Schwerbehinderung: Widerspruch bei einem GdB von 20,30 oder 40? Das kann sich lohnen

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Oft werden “nur” Behinderungsgrade von 30 oder 40 festgestellt. Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Betroffene aber erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Der Sozialrechtsexperte Christian Schultz vom Sozialverband Deutschland (SoVD) Schleswig-Holstein berichtet, dass immer wieder Betroffene beim Sozialverband anfragen, ob sich dann ein Widerspruch lohnt.

Grad der Behinderung

Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises ist ein GdB von mindestens 50 erforderlich. Oft werden jedoch niedrigere Grade wie 30 oder 40 festgestellt, was behinderte Betroffene vor die Frage stellt, ob sich ein Widerspruch lohnt.

Der GdB zeigt nicht nur die medizinische Diagnose, sondern berücksichtigt auch, wie die Schwerbehinderung das tägliche Leben beeinträchtigt. Dies wird anhand von ärztlichen Befunden und Berichten über Funktionseinschränkungen beurteilt.

Der Widerspruch gegen den GdB-Bescheid: Ein Schritt-für-Schritt-Prozess

Schultz betont, dass der Widerspruch gegen einen GdB-Bescheid innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides eingelegt werden kann – und dies ohne anwaltliche Unterstützung.

Es ist jedoch wichtig, eine fachlich greifende und fundierte Begründung für den Widerspruch vorzulegen, die aufzeigt, warum die Bewertung als ungerecht empfunden wird.

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Überprüfung der medizinische Unterlagen

Ein kritischer Schritt im Widerspruchsverfahren ist die Überprüfung der eigenen medizinischen Unterlagen bezüglich der Versorgungsmedizinverordnung. Diese Unterlagen, einschließlich Befundberichten und Reha-Abschlussberichten, sind entscheidend, um den realen Einfluss der Behinderung auf das Leben des Betroffenen darzulegen.

Obwohl es möglich ist, den Widerspruch selbstständig zu formulieren, rät Schultz zur Inanspruchnahme professioneller Hilfe, beispielsweise durch einen Fachanwalt für Sozialrecht oder durch Beratung beim Sozialverband.

Dies ist deshalb besonders relevant, wenn mehrere Behinderungen oder Erkrankungen vorliegen, deren gemeinsame Auswirkungen auf den GdB bewertet werden müssen.

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Ein Beispiel aus der Praxis

Stellen wir uns vor, Karin Müller (Name frei erfunden) ist 45 Jahre alt und arbeitet als Grundschullehrerin. Vor einigen Jahren wurde bei ihr eine rheumatoide Arthritis diagnostiziert, die Schwellungen und Schmerzen in den Gelenken verursacht. Aufgrund dessen hat Karin zunehmend Schwierigkeiten, ihren beruflichen Alltag zu bewältigen. Die anhaltenden Beschwerden erschweren es ihr, längere Zeit zu stehen oder handschriftliche Korrekturen von Schularbeiten durchzuführen.

Ein Grad der Behinderung von 40 wird anerkannt

Nach einer umfassenden medizinischen Untersuchung beantragt Karin einen Schwerbehindertenausweis beim zuständigen Landesamt für soziale Dienste. Basierend auf den eingereichten medizinischen Unterlagen wird ihr ein Grad der Behinderung (GdB) von 40 zuerkannt.

Dieser Wert liegt unter der erforderlichen Schwelle von 50, die notwendig ist, um als schwerbehindert anerkannt zu werden und damit Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis sowie weitere Unterstützungsleistungen zu haben.

Karin ist von dieser Entscheidung enttäuscht und fühlt sich in ihrer täglichen Beeinträchtigung nicht ausreichend berücksichtigt. Nach Rücksprache mit ihrem behandelnden Rheumatologen entscheidet sie sich, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Sie sammelt zusätzliche medizinische Berichte und Befundberichte, die detailliert ihre Funktionseinschränkungen, die Intensität ihrer Schmerzen und deren Auswirkungen auf ihr tägliches Leben beschreiben. Diese Dokumente untermauern, dass Karins Zustand ihre Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit stärker einschränkt, als im ursprünglichen Bescheid anerkannt.

Mit Unterstützung eines Sozialverbands formuliert Karin einen fundierten Widerspruch, der neben den zusätzlichen medizinischen Unterlagen eine persönliche Schilderung ihrer Situation umfasst. Darin legt sie dar, wie die Erkrankung ihre berufliche Tätigkeit und Alltagsaktivitäten beeinträchtigt.

Widerspruch war erfolgreich

Einige Wochen später erhält Karin einen neuen Bescheid, in dem ihr GdB auf 50 heraufgesetzt wird. Dieser Wert ermöglicht ihr nun die Inanspruchnahme eines Schwerbehindertenausweises sowie zusätzlicher Unterstützungsleistungen, die ihr helfen, ihren Beruf weiterhin auszuüben und ihre Lebensqualität zu verbessern.

Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig es ist, bei der Bewertung des GdB alle relevanten medizinischen Informationen zu berücksichtigen und gegebenenfalls durch einen Widerspruch eine Neubewertung zu erwirken. Es zeigt auch, dass professionelle Beratung und Unterstützung im Widerspruchsverfahren entscheidend sein können, um ein gerechtes Ergebnis zu erzielen.