So trickst die Bundesregierung bei Hartz IV

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Bundesregierung manipuliert Hartz IV-Regelsatz

03.07.2013

Die Bundesregierung hat bei der Berechnung des Hartz IV-Regelsatzes offensichtlich kräftig manipuliert, um die staatliche Grundsicherung möglichst klein zu halten. Darauf weist Katja Kipping von der Linkspartei hin. Die Berücksichtigung zu niedriger Einkommen bei den Konsumausgaben und die Verkleinerung der Referenzgruppe sowie die bewusste Ausblendung bestimmter Ausgaben bei der Berechnung des Regelsatzes, hätten dazu geführt, dass das Arbeitslosengeld II (ALG II) zu niedrig bemessen worden sei.

Bundesregierung trickst mit niedrigen Einkommen Hartz IV-Regelsatz klein
„Die Bundesregierung hat nachweislich die Berechnungen für den Regelsatz bei Hartz IV manipuliert, um ihn möglichst klein zu rechnen, und dabei klar gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 verstoßen“, informiert Katja Kipping, Vorsitzende der Linkspartei und sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag.

Wie wir jüngst berichteten, ergab eine Berechnung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (BA), dass bis zu 4,9 Millionen Menschen in Deutschland unterhalb des offiziellen Existenzminimums leben. Die Betroffenen Haushalte haben zwar Anspruch auf Hartz IV, nehmen diesen jedoch aus Gründen wie Scham oder Unwissenheit nicht wahr. Diesen Umstand machte sich die Bundesregierung bei der Berechnung des Hartz IV-Regelsatzes eiskalt zu nutze. Denn die Höhe der Leistung orientiert sich an den Konsumausgaben der untersten 20 Prozent der Einkommen. Hartz IV-Bezieher werden dabei nicht mit eingerechnet, um einer Armutsspirale entgegenzuwirken. Tatsächlich berücksichtigte die Bundesregierung die Hartz IV-Haushalte auch nicht, rechnete aber eben die niedrigsten aller Einkommen unterhalb des Existenzminimums, die trotz Anspruch auf Hartz IV auf die staatliche Leistung verzichten, mit ein. Diese Praxis verstößt klar gegen die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts. Zu allem Übel bekennt sich die Bundesregierung sogar offiziell zu dieser Verfahrensweise, denn anderenfalls komme es zu einer „Verlagerung der Referenzgruppe in den mittleren Einkommensbereich“. Und das würde im Klartext einen höheren, aber von der Bundesregierung nicht gewünschten Hartz IV-Regelsatz bedeuten.

Wie Kipping mitteilt, erhöht sich der durchschnittliche Konsum der laut Bundesverfassungsgericht definierten Referenzgruppe (ohne die Niedrigsteinkommen) von 843 Euro auf 864 Euro und die Einkommensobergrenze von 901 Euro auf 945 Euro. Folglich müsste auch der Hartz IV-Regelsatz angehoben werden.

Bundesregierung lässt bestimmte Ausgaben bei Berechnung von Hartz IV unter den Tisch fallen
Weiterhin habe die Bundesregierung der Politikerin zufolge die Referenzgruppe willkürlich verkleinert. Während sich die Berechnung des Regelsatzes an den Konsumausgaben der untersten 20 Prozent der Einkommen orientieren soll, wurden nur die untersten 15 Prozent zugrunde gelegt, so dass auch die Höhe der staatlichen Grundsicherung entsprechend geringer ausfällt.

Zudem seien Ausgaben wie Kosten für Blumen, Weihnachtsbäume und Urlaube nicht mehr in die Ausgangsberechnung des Regelsatzes einbezogen worden, weil die Bundesregierung diese als nicht regelsatzrelevant eingestuft habe, erläutert Kipping in einer Mitteilung. Die Vorsitzende der Linkspartei fordert Konsequenzen. „Das bewusst manipulative Vorgehen der Bundesregierung ist nicht zu rechtfertigen: Ein unmissverständlicher Auftrag des Verfassungsgerichts wird ignoriert, die Leistungsansprüche von Millionen Menschen bleiben ungedeckt und das Existenzminimum wird bewusst kleingerechnet.“ (ag)

Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft / pixelio.de