfung im konkreten Verfahren verhindert spätere Probleme mit der Insolvenzmasse oder der Restschuldbefreiung.
Soziale Netzwerke dürfen die staatliche Absicherung nicht ersetzen
Für Verena endete die Geschichte zunächst glücklich. Die neue Wohnung schützt sie vor gefährlichen Treppen, erhält ihr vertrautes Umfeld und ermöglicht einen besseren Zugang zu ihrem Rollstuhl.
Trotzdem bleibt ein beunruhigender Befund. Ob ein gesundheitlich notwendiger Umzug gelingt, darf nicht davon abhängen, ob ein TikTok-Beitrag genügend Menschen erreicht und ob Betroffene öffentliche Anfeindungen aushalten können.
Behörden müssen Anträge vollständig prüfen, Zuständigkeiten untereinander klären und bei zeitkritischen Wohnungsangeboten schnell entscheiden. Eine Ablehnung sollte die Rechtsgrundlage, die berücksichtigten Tatsachen und die möglichen Rechtsmittel verständlich benennen.




